Google haftet für den KI-Modus, KI-Suche, Störerhaftung, Persönlichkeitsrecht, künstliche Intelligenz, Rechtsanwalt

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Wer ist verantwortlich, wenn eine KI-Suche einem Menschen die Straftat eines anderen zuschreibt? Und genügt es, wenn der Suchmaschinenbetreiber auf die Fehleranfälligkeit seiner Technik verweist? Das LG Aachen hat Google die falschen Antworten im KI-Modus per einstweiliger Verfügung untersagt.

Die KI verwechselt zwei Professoren

Der Antragsteller ist Arzt. Er war bis Ende Juni 2026 als Chefarzt und Professor an einer Universitätsklinik tätig und ist dort inzwischen ausgeschieden. Am 28.08.2026 machte ihn ein ärztlicher Kollege auf eine Google-Suche aufmerksam. Wer seinen Namen zusammen mit dem Wort „Freistellung“ eingab, erhielt im KI-Modus eine ausführliche Antwort.

Der KI-Modus ist eine Rubrik der Google-Suche, in der eine KI eigene Antworttexte erzeugt. Der Antworttext schrieb dem Arzt eine Freistellung, eine strafrechtliche Verurteilung und mehrere Arbeitsgerichtsverfahren zu. Nichts davon betraf ihn. Die Vorgänge bezogen sich auf einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor.

Noch am selben Tag forderte der Arzt Google schriftlich und per E-Mail zur Löschung auf und schilderte den Sachverhalt. Google teilte mit, keine Maßnahmen zu ergreifen. Auch eine anwaltliche Abmahnung vom 15.09.2026 blieb ohne Erfolg. Bei einer erneuten Suche mit weiteren Suchbegriffen erschienen ähnliche Texte. Der Arzt beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, also ein gerichtliches Verbot im Eilverfahren.

LG Aachen untersagt die Äußerungen

Mit Beschluss vom 24.09.2026 – Az. 8 O 268/26 hat das Landgericht Aachen Google die drei angegriffenen Textfassungen im KI-Modus untersagt.

Sind KI-Antworten überhaupt Tatsachenbehauptungen?

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Texten um Tatsachenbehauptungen. Ob jemand freigestellt, verurteilt oder gekündigt wurde, sei dem Beweis zugänglich. Die Äußerungen verletzten den Arzt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, also in seinem Recht auf Achtung seiner Person und seines Rufs.

Die Unwahrheit hatte der Arzt durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht. Der Kammer war nach eigener Angabe zudem bekannt, dass das zugeordnete Strafverfahren tatsächlich gegen eine andere Person geführt worden war.

Warum haftet Google für den Text seiner KI?

Die zentrale Frage war, ob Google als Störer haftet. Störer ist, wer eine Rechtsverletzung selbst verursacht oder an ihr willentlich mitwirkt, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt. Bei klassischen Suchmaschinen unterscheidet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, ob der Betreiber fremde Inhalte nur auffindbar macht oder sie sich zu eigen macht. Für bloße Trefferlisten besteht danach eine Prüfpflicht erst, wenn der Betreiber konkret auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird.

Das LG Aachen sieht den KI-Modus anders. Google stelle die KI-gestützte Suche bereit und sei deshalb für die dort erzeugten Antworten verantwortlich. Das Gericht stützt sich dabei ausdrücklich auf das LG München I. Danach zeige eine KI-Suche nicht nur fremde Seiten an, sondern treffe eigenständige, neue Aussagen, die auf einer Auswertung und Verknüpfung fremder Inhalte beruhten. Solche Aussagen könne der Betreiber überprüfen, zumindest durch einen Abgleich mit den zugrunde liegenden Quellen. Den Fall des LG München I haben wir bereits ausführlich besprochen.

Der Antragsgegnerin war eine Prüfung hier ohne Weiteres möglich. Hätte sie ihre eigene KI mit den Einwendungen des Antragstellers konfrontiert, wäre sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Äußerungen falsch sind.

Hinzu kam die Kenntnis. Der Arzt hatte Google zweimal auf den Fehler hingewiesen, zuerst mit seiner Löschungsaufforderung, dann mit der Abmahnung. Google hatte Maßnahmen nach den Feststellungen des Gerichts aktiv abgelehnt.

So reagieren Sie auf falsche KI-Antworten

Wenn eine KI-Suche über Sie oder Ihr Unternehmen Falsches verbreitet, sollten Sie fünf Punkte beachten.

  • Antworten dokumentieren. Sichern Sie Screenshots mit Suchbegriff, Datum und Uhrzeit. KI-Antworten ändern sich von Abfrage zu Abfrage, ein späterer Nachweis ist oft nicht mehr möglich.
  • Betreiber konkret informieren. Beschreiben Sie, welche Aussage falsch ist und wie es sich richtig verhält. Im Aachener Fall stützte das Gericht die Verantwortung auch darauf, dass Google den Sachverhalt umfassend kannte.
  • Unwahrheit belegbar machen. Halten Sie Unterlagen bereit, die den wahren Sachverhalt zeigen. Im Eilverfahren kann eine eidesstattliche Versicherung genügen.
  • Zügig handeln. Im Aachener Fall lagen zwischen dem ersten Hinweis des Kollegen und dem Beschluss weniger als vier Wochen. Wer lange zuwartet, riskiert, dass ein Gericht die Eilbedürftigkeit verneint.
  • Rechtliche Strategie klären. Ob Unterlassung, Widerruf oder ein Vorgehen gegen die Quellseiten sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Beratung zu künstlicher Intelligenz hilft bei der Einordnung.

Für Unternehmen, die selbst KI-gestützte Antworten anbieten, etwa als Chatbot oder Suchfunktion, gilt die Kehrseite. Nach diesem Beschluss reicht es nicht, Beschwerden über falsche Aussagen zu Personen zurückzuweisen. Ein funktionierender Prüf- und Löschprozess ist ratsam.

Fazit

Das Ergebnis überrascht nicht. Das LG Aachen folgt dem LG München I und überträgt dessen Gedanken auf den KI-Modus. Für Betroffene ist das günstig, denn KI-Suchen werden nicht wie bloße Trefferlisten behandelt. Für Google und andere Anbieter von künstlicher Intelligenz im IT-Recht bedeutet es, dass sie für Verwechslungen ihrer Systeme einstehen müssen. Über eine vergleichbare Entscheidung zum KI-Bot Grok auf der Plattform X haben wir berichtet.

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