Markenverletzung durch Facebook Benutzerkonto?

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Insbesondere in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. werden häufig auch geschützte Kennzeichen Dritter für die Bezeichnung der eigenen Facebook-Gruppe oder des Benutzerkontos benutzt. Inwieweit hierin eine Markenrechtsverletzung liegt war unter anderem Gegenstand eines Verfahrens vor dem Kammergericht Berlin.

 Auf Facebook ist ein Club mit dem Namen „Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißensee Berlin“ aktiv. Auf Facebook werden so Veranstaltungen beworben, die in dem Gebäude stattfinden, welches bis  1959 das Stummfilmkino „Delphi“ in Weißensee beherbergte, welches in Berlin nach wie vor eine gewisse Bekanntheit hat.

Der Betreiber des Kinos Delphi im Berliner Stadtteil Charlottenburg sah darin eine Markenrechtsverletzung und verlangte Unterlassung.

Entscheidung des Gerichts

Das KG Berlin lehnte den Unterlassungsanspruch mit  Beschluss vom 03.12.2010 – Az. 5 W 292/10 und zuletzt mit  Beschluss vom 01.04.2011 – Az. 5 W 71/11 ab.

Zwar könne in der Verwendung von Marken auf Facebook als Benutzerkonto grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung liegen, allerdings sei die vorliegende Verwendung markenrechtlich nicht zu beanstanden, da mit der Bezeichnung eine Örtlichkeit beschrieben werde und diese Nutzung deshalb nicht untersagt werden könne.

Fazit

Auch wenn das Kammergericht markenrechtliche Ansprüche aufgrund des besonderen Einzelfalls abgelehnt hat, sollten Facebook Nutzer bei der Wahl der Namen ihrer Nutzerkonten fremde Markenrechte beachten, da sie sich in aller Regel nicht auf besondere Umstände wie die dieses Falles berufen werden können.

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