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Abmahnung

im gewerblichen

Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz sind ein effektives Mittel zur Anspruchsdurchsetzung bei Rechtsverletzungen. Wir wissen, wie man Abmahnungen erfolgreich zur Anspruchsdurchsetzung einsetzt und mit welchen Strategien man sich gegen Abmahnungen verteidigt.

Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbs-, Patent-, Design– und Markenrecht) und im Urheberrecht ist das Instrument der Abmahnung ein zentraler Bestandteil der Rechtsdurchsetzung in Deutschland.

Die Abmahnung ist ein von der Rechtsordnung vorgesehenes Rechtsmittel. Mit der Abmahnung soll der Abgemahnte aufgefordert werden, eine bestimmte rechtswidrige Handlung zu unterlassen und die daraus resultierende Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Damit soll dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben werden, durch Abgabe einer Unterlassungserklärung ein kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ohne Abmahnung müsste der Abmahnende zudem befürchten, im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Gegners vor Gericht die Kosten des Rechtsstreits tragen zu müssen.

Warum gibt es Abmahnungen?

Abmahnungen haben in Deutschland eine wichtige rechtliche Funktion. Sie ermöglichen es Anspruchs- und Rechteinhabern, Rechtsverletzungen schnell und effektiv zu unterbinden, ohne gleich gerichtliche Schritte einleiten zu müssen. Das spart Zeit und Kosten und entlastet die Gerichte. Abmahnungen werden häufig in folgenden Bereichen ausgesprochen:

  • Markenrecht: Verletzung von Markenrechten durch Nutzung einer geschützten Marke.
  • Patentrecht: Verletzung von Patentrechten durch unbefugte Herstellung oder Vertrieb.
  • Designrecht: Verletzung von Designrechten durch Nutzung eines geschützten Designs.
  • Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung geschützter Werke wie Texte, Bilder oder Musik.
  • Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften

Abmahnungen gibt es auch in anderen Bereichen, wie dem Persönlichkeitsrecht und dem Arbeitsrecht, wobei die Abmahnung im Arbeitsrecht anderen gesetzlichen Vorgaben unterliegt und daher nicht vergleichbar ist.

Wer darf abmahnen?

Nicht jedermann darf eine Abmahnung wegen Rechtsverletzungen aussprechen. So können z.B. Verbraucher kein Unternehmen wegen unlauterer Werbung abmahnen.

Zur Abmahnung berechtigt sind bei Verstößen gegen das Kennzeichen- und Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht und Designrecht der jeweilige Rechteinhaber oder unter Umständen Lizenznehmer, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Betroffene und bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen jeder Mitbewerber sowie bestimmte Verbände (z.B. IHK, Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutzzentralen).

Wie funktioniert eine Abmahnung?

Eine rechtlich korrekte Abmahnung besteht aus mehreren Bestandteilen:

  • Beschreibung der Rechtsverletzung: Konkretisierung des beanstandeten Verhaltens, z. B. die unberechtigte Nutzung eines bestimmten urheberrechtlich geschützten Fotos.
  • Anspruchsberechtigung: Angabe warum der Abmahnende sich berechtigt hält abzumahnen, z.B. Inhaber von Markenrechten oder Mitbewerber.
  • Rechtsgrundlage: Angaben zum Rechtsverstoß.
  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Meist – aber nicht immer – liegt dem Abmahnschreiben ein Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei.
  • Auskunft, Schadensersatz und Beseitigung: Geltendmachung entsprechender Ansprüche, wobei Schadensersatz meist noch nicht beziffert ist.
  • Forderung nach Kostenerstattung: Diese umfasst die Anwaltskosten, die nach deutschem Recht bei berechtigten Abmahnungen zu erstatten sind. Bei Patentstreitigkeiten und technischen Sachverhalten kann dies zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten noch die Patentanwaltskosten mit beinhalten.
  • Setzung einer Frist: Innerhalb dieser Frist soll der Empfänger die Forderungen erfüllen.

Hinzu kommen noch weitere formale Anforderungen, z.B. im Urheber- und Wettbewerbsrecht. Meist ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag des Abmahnenden, den den der Abgemahnte nicht annehmen muss. Er kann auch eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, solange diese ausreicht die aufgrund der Rechtsverletzung bestehende Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Eine abweichende Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr nicht ausräumt, führt aber nicht dazu, dass ein gerichtliches Verfahren vermieden wird.

Abmahnungen werden meist per Fax oder E-Mail und per Post, manchmal auch per Einschreiben versandt. Formelle Anforderungen an die Versandmethode gibt es – anders als in manch anderen Ländern – in Deutschland nicht.

Zusammengefasst

Abmahnungen sind ein wirksames Mittel, um Rechtsverletzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts außergerichtlich zu regeln. Sie sind für den Abgemahnten zwar unangenehm und können mit erheblichen Kosten und Risiken verbunden sein, helfen aber, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie schnell, aber überlegt handeln und rechtlichen Rat einholen. Eine professionelle Prüfung der Vorwürfe und Ansprüche kann helfen, unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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