Internationale Registrierung, Marke, Design, WIPO, Rechtsanwalt, Anmeldung

Hintergrundwissen

Schutzrechte

International

World Intellectual Property Organization (WIPO)

Um die internationale Registrierung von Marken, Designs und anderen Schutzrechten zu vereinfachen, wurde 1967 die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf gegründet.

Die Hauptaufgabe der WIPO besteht darin, ein ausgewogenes und harmonisiertes System im Bereich der Patente, Marken, Urheberrechte und anderer Schutzrechte zu entwickeln und weltweit zu fördern. Hauptziel der WIPO ist es, Innovationen zu fördern und den freien und fairen Austausch von Wissen und Technologien zu ermöglichen, was letztlich zur wirtschaftlichen Entwicklung und kulturellen Vielfalt beiträgt. Zu diesem Zweck unterstützt die Organisation ihre 193 Mitgliedstaaten durch technische Beratung, Ausbildung und Informationsdienste, wodurch nationale und internationale Rechtssysteme besser aufeinander abgestimmt werden können. Darüber hinaus bietet die WIPO Plattformen und Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, um Konflikte effizient und fair zu lösen. Mit diesen Maßnahmen stärkt die WIPO nicht nur das Vertrauen in das internationale IP-System, sondern trägt auch dazu bei, dass kreative und innovative Leistungen weltweit angemessen geschützt und vergütet werden.

Internationale Registrierung von Marken – Madrid System

Durch das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) können Inhaber einer nationalen Marke (der sog. Basismarke) eines Mitgliedsstaates ihre Markenrechte in die übrigen Mitgliedsstaaten mit einer einzigen internationalen Registrierung über die WIPO ausdehnen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess regelmäßig enorm und reduziert somit Aufwand und Kosten, gegenüber einzelnen Anmeldungen in den jeweiligen Ländern.

So können Marken für 133 Länder der Welt (Stand 08.07.2026) hierüber angemeldet werden, nämlich in
Afghanistan, Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI, hierzu zählen Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Côte d’Ivoire, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo), Ägypten, Albanien, Algerien, Antigua und Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Belgien, Belize, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, Estland, Eswatini, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kambodscha, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Laos, Lesotho, Lettland, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien (ab 08.10.2026), Schweden, Schweiz, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zypern.

Die vollständige Mitgliederliste mit Zeitpunkt des Beitritts ist auf der Webseite der WIPO zu finden.

Internationale Registrierung von Designs/Geschmacksmustern- Hager System

Durch das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle können Inhaber eines nationalen Designs / Geschmacksmusters eines Mitgliedsstaates ihren Designschutz in die übrigen Mitgliedsstaaten mit einer einzigen internationalen Registrierung über die WIPO ausdehnen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess regelmäßig enorm und reduziert somit Aufwand und Kosten, gegenüber einzelnen Anmeldungen in den jeweiligen Ländern.

So können Designs / Geschmacksmuster in 99 Ländern der Welt (Stand 14.07.2026) hierüber angemeldet werden, nämlich in Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI, hierzu zählen Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Côte d’Ivoire, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo), Ägypten, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, China, Côte d’Ivoire, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, El Salvador (ab 07.10.2026), Estland, Eurasische Patentorganisation (ab 10.10.2026, hierzu zählen Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan), Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Griechenland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kambodscha, Kanada, Kirgisistan, Kroatien, Laos (ab 14.10.2026), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Marokko, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Namibia, Niederlande, Niger, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Polen, Republik Korea, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Suriname, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Vietnam.

Die vollständige Mitgliederliste mit Zeitpunkt des Beitritts ist auf der Webseite der WIPO zu finden.

Internationale Registrierung von Patenten – PCT System

Durch den Patent Cooperation Treaty (PCT) können Inhaber eines nationalen Patents eines Mitgliedsstaates ihren Patentschutz in die übrigen Mitgliedsstaaten mit einer einzigen internationalen Registrierung über die WIPO ausdehnen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess regelmäßig enorm und reduziert somit Aufwand und Kosten, gegenüber einzelnen Anmeldungen in den jeweiligen Ländern.

So können Patente in 158 Ländern der Welt (Stand 01.08.2026) hierüber angemeldet werden, nämlich in Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas (ab 19.08.2026), Bahrain, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, China, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran (Islamische Republik), Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuba, Kuwait, Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Lettland, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande (Königreich der), Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Österreich, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Republik Tansania, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zentralafrikanische Republik, Zypern.

Die vollständige Mitgliederliste mit Zeitpunkt des Beitritts ist auf der Webseite der WIPO zu finden.

Internationale Registrierung von Ursprungsbezeichnungen – Lissabon System

Durch das Abkommen von Lissabon zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen können Inhaber einer geschützten Ursprungsbezeichnung bzw. geografischen Herkunftsangabe eines Mitgliedsstaates ihren Schutz in die übrigen Mitgliedsstaaten mit einer einzigen internationalen Registrierung über die WIPO ausdehnen. Dies vereinfacht den Anmeldeprozess regelmäßig enorm und reduziert somit Aufwand und Kosten, gegenüber einzelnen Anmeldungen in den jeweiligen Ländern.

Dem Lissabon System sind bislang vergleichsweise wenige Staaten (Stand 21.07.2026) beigetreten, nämlich Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI, hierzu zählen Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Côte d’Ivoire, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo), Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Burkina Faso, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Dschibuti, Europäische Union, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Haiti, Iran , Israel, Italien, Kambodscha, Kap Verde, Kongo, Kuba, Laos , Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Nordmazedonien, Oman, Peru, Portugal, Republik Moldau, Russische Föderation, Samoa, São Tomé und Príncipe, Schweiz, Senegal, Serbien, Slowakei, Togo, Tschechische Republik, Tunesien, Ungarn.

Die vollständige Mitgliederliste mit Zeitpunkt des Beitritts ist auf der Webseite der WIPO zu finden.

Unsere Dienstleistungen

Beratung zu Markenlizenzen

Markenlizenzverträge rechtssicher gestalten Eine Marke entfaltet ihren wirtschaftlichen Wert nicht nur durch die eigene Nutzung, sondern auch durch die Lizenzierung an Dritte. Ob Merchandising, Franchise, Vertriebspartnerschaft, Kooperation oder konzerninterne Nutzung einer Marke: Der Markenlizenzvertrag ist das Instrument, mit dem Sie die Nutzung Ihrer Marke gestatten und zugleich steuern. Er entscheidet darüber, welche Erträge Sie erzielen, wie stark Ihre Kontrolle über die Marke bleibt und ob Sie sich aus einem Lizenzverhältnis wieder lösen können, wenn es nicht mehr trägt. Wir begleiten Sie im Markenrecht über den gesamten Lebenszyklus eines Lizenzverhältnisses, von der Konzeption über die Verhandlung und die laufende Kontrolle bis…

Mehr erfahren

Beratung im Patentrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Patentrecht, insbesondere Lizenzierung und Durchsetzung von patentrechtlichen Ansprüchen. Bei Anmeldung und Recherche arbeiten wir mit externen Patentanwälten zusammen.

Mehr erfahren

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Markenüberwachung

Wir führen für Sie Markenüberwachungen für Ihre Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Markenrecherche

Wir führen für Sie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Nichtigkeit von Designs

Wir vertreten Sie in designrechtlichen Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, insbesondere wegen mangelnder Neuheit, fehlender Eigenart und formaler Fehler.

Mehr erfahren

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB