EU geht endlich gegen Temu vor, DSA, VLOP, E-Commerce, Rechtsanwalt

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Temu und andere chinesische Plattformen sind vielen europäischen Unternehmen ein Dorn im Auge. Denn sie bieten dort nicht nur Produkte zu Billigpreisen an, sondern auch solche, die eindeutig gegen EU-Recht verstoßen. Nun schreitet endlich die EU-Kommission ein.

Bußgeld gegen Temu

Am 28.05.2026 hat die Europäische Kommission gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Grundlage ist der Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz, das große Online-Plattformen zu einem aktiven Umgang mit den Risiken ihres Dienstes verpflichtet. Es ist bereits die zweite empfindliche Geldbuße im Rahmen des DSA – nach der 120-Millionen-Euro-Strafe gegen die Plattform X (ehemals Twitter) im Dezember 2025. Brüssel will signalisieren: Wer in der EU Geschäfte macht, muss sich an europäisches Recht halten.

Was Temu konkret vorgeworfen wird

Temu ist seit Mai 2024 als „sehr große Online-Plattform“ (Very Large Online Platform, kurz VLOP) eingestuft. Diese Einstufung erfolgte, nachdem das Unternehmen mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU gemeldet hatte. Diese Einstufung verpflichtet die Plattform zu besonders strengen Sorgfaltspflichten, darunter die Pflicht, die systemischen Risiken ihres Dienstes zu identifizieren, zu analysieren und wirksam zu bekämpfen.

Die Kommission stellte jedoch fest, dass Temu dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. So basierte die Risikobewertung des Unternehmens aus dem Jahr 2024 auf allgemeinen Brancheninformationen statt auf plattformspezifischen Daten und Erkenntnissen. Zudem unterschätzte sie erheblich, wie häufig EU-Nutzer auf illegale Waren treffen. Darüber hinaus berücksichtigte Temu nicht, wie eigene Algorithmen und Influencer-Programme das Risiko der Verbreitung solcher Produkte weiter verstärken können.

Besonders alarmierend sind die Ergebnisse eines Mystery-Shopping-Tests, den eine unabhängige Prüforganisation im Auftrag der Kommission durchführte. Ein sehr hoher Anteil der getesteten Ladegeräte fiel bei grundlegenden elektrischen Sicherheitsprüfungen durch. Bei Babypielzeug wurden Grenzwerte für Schadstoffe teils erheblich überschritten und abnehmbare Teile stellten ein ernsthaftes Erstickungsrisiko für Kleinkinder dar. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zogen ergänzend Daten bei, die hohe Nichtkonformitätsraten bei auf Temu verkauften Produkten bestätigten.

Das Geschäftsmodell und seine strukturellen Probleme

Temu, eine Tochtergesellschaft des an der Nasdaq notierten chinesischen Konzerns PDD Holdings, verfolgt ein Geschäftsmodell, das auf extrem niedrigen Preisen basiert. Dieses Modell wird durch direkte Beziehungen zu Herstellern in China und eine aggressive Marketingstrategie mit Influencer-Programmen ermöglicht. Genau hier liegt aus rechtlicher Sicht ein strukturelles Problem: Wenn die Preise so niedrig sind, dass sie unter den Produktionskosten liegen, die bei Einhaltung von Sicherheitsstandards, Mindestlöhnen und Schutzrechten entstehen würden, drängt sich die Frage auf, wo gespart wird.

Untersuchungen der Stiftung Warentest aus dem Oktober 2025 bestätigen diesen Verdacht mit Zahlen: Von 162 getesteten Produkten – darunter Kinderspielzeug, Schmuck und USB-Ladegeräte, die über Temu und Shein gekauft wurden – erfüllten 110, also mehr als zwei Drittel, nicht die EU-Standards. Giftige Schwermetalle in Schmuck und zu heiß laufende Ladegeräte gehörten zu den Befunden.

Temu hat die EU-Strafe als unverhältnismäßig bezeichnet und auf seit Untersuchungsbeginn vorgenommene Verbesserungen hingewiesen. Die Kommission stellte jedoch fest, dass sowohl die Risikobewertung von 2024 als auch spätere Stellungnahmen des Unternehmens den DSA-Anforderungen nicht genügen. Temu prüft eigenen Angaben zufolge alle verfügbaren Rechtsmittel.

Markenrecht und geistiges Eigentum

Neben den Produktsicherheitsrisiken sind Markenrechtsverletzungen und Produktpiraterie ein eigenständiges, gravierendes Problem. Bereits im Sommer 2024 hatte die Kommission öffentlich kritisiert, dass Temu nicht ausreichend gegen den Vertrieb von Fälschungen vorgeht. Im Rahmen einer Untersuchung testete die Information Technology and Innovation Foundation (ITIF) in den USA 51 verdächtige Produkte auf den Plattformen Temu, AliExpress und Shein und stellte fest, dass fast die Hälfte mutmaßliche Fälschungen waren, darunter Luxusgüter, Kosmetik und Haushaltswaren.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) benennt das Kernproblem: Händler, die Plagiate anbieten, sind für deutsche Behörden oft nicht greifbar, da sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Der HDE fordert deshalb die Benennung eines in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, der für Verfehlungen von Anbietern aus Drittstaaten haftbar gemacht werden kann. Aufgrund der schieren Menge von Kleinsendungen funktionieren die Kontrollmechanismen des Zolls zudem nicht mehr, sodass ein Großteil illegaler Waren Kunden in der EU erreicht.

Shein: das gleiche Muster

Temu ist kein Einzelfall. Die EU-Kommission hat inzwischen auch gegen Shein ein Verfahren eingeleitet, das auf mögliche Verstöße gegen den europäischen Verbraucherschutz, insbesondere missbräuchliche Vertragsbedingungen und unlautere Geschäftspraktiken, abzielt. Auch Shein steht wegen seiner Geschäftspraktiken unter wachsendem internationalem Druck.

Fazit

Es darf bezweifelt werden, ob die Entscheidung der EU-Kommission dazu führt, dass nun weniger illegale Waren auf Plattformen wie Temu angeboten werden. Das Geschäftsmodell von Temu & Co. basiert schließlich darauf, Waren chinesischer Hersteller zu möglichst niedrigen Preisen direkt an Kunden weltweit anzubieten. Dabei werden die international recht strengen Vorgaben der EU wohl auch künftig nicht eingehalten werden, wenn es nicht zu drakonischeren Maßnahmen kommt.

Dennoch ist das Bußgeld ein wichtiges Signal, auch an den heimischen E-Commerce, dass man dem Ganzen nicht tatenlos zuschaut. Das Vorgehen ist jedoch erst ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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