Schneewittchen ist nicht Dornröschen

von

Besteht zwischen Schneewittchen und Dornröschen Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinn? Diese Frage entschied nun das Bundespatentgericht.

Es war einmal der Inhaber der unter anderem für alkoholische Getränke geschützten Marke „Schneewittchen“. Dieser legte gegen die für Wein angemeldete Marke „Dornröschen“ Widerspruch ein, da zwischen den Begriffen Verwechslungsgefahr bestünde. Nachdem das Markenamt den Widerspruch zurückwies, legte der Markeninhaber von „Schneewittchen“ Beschwerde beim Bundespatentgericht ein.

Das Bundespatentgericht (Beschluss vom 24.09.2008 – Az. 26 W (pat) 88/07) wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sämtliche Formen der unmittelbaren Verwechslungsgefahr zwischen „Dornröschen“ und „Schneewittchen“ scheiden nach Ansicht der Richter aus, da es keine ausreichenden klanglichen, schriftbildlichen und auch keine unmittelbar begrifflichen übereinstimmungen gibt. Es gibt auch keine gedankliche Verbindung zwischen den beiden Marken, da es sich inhaltlich thematisch um zwei vollkommen verschiedene Märchen handelt, deren Gemeinsamkeiten nicht über die für viele Märchen charakteristischen Elemente hinausgehen. Die Tatsache, dass es sich bei beiden Figuren um Figuren aus den Märchen der Brüder Grimm handelt führt zu keinem anderen Ergebnis, da es eine Vielzahl an Marken mit Märchengestalten gibt („Rumpelstilzchen“, „Hänsel und Gretel“, „Hans im Glück“ usw.).

Fazit

Verwechslungsgefahr kann grundsätzlich auch durch gedankliche Verbindungen bestehen. Für den oben genannten Fall bleibt allerdings nur: Und wenn Sie nicht gestorben sind,…

Unsere Dienstleistungen

Beratung zu Markenlizenzen

Markenlizenzverträge rechtssicher gestalten Eine Marke entfaltet ihren wirtschaftlichen Wert nicht nur durch die eigene Nutzung, sondern auch durch die Lizenzierung an Dritte. Ob Merchandising, Franchise, Vertriebspartnerschaft, Kooperation oder konzerninterne Nutzung einer Marke: Der Markenlizenzvertrag ist das Instrument, mit dem Sie die Nutzung Ihrer Marke gestatten und zugleich steuern. Er entscheidet darüber, welche Erträge Sie erzielen, wie stark Ihre Kontrolle über die Marke bleibt und ob Sie sich aus einem Lizenzverhältnis wieder lösen können, wenn es nicht mehr trägt. Wir begleiten Sie im Markenrecht über den gesamten Lebenszyklus eines Lizenzverhältnisses, von der Konzeption über die Verhandlung und die laufende Kontrolle bis…

Mehr erfahren

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Markenüberwachung

Wir führen für Sie Markenüberwachungen für Ihre Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Markenrecherche

Wir führen für Sie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Widerspruch Verfall Nichtigkeit einer Marke

Wir vertreten Sie in markenrechtlichen Widerspruchsverfahren, sowie Verfahren über Verfall und Nichtigkeit einer Marke, z.B. wegen Nichtbenutzung, absoluter Schutzhindernisse oder älterer Rechte.

Mehr erfahren

Beratung im Markenrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Markenrecht, von der Markenstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB