Rund um Marken

Digitales und KI

Werbung und Wettbewerb

Kreativität und Design

Archiv

  • Apple bekommt eine ausgewischt

    IT-Giganten wie Apple, Google, Microsoft, Facebook & Co. versuchen ihre Innovationen zu schützen und sitzen daher auf einer Menge an Patenten. Diese Patente im Softwarebereich, die insbesondere in den USA häufig problemlos eingetragen wurden, sind in Europa und Deutschland jedoch häufig nicht aufrecht zu erhalten, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt.

  • Schachmatt für Louis Vuitton gegen Nanu-Nana

    Um den markenrechtlichen Schutz auszubauen, versuchen Hersteller immer wieder Teile ihrer Produkte selbst als Marke eintragen zu lassen. Das kann allerdings nach hinten gehen, wie eine Entscheidung des Europäischen Gerichts zeigt.

  • Datenschutzrechtlicher Supergau bei Asset-Deal

    Ein bislang wohl unterschätztes Thema bei Asset Deals dürften datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kundendaten sein. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht könnte dies nun ändern und vielen Verkäufern und Käufern bei einem Asset Deal schlaflose Nächte bereiten.

  • Richter sehen schwarz-weiß bei Marken

    Wort-/Bildmarken oder Bildmarken wurden und werden vielfach in schwarz-weiß eingetragen, auch wenn die Marke tatsächlich in Farbe genutzt wurde und wird. Aber ist die Marke in Farbe und die in schwarz-weiß Marke das gleiche? Der Bundesgerichtshof meint: Schwarz-weiß bleibt schwarz-weiß und ist etwas anderes als farbig.

  • Widerrufsrecht – Läuft wie geschmiert!

    Zumindest werden dies die Verbraucher bei einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs denken. Die Karlsruher Richter gestehen nämlich bei der Bestellung von Heizöl im Wege des Fernabsatzes dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, was dieser auch zum Nachverhandeln der Preise einsetzen kann.

  • Amazon und die Buchpreisbindung

    Amazon versucht nicht zuletzt durch niedrige Preise am Markt zu punkten. Bei Büchern steht dem Preiskampf in Deutschland jedoch die Buchpreisbindung entgegen. Amazon versucht trotzdem immer wieder Wege zu finden, diese zu umgehen um sich so Vorteile im Wettbewerb zu schaffen. Nun hatte der Bundesgerichtshof eine Gutscheinaktion von Amazon auf dem Tisch.

  • Wenn die Marke in einer Sprache sittenwidrig ist…

    … dann hat man möglicherweise ein Problem, auch wenn dies in einer anderen Sprache nicht der Fall ist. Insbesondere bei Gemeinschaftsmarken kann es hierbei zu Problemen kommen, wenn ein Wort in einer Sprache der EU eine ganz andere Bedeutung hat als in einem anderen. Dies zeigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichts.

  • „Pflanzliches Antibiotikum“ ist irreführend

    Was versteht man unter einem „pflanzlichem Antibiotikum“ und wer darf wofür damit werben und wer nicht? Das Oberlandesgericht Celle ist dieser Frage nachgegangen.

  • Tabakwerbung auf Herstellerwebseite verboten

    Das Firmen auf ihrer eigenen Webseite für sich werben ist  alltäglich und für die meisten Unternehmen selbstverständlich. Aber gibt es Firmen, denen eine solche Werbung für sich selbst untersagt werden kann? Ja, sagt das Landgericht Landshut, nämlich wenn es um Tabakwerbung geht.

  • BattG

    Kann ein Gesetzeshinweis in AGB wettbewerbswidrig sein?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von den meisten Unternehmen eingesetzt und unterliegen inhaltlich einer strengen Kontrolle durch das Gesetz. Aber darf man ohne weiteres auf Gesetzesvorschriften verweisen oder kann ein solcher Gestzeshinweis ein Verstoß gegen AGB-Recht und damit ein Wettbewerbsverstoß sein? Das Oberlandesgericht München meint ja.

  • Was ist eigentlich ein Outlet?

    Wer darf eigentlich mit dem Begriff „Outlet“ werben und was bedeutet er? Ist eine Verwendung von „Outlet“ durch den Onlinehandel gestattet?

  • Missbrauch von Patentverletzungsklagen bei marktbeherrschender Stellung

    Ein Patentinhaber möchte natürlich gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Aber darf er dies immer? Gibt es insbesondere für marktbeherrschende Unternehmen im Zusammenhang mit standardessentiellen Patenten Ausnahmen? Der Europäische Gerichtshof hält jedenfalls die Möglichkeit des Missbrauchs von Patentverletzungsklagen in bestimmten Fällen für möglich.

  • Sommer, Sonne, Sonnenschein

    Bei den aktuellen sommerlichen Temperaturen führt kein Weg an dem Thema „Sommer, Sonne, Sonnenschein“ vorbei. passend zur Hitzewelle daher ein paar sonnige Entscheidungen im Markenrecht.

  • Stand der Technik und wettbewerbliche Eigenart

    Neben den gewerblichen Schutzrechten wie Markenrecht, Patentrecht und Designrecht können Nachahmungen von Produkten auch über das Wettbewerbsrecht verfolgt werden. Hierfür bedarf es weiterer Voraussetzungen. Im Hinblick auf die Auswirkungen des Standes der Technik hat der Bundesgerichtshof nun ein Urteil gefällt.

  • Zahlung per Sofortüberweisung zumutbar?

    Bezahlmöglichkeiten im Internet gibt es viele. Neben Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte eben auch Bezahldienste wie z.B.  „Sofortüberweisung“ und PayPal. Aber reicht es aus, wenn als einzige Bezahlmethode ohne zusätzliche Kosten „Sofortüberweisung“ angeboten wird? Das Landgericht Frankfurt am Main meint nein.

  • taxi mytaxi Rabattaktion

    Taxi vs. mytaxi

    Taxifahrer und Taxiunternehmen wehren sich zunehmend gegen Bedrohungen ihres Geschäftsmodells durch Web- und App-Anbieter. Nun hat eine Taxivermittlungszentrale sich gegen Rabattangebote von mytaxi vor dem Landgericht Stuttgart gewehrt.

  • Framing von YouTube

    Ist Framing  von YouTube Videos eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Macht es einen Unterschied ob die Videos rechtmäßig auf YouTube gelandet sind oder nicht? Der Bundesgerichtshof hat sich heute dazu geäußert.

  • Wir sagen Danke und viel Erfolg!

    Auch an dieser Stelle möchten wir uns bei unserer Kollegin Frau Dr. Christine Payer für die gute Zusammenarbeit bedanken und sie verabschieden.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB