
Abwehr von
von Ansprüchen wegen
Geheimnisschutz.
Abwehr von
von Ansprüchen wegen
Geheimnisschutz.
Vorwürfe wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen können erhebliche Herausforderungen darstellen. Unser erfahrenes Team von Experten im Bereich der Geschäftsgeheimnisse unterstützt Sie kompetent bei der Abwehr von Ansprüchen wegen Geschäftsgeheimnisverletzungen.
Herausforderungen bei Ansprüchen wegen
Geschäftsgeheimnisverletzungen
Unternehmen, die sich mit Abmahnungen wegen Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen oder fremden Know-Hows konfrontiert sehen, stehen vor erheblichen Herausforderungen. Dabei sind nicht nur rechtliche Herausforderungen im Bereich des Know-How-Schutz zu meistern, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen, die mit diesen Ansprüchen einhergehen, zu beachten. Dabei sind geltend gemachte Ansprüche wegen Geschäftsgeheimnisverletzungen nicht immer so eindeutig, wie der Wortlaut entsprechender Abmahnung zunächst vermuten lässt.
In Fällen von Geschäftsgeheimnisverletzungen stellt sich immer die Frage, ob die betroffenen Informationen tatsächlich die Rechte des Rechteinhabers verletzen. Ob die betroffenen Informationen oder deren Nutzung tatsächlich so vertraulich und schützenswert sind, dass eine Verletzung vorliegt, ist in der Regel keineswegs eindeutig, sondern kann häufig in die eine oder andere Richtung argumentiert werden. Es besteht also oft die realistische Chance, entsprechende Ansprüche erfolgreich abwehren zu können.
Ansprüche wegen Verletzung von
Geschäftsgeheimnissen
Erhält man eine Abmahnung wegen Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses oder befindet sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht werden meist die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die unbefugte Nutzung des Geschäftsgeheimnisses in Zukunft unterlassen. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen oder deren Folgen. Der Verletzer hat dafür zu sorgen, dass die Verletzung des Geheimnisses beseitigt wird, z.B. durch die Rückgabe oder Vernichtung von unbefugt erlangten Informationen oder durch das Entfernen entsprechender, vertraulicher Daten aus den betroffenen Systemen. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses seinen durch die Verletzung entstandenen Schaden geltend machen. Der Schaden kann auf verschiedene Weise berechnet werden, z.B. durch den entgangenen Gewinn, eine angemessene Lizenzgebühr oder den Gewinn des Verletzers. Die Höhe des Schadensersatzes variiert je nach Schwere der Verletzung. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens der entstanden ist. Dies spielt insbesondere im Zusammenhang mit Produkten eine Rolle, wenn u.a. deren Konzeption, Merkmale oder Funktionsweise in erheblichem Umfang auf dem offengelegten Geschäftsgeheimnis beruhen. Der Verletzer muss in Bezug auf rechtsverletzende Produkte detailliert Auskunft über Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten und Abnehmern, für die die Produkte bestimmt waren, zur Verfügung stellen. Der Auskunftsanspruch umfasst auch die genauen Mengen der hergestellten, bestellten, ausgelieferten oder erhaltenen rechtsverletzenden Produkte. Ferner ist Auskunft über die Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien zu erteilen, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, und die Person offenzulegen, von der das Geschäftsgeheimnis erlangt oder der er es offenbart wurde. - Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
Der Verletzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine weiteren Verletzungen des Geschäftsgeheimnisses auftreten. Dies umfasst insbesondere die Rückgabe, Vernichtung oder das Entfernen der unrechtmäßig erlangten Informationen und die Beendigung ihrer Nutzung, soweit dies zur Beseitigung der Verletzung erforderlich ist. Darüber hinaus sind rechtsverletzenden Produkte zurückzurufen, dauerhaft aus den Vertriebswegen zu entfernen, zu vernichten sowie vom Markt zu nehmen. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Kostenerstattungsanspruch dient der Entlastung des Geschäftsgeheimnisinhabers, der gegen einen Verletzer seiner Rechte vorgeht. Im Falle einer berechtigten Abmahnung kann der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses die damit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Ermittlungs- oder Testkosten) vom Verletzer erstattet verlangen.
Auswirkungen dieser Ansprüche für den Anspruchsgegner
Ansprüche wegen Geschäftsgeheimnisverletzungen haben erhebliche Auswirkungen, die nicht jedem Unternehmen sofort bewusst sind, wenn es mit solchen Ansprüchen in einer Abmahnung oder Klage konfrontiert wird. Die Folgen können dabei durchaus erheblich sein.
- Umstellungskosten:
Die Ansprüche können mit hohen Kosten verbunden sein. Betroffene Produkte, Dokumente, Daten, Software oder andere Materialien, die das verletzte Geschäftsgeheimnis nutzen, müssen entfernt oder durch solche ersetzt werden, die keine Geheimnisse verletzen, was nicht immer möglich ist. Dies bedeutet oft auch, dass die Investitionen in die von der Information betroffenen Bereiche verschwendet sind und das Unternehmen mit seinen Geschäftsprozessen von vorne beginnen muss. - Geschäftsunterbrechnungen:
Die Entfernung und Vernichtung von als Geschäftsgeheimnis geschützten Informationen kann zu einer Unterbrechung der Arbeitsabläufe führen, insbesondere wenn zentrale Informationen betroffen sind, die für die Produktion oder den Service essentiell sind. Auch die Wiederherstellung oder Neuentwicklung von alternativen Lösungen kann Zeit und Ressourcen kosten. Dies kann die Fähigkeit zur weiteren Geschäftstätigkeit stark einschränken. - Reputationsschaden:
Bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisverletzungen des Unternehmens können dessen Ruf nachhaltig schädigen. Gleiches gilt wenn die Abnehmer rechtsverletzender Produkte mit Ansprüchen wegen Geschäftsgeheimnisverletzungen konfrontiert werden. Kunden, Investoren und Partner könnten das Vertrauen verlieren, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen führen kann. Die Notwendigkeit, das Image wiederherzustellen und das Vertrauen zurückzugewinnen, kann erhebliche Ressourcen erfordern. - Auskünfte und Rechnungslegung:
Die dem Inhaber von Geschäftsgeheimnissen gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte sind sehr umfangreich und umfassen die Offenlegung von vertraulichen Geschäftsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten. Dies kann sich nachhaltig negativ auf diese Geschäftsbeziehungen auswirken, da die Offenlegung sensibler Informationen das Vertrauen der Partner und Kunden beeinträchtigen kann. Darüber hinaus können auch gewerbliche Abnehmer, die in den Fokus der Ansprüche wegen Geschäftsgeheimnisverletzung geraten, ihrerseits Regressansprüche geltend machen, was zusätzliche rechtliche und finanzielle Belastungen für das Unternehmen mit sich bringen kann. - Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem entgangenen Gewinn des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem vom Verletzer erzielten Gewinn. Je nach Konstellation können hier erhebliche Beträge anfallen, die bei berechtigten Ansprüchen zu den ebenfalls nicht unerheblichen Abmahn- und Verfahrenskosten hinzukommen. - Rückruf- und Vernichtungskosten:
Unternehmen können verpflichtet werden, bereits produzierte und im Umlauf befindliche rechtsverletzende Produkte zurückzurufen und zu vernichten. Dies führt nicht nur zu direkten finanziellen Verlusten, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Wie wir unsere Mandanten Gegen Ansprüche wegen geheimnisverletzungen verteidigen
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang gegen Sie geltend gemachte Ansprüche wegen Geschäftsgeheiminsverletzung tatsächlich bestehen. Wir prüfen alle möglichen Verteidigungsmöglichkeiten und identifizieren die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Optionen. Anschließend entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren oder, wenn eine Abwehr nicht möglich erscheint, die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu ein speziell auf die Verteidigung gegen Ansprüche und Abmahnungen wegen Geschäftsgeheimnisverletzung zugeschnittenes Leistungsspektrum an:
- Prüfung und Analyse:
Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses vorliegt. Dabei prüfen wir auch, ob die behaupteten Geschäftsgeheimnisse tatsächlich schutzfähig sind und ob nachweislich unrechtmäßig auf diese vertraulichen Informationen zugegriffen wurde. - Strategische Beratung:
Auf der Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren. - Verhandlung mit der Gegenseite:
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. - Erstellung von Schutzschriften:
Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern. - Vertretung vor Gericht:
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung im Bereich der Geschäftsgeheimnisse. Wir kennen die möglichen Verteidigungsstrategien, um für Sie das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte kombinieren fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe Streitfälle im Bereich der Geschäftsgeheimnisverletzung optimal zu lösen. Davon profitieren Sie:
- Juristische Expertise:
Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Geschäftsgeheimnisse und des Know-How-Schutz informiert sind. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren bundesweit vor Gerichten. Wir verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz über die Spruchpraxis. - Internationales Netzwerk:
Wir sind international stark vernetzt und arbeiten mit Kanzleien weltweit zusammen um Ihnen auch bei grenzüberschreitenden oder rein auslandsbezogenen Streitigkeiten beistehen zu können. - Individueller Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertem Handeln:
Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüche die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.
Abgemahnt worden?
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