„Make Donald Drumpf again“ – oder doch nicht?

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Der amerikanische Wahlkampf sorgt dieses Mal für besonders viel Aufmerksamkeit, insbesondere der Kandidat der Republikaner, Donald Trump. Dieser bietet mit allerlei abstrusen und wahnwitzigen Äußerungen haufenweise Munition für Satire. Auch John Oliver tat dies unter dem Slogan „Make Donald Drumpf again“.

John Oliver, Gastgeber der HBO Show Last Week Tonight beschäftigte sich Ende Februar mit dem Phänomen Donald Trump in einem sehenswerten Beitrag.

Am Ende des unterhaltsamen Beitrags zu dem Hashtag #MAKEDONALDDRUMPFAGAIN und dem dazugehörigen Mützenangebot unter www.donaldjdrumpf.com wurde von John Oliver auch eine Markenanmeldung der Marke DRUMPF beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) erwähnt.

Markenanmeldung DRUMPF

Make Donald Drumpf again

Das USPTO hat die Anmeldung der Marke DRUMPF aber nun mit Entscheidung vom 05.05.2016 vorläufig zurückgewiesen.

Die Verwendung von Namen lebender Personen, die entweder öffentlich bekannt sind oder mit dem Markeninhaber wirtschaftlich verbunden sind, bedürfe einer Zustimmung des Namensinhabers, so das USPTO. Diese Einschränkung gelte nicht nur für den vollen Namen einer Person, sondern auch für den Vornamen, Kurznamen, Pseudonym, Titel oder Spitznamen der dazu geeignet ist, eine Person zu identifizieren.

Laut USPTO würde die Marke DUMPF von der Öffentlichkeit als Hinweis auf Donald Trump, Präsidentschaftskandidat der Republikaner verstanden. Da eine Zustimmung nicht vorliege bestünden insoweit Eintragungshindernisse, so der Prüfer des USPTO. Der Anmelder erhielt Möglichkeit zur Stellungnahme.

Fazit

Ob DRUMPF nun als Marke geschützt wird erscheint im Moment unwahrscheinlich. Die beabsichtigte mediale Wirkung wurde jedenfalls erzielt und sollte der Markenschutz versagt werden, kann möglicherweise jeder mit DRUMPF loslegen, es sei den Donald Trump hält mit einer seiner Trump Marken dagegen. #MAKEDONALDDRUMPFAGAIN

 

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