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„Einmonatiges Widerrufsrecht bei Versandgeschäften – Milliardengeschenk für die Verbraucher?“
MDR 2007, S.61ff, von Dr. Christopher Woitkewitsch/Clemens Pfitzer: Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 18.07.2006 entschieden, dass ein via ebay agierender Unternehmer gegen seine Informationspflichten verstoße, wenn er private Endverbraucher auf das Bestehen eines zweiwöchigen Widerrufsrechts hinweist. Im Fall des Verbrauchsgüterkaufs stehe dem die Ware ersteigernden Käufer tatsächlich ein einmonatiges Widerrufsrecht zu. Dieser Auffassung…




















