Straight outta Kampen keine Marke, Spruch auf T-Shirt, Unterscheidungskraft, Markenrecht, Rechtsanwalt

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Kann ein witziger Spruch auf einem T-Shirt oder einer Strandtasche als Marke geschützt werden? Und ändert sich etwas, wenn der Spruch nicht groß auf der Brust, sondern klein auf dem Etikett steht? Das Bundespatentgericht hat beide Fragen für Straight outta Kampen beantwortet, und zwar zulasten des Anmelders.

Ein Hip-Hop-Zitat für Sylt

Am 13.05.2022 meldete ein im Beschluss nicht genannter Anmelder das Wortzeichen „Straight outta Kampen“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Er beanspruchte Schutz für Taschen und Beutel, für Textilwaren sowie für Bekleidung, darunter T-Shirts, Tops, Hosen und Shorts. Kampen ist ein bekannter Badeort auf Sylt. Die Wendung „Straight outta“ spielt auf den berühmten Hip-Hop-Slogan „Straight outta Compton“ an.

Das DPMA wies die Anmeldung am 23.03.2023 zurück. Dem Zeichen fehle die Unterscheidungskraft, also die Eignung, Waren eines bestimmten Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Dagegen legte der Anmelder Beschwerde ein.

Kulturelle Chiffre oder Urlaubsgruß?

Der Anmelder hielt die Übersetzung „direkt aus Kampen“ für eine nachträgliche Konstruktion. Niemand glaube, dass die Waren tatsächlich in Kampen hergestellt würden. Der Slangausdruck sei eine kulturelle Chiffre, die der Verkehr erst entschlüsseln müsse. Jedenfalls auf einem Etikett werde der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf den Hersteller verstehen. Schließlich verwies der Anmelder auf die beim DPMA eingetragene Marke „Straight outta Compton“.

Bundespatentgericht weist Beschwerde zurück

Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde mit Beschluss vom 24.09.2026 – Az. 29 W (pat) 525/23 zurückgewiesen. Dem Zeichen fehle für sämtliche beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft. Ob der Spruch zusätzlich für Mitbewerber freizuhalten ist, ließ das Gericht offen.

Warum versteht jeder den Spruch sofort?

Nach Auffassung des Gerichts verstehe der Verkehr „Straight outta Kampen“ ohne weiteres Nachdenken als „direkt aus Kampen“. Die Kombination von „Straight outta“ mit einem Ortsnamen sei schon zum Anmeldezeitpunkt eine gebräuchliche Redewendung gewesen. Als Beleg nannte das Gericht unter anderem ein Wahlplakat mit „Straight outta Frankfurt“ aus dem Jahr 2021.

Der Spruch erlaube danach zwei Lesarten. Er könne als Bekenntnis verstanden werden, dass der Träger Kampen kennt, liebt oder dort Urlaub macht. Er könne aber auch als Angabe verstanden werden, dass die Ware aus Kampen stammt oder dort verkauft wird. In beiden Fällen sehe der Verkehr darin keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen.

Hilft das Etikett?

Für Modelabels ist dies der wichtigste Teil der Entscheidung. Das Gericht betonte, dass eine Anbringung auf dem Etikett nicht automatisch zu einem Herkunftshinweis führe. Bei sogenannten Mottosprüchen komme es auf die naheliegenden und wahrscheinlichen Verwendungsformen an. Dabei stützte es sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Sache #darferdas? II.

Ein Bekenntnisspruch wirke nur, wenn andere ihn sehen. Deshalb sei die gut sichtbare Platzierung auf Shirt, Tasche oder Badetuch die naheliegende Verwendung. Zudem seien lustige Sprüche auf Etiketten von Kleidung inzwischen üblich geworden.

Auch bei Anbringung auf einem Etikett wird der Verkehr das Zeichen weiterhin als seine Emotionen zu Kampen ansprechenden Fun-Spruch und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis verstehen.

Warum half „Straight outta Compton“ nicht?

Die Marke „Straight outta Compton“ wurde am 24.11.2015 beim DPMA für im Wesentlichen identische Waren eingetragen. Das Gericht hielt dies für unerheblich. Maßgeblich sei das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der jeweiligen Anmeldung, und dieses könne sich seit 2015 verändert haben. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit einer möglicherweise fehlerhaften Eintragung gebe es nicht. Diese Linie ist nicht neu, wir haben über einen ähnlichen Fall bereits unter „Cool“ als Marke uncool berichtet.

Fazit

Die Entscheidung überrascht im Ergebnis wenig. Bereits zum Fall Lust auf Farbe haben wir gezeigt, wie schwer sich Slogans mit dem Markenschutz tun. Bemerkenswert ist die Deutlichkeit beim Etikettenargument. Für Merchandise-Anbieter bedeutet das, dass ein bekannter Spruch mit Ortsbezug kaum als Wortmarke zu monopolisieren ist.

Kritisch sehen wir die zweite Lesart des Gerichts. Dass der Verkehr einen Hip-Hop-Slogan als ernsthafte Herstellungsangabe für Kampen versteht, liegt nach unserer Einschätzung eher fern.

Offen bleibt, wo die Grenze für Sprüche verläuft, die weniger verbreitet sind als „Straight outta“. Das Gericht verlangt eine Prüfung im Einzelfall und stellt auf die wahrscheinlichste Verwendung ab.

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