
Instagram
haftet für Post aus
dem Ausland.
haftet für Post aus
dem Ausland.
von
Kann ein rein arabischsprachiger Instagram-Account deutsches Recht verletzen? Was können Fotografen und andere Rechteinhaber tun, wenn ihre Werke ohne Erlaubnis geteilt werden? Wann verliert Instagram seinen Schutz vor Haftung und muss selbst geradestehen?
Was ist passiert?
Ein Berliner Architekturfotograf hat festgestellt, dass eines seiner Bilder auf Instagram veröffentlicht wurde – ohne seine Erlaubnis und ohne Namensnennung. Der Account zeigte ausschließlich Bauprojekte in Saudi-Arabien, zählte mehr als 400.000 Follower und war komplett auf Arabisch verfasst. Zu sehen war ein Ausschnitt seines Originalfotos, das den Turm des King Abdulaziz City for Science and Technology (KACST) in Riad zeigt.
Er hatte das Foto im Auftrag des Berliner Architekturbüros aufgenommen, das den Turm geplant hatte. Für die Aufnahme hatte er ein Honorar im fünfstelligen Bereich erhalten. Das um 5 Uhr morgens aufgenommene Bild zeigt das Gebäude in der Dämmerung mit einer sorgfältig gewählten Lichtstimmung.
Der Fotograf schrieb Instagram an und forderte die Löschung. Das Schreiben wurde zugestellt. Instagram reagierte jedoch nicht und das Bild blieb online. Daraufhin beantragte der Fotograf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt gegen Instagram.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Frankfurt a. Main hat mit Urteil vom 06.05.2026 – Az. 2-06 O 444/25 zu Gunsten des Fotografen entschieden.
Deutsches Recht anwendbar
Instagram ist weltweit verfügbar und das Urheberrecht gilt grundsätzlich nur in dem Land, für das es beansprucht wird. Wenn ein Account auf Arabisch schreibt und sich an ein arabisches Publikum wendet, bedeutet das also nicht automatisch, dass deutsches Recht außer Acht bleibt.
Entscheidend ist, ob die Veröffentlichung spürbare wirtschaftliche Auswirkungen in Deutschland hat. Das Gericht bejahte dies im vorliegenden Fall. Der Fotograf lebt in Deutschland, seine Auftraggeber sitzen in Deutschland und sein Ruf als Fotograf hängt direkt davon ab, dass seine Bilder korrekt ihm zugeordnet werden. Wer sein Bild ohne Namensnennung verbreitet, schadet ihm somit auch als Geschäftsmann in Deutschland, da potenzielle Auftraggeber nicht erfahren, wer die Arbeit geleistet hat.
Instagram bietet zudem eine automatische Übersetzungsfunktion an, auch ins Deutsche. Der Beitrag war für jeden deutschsprachigen Nutzer problemlos lesbar. Und die internationale Architekturszene ist eng vernetzt – Projekte wie der KACST-Tower werden weltweit wahrgenommen, auch in deutschen Fachkreisen.
Der Eingriff in die Rechte des Fotografen ist bereits deshalb geeignet, sich im Inland auszuwirken, weil er die geschäftliche Beziehung mit seinem Auftraggeber beeinträchtigt und die fehlende Urhebernennung seine Auftragslage auch in Deutschland beeinträchtigen kann.
Was muss man bei Instagram melden, damit etwas passiert?
Das europäische Regelwerk für große Online-Plattformen, der Digital Services Act, schreibt vor, wie eine Meldung über rechtswidrige Inhalte aussehen muss. Danach genügt es, zu erklären, warum der Inhalt rechtswidrig ist, die genaue Adresse des Beitrags anzugeben und die eigenen Kontaktdaten zu nennen.
Instagram hatte argumentiert, die Meldung des Fotografen sei unvollständig gewesen, da er keine Belege für seine Urheberschaft eingereicht habe. Das Gericht ließ das nicht gelten. Wer eine Meldung einreicht, muss seine Rechte nicht beweisen, sondern sie lediglich erklären. Will die Plattform mehr wissen, muss sie nachfragen. Das hat Instagram nicht getan.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass man zur Meldung einer Verletzung nicht das offizielle Formular der Plattform nutzen muss. Ein einfaches Schreiben per Post oder E-Mail reicht aus, solange die wesentlichen Informationen darin enthalten sind.
Wann haftet Instagram selbst?
Online-Plattformen sind grundsätzlich nicht für das verantwortlich, was ihre Nutzer hochladen. Das ist der Kern des sogenannten Haftungsprivilegs für Plattformbetreiber. Dieser Schutz gilt aber nur, solange die Plattform von einer Rechtsverletzung nichts weiß – oder sobald sie davon erfährt und schnell handelt.
Mit dem Eingang der Meldung wusste Instagram, dass möglicherweise ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht worden war. Ab diesem Zeitpunkt wäre Instagram verpflichtet gewesen, den Beitrag zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen oder beim Account-Inhaber nachzufragen. Nichts davon geschah. Damit verlor Instagram seinen Schutz und haftete direkt.
Das Gericht sah auch eine Wiederholungsgefahr. Die Löschung des Bildes im Laufe des Verfahrens reichte nicht aus. Ohne eine verbindliche Erklärung, künftig auf die erneute Veröffentlichung zu verzichten, bleibt die Gefahr bestehen, dass sich der Vorfall wiederholt.
Fazit
Das Urteil eröffnet Urheber eine effektive Vorgehensweise im Inland gegen Rechtsverletzungen im Ausland, sofern die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Verletzung im Inland spürbar sind. Für Fotografen, Architekten und andere Kreative mit deutschem Kundenstamm ist dies sehr relevant und verbessert die Rechtsdurchsetzung. Auch ein rein fremdsprachiger Account im Ausland kann so vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden.
Gleichzeitig klärt die Entscheidung, wie niedrig die Hürde für eine wirksame Meldung ist und wie hoch die Konsequenzen für Plattformen sind, die darauf nicht reagieren.
Wir beraten
Sie gerne zum
Urheberrecht!







