Metall auf Metall: Sampling gewinnt vor dem BGH, Urheberrecht, Rechtsanwalt

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Sampling gewinnt vor dem BGH: Nach 27 Jahren Rechtsstreit erklärt der Bundesgerichtshof das Kraftwerk-Sample für zulässig.

BGH beendet Kraftwerks Sampling-Marathon

Zwei Sekunden Rhythmus, siebenundzwanzig Jahre Rechtsstreit: Seit 1999 kämpft Kraftwerk gegen Moses Pelham um ein winziges Sample aus „Metall auf Metall“. Der Fall durchlief fünf BGH-Verfahren, landete beim Bundesverfassungsgericht und wurde gleich zweimal dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort gesprochen, und Moses Pelham behält recht.

Ein Sample, das Musikgeschichte schrieb

Kraftwerk veröffentlichte 1977 das Stück „Metall auf Metall“. Zwanzig Jahre später kopierten die Produzenten von Sabrina Setlurs Song „Nur mir“ zwei Sekunden einer Rhythmussequenz daraus und legten sie ohne Erlaubnis als durchlaufende Schleife unter den Titel. Kraftwerk sah darin einen Eingriff in ihre Rechte als Tonträgerhersteller und ausübende Künstler und verlangte Unterlassung, Schadensersatz sowie die Vernichtung der Tonträger. Das Landgericht Hamburg gab der Klage 2004 statt, danach beschäftigte der Fall über zwei Jahrzehnte mehrere Oberlandesgerichte, den BGH gleich fünfmal, das Bundesverfassungsgericht und schließlich den EuGH.

Pastiche statt Rechtsverletzung

Im Urteil vom 3. September 2026 (Az. I ZR 74/22) bestätigte der BGH, dass die Übernahme zwar in die Vervielfältigungsrechte der Kläger eingreift, aber als Pastiche im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie zulässig ist. Grundlage war die Auslegung des EuGH vom 14. April 2026, wonach ein Pastiche an ein bestehendes Werk erinnert, sich zugleich wahrnehmbar davon unterscheidet und mit ihm einen künstlerischen Dialog führt.

Die Ausnahme für Pastiches erfasst Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen und mit ihm einen erkennbaren künstlerischen Dialog führen.

Das neue Werk muss erkennbar an das Original erinnern und sich gleichzeitig spürbar davon abheben. Wesentlich ist außerdem, dass die übernommenen Elemente, auch beim Sampling, für einen echten künstlerischen Austausch mit dem Original genutzt werden, sei es als offene Stilkopie, als Hommage oder als humorvolle beziehungsweise kritische Auseinandersetzung damit.

Dieser künstlerische Dialog muss nicht jedem Hörer sofort auffallen. Es genügt, wenn jemand, der das Originalwerk kennt, den Bezug erkennen kann.

Fazit

Mit diesem Urteil erhält der Pastiche-Begriff endlich Kontur und eröffnet der Musikproduktion spürbar mehr Freiraum beim Sampling. Für Kreative bedeutet das mehr Spielraum, für Rechteinhaber engere Grenzen ihrer Ausschließlichkeitsrechte. „Metall auf Metall“ bleibt damit, was der Fall längst ist: ein Grundsatzurteil des deutschen Urheberrechts mit Ausstrahlung auf die gesamte europäische Musikbranche.

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Helene Klassen-Rock, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Know-How-Schutz, Urheberrecht, E-Commerce

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