
Saudi-Arabien
wird MItglied im
Madrid-System
Saudi-Arabien
wird MItglied im
Madrid-System
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Das Madrid-System für internationale Marken deckt jetzt auch Saudi-Arabien ab. Ab dem 08.10.2026 lässt sich das Land in einer einzigen internationalen Markenanmeldung mitbenennen, in einer Sprache und mit einem Gebührensatz. Für Unternehmen mit Geschäft in der Golfregion entfällt damit der Umweg über eine gesonderte nationale Anmeldung in Riad.
Was sich zum 08.10.2026 ändert
Saudi-Arabien ist dem Madrid-System beigetreten, dem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten System für die internationale Registrierung von Marken. Das maßgebliche Madrider Protokoll tritt für Saudi-Arabien am 08.10.2026 in Kraft. Ab diesem Tag können Sie das Land in einer neuen internationalen Anmeldung benennen oder eine bestehende internationale Registrierung nachträglich auf Saudi-Arabien erstrecken.
Was das Madrid-System Ihrem Unternehmen bringt
Der praktische Vorteil liegt in der Bündelung. Wer im Markenrecht bislang Schutz in Saudi-Arabien wollte, musste eine oft kostspielige separate nationale Anmeldung bei der saudischen Markenbehörde einreichen. Künftig lässt sich das Land zusammen mit anderen Zielmärkten in einem einzigen Verfahren abdecken. Sie reichen eine Anmeldung in einer Sprache ein, zahlen einen Gebührensatz in einer Währung und verwalten den gesamten Bestand zentral. Wer bereits eine internationale Registrierung hält, kann den Schutz durch eine nachträgliche Benennung auf Saudi-Arabien ausdehnen, ohne das Portfolio neu aufzusetzen.
Warum die Golfregion strategisch interessant ist
Mit dem Beitritt sind fünf der sechs Staaten des Golf-Kooperationsrats über das Madrid-System erreichbar, nämlich Bahrain, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Allein Kuwait bleibt bislang außerhalb des Systems. Für eine koordinierte Anmeldestrategie in der Region lässt sich der wichtigste Markt der Halbinsel nun in dieselbe internationale Registrierung einbeziehen wie die übrigen Golfstaaten.
Fristen und Gebühren
Ein über das Madrid-System erlangter Schutz ist kein weltweites Einheitsrecht. Die saudische Markenbehörde prüft jede Benennung nach nationalem Recht und kann den Schutz vorläufig verweigern. Saudi-Arabien hat dabei erklärt, die reguläre Frist für eine solche vorläufige Schutzverweigerung von einem Jahr auf 18 Monate zu verlängern. Beruht die Verweigerung auf einem Widerspruch Dritter, kann die Behörde sie sogar noch nach Ablauf dieser 18 Monate mitteilen. Aus einem längeren Schweigen der Behörde sollten Sie daher nicht vorschnell auf einen gesicherten Schutz schließen.
Für die Benennung Saudi-Arabiens fällt eine individuelle Gebühr an, und zwar bei der Anmeldung, bei einer nachträglichen Benennung und bei der Verlängerung. Deren genaue Höhe hat die WIPO noch nicht veröffentlicht, sie folgt aus einer gesonderten Mitteilung. Das Budget einer internationalen Markenanmeldung lässt sich für Saudi-Arabien deshalb derzeit noch nicht abschließend beziffern.
Beim Zuschnitt der Anmeldung ist eine Besonderheit zu beachten. Das saudische Recht kennt weder die Teilung noch die Zusammenführung einer Registrierung. Trifft eine teilweise Schutzverweigerung nur einzelne Waren oder Dienstleistungen, lässt sich der unbeanstandete Teil nicht abspalten. Ein präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gewinnt dadurch an Bedeutung.
Fazit
Der Beitritt vereinfacht den Markenschutz in Saudi-Arabien. Markenanmeldungen in Saudi-Arabien werden hierdurch einfache rund bestehende internationale Registrierungen können auf Saudi-Arabien erweitert werden.
Zu bedenken ist dabei eine Grundeigenschaft des Systems. Eine internationale Registrierung hängt in den ersten fünf Jahren vom Bestand der zugrunde liegenden Basismarke ab. Fällt diese weg, ist auch die Erstreckung auf Saudi-Arabien gefährdet. Ob sich der Weg über das Madrid-System oder eine direkte nationale Anmeldung lohnt, ist daher eine Frage des Einzelfalls und der Portfoliostrategie.
Zu bedenken ist dabei eine Grundeigenschaft des Systems. Eine internationale Registrierung hängt in den ersten fünf Jahren vom Bestand der zugrunde liegenden Basismarke ab. Fällt diese weg, ist auch die Erstreckung auf Saudi-Arabien gefährdet. Ob sich der Weg über das Madrid-System oder eine direkte nationale Anmeldung lohnt, ist daher eine Frage des Einzelfalls und der Portfoliostrategie.
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