
Beratung
im
Designrecht.
Beratung
im
Designrecht.
Das Designrecht ist international, komplex und erfordert spezialisierte Expertise. Vertrauen Sie unserem Team erfahrener Designrechtsanwälte, die Sie in sämtlichen Fragestellungen des Designrechts kompetent begleiten und beraten.
Beratung im Designrecht
Das Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da das äußere Erscheinungsbild von Produkten neben ästhetischen auch erhebliche wirtschaftliche Werte darstellt. Daher ist es entscheidend, Ihr Unternehmen von Beginn an designrechtlich optimal zu begleiten – von der Entwicklung einer zielgerichteten Designstrategie über den rechtssicheren Schutz und die kontinuierliche Pflege Ihrer Designs bis hin zur konsequenten Verteidigung Ihrer Rechte. Unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte beraten Sie in allen relevanten Bereichen des Designrechts, um Ihre visuellen Identitäten strategisch zu entwickeln und nachhaltig abzusichern.
Beratung zur Designstrategie
Eine fundierte Designstrategie bildet das Fundament für den Markterfolg Ihrer Produkte. Wir unterstützen Sie dabei, das Erscheinungsbild Ihrer Waren und Dienstleistungen rechtlich optimal zu schützen – sei es als eingetragenes Design oder als Geschmacksmuster. Bereits in der Konzeptionsphase prüfen wir, ob Ihr gewünschtes Design die erforderliche Schutzfähigkeit besitzt und frei von Rechten Dritter ist. Dabei fließen branchenspezifische Besonderheiten und Vertriebskanäle in unsere Analyse ein, um eine wirtschaftlich verwertbare und nachhaltige Designstrategie zu gewährleisten.
Infobox
Was ist ein
nicht eingetragenes
Geschmacksmuster?
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet einen automatischen, aber zeitlich begrenzten Designschutz in der gesamten EU, der ohne Registrierung entsteht. Es ist besonders relevant für Produkte mit kurzen Marktzyklen, etwa in der Modebranche.
Empfehlung:
Für wichtige Designs mit längerfristiger Bedeutung ist eine Registrierung vorzuziehen. Das nicht eingetragene Geschmacksmuster eignet sich als Ergänzung oder für Designs mit kurzer Marktrelevanz.
- Wesentliche Merkmale:
- Schutzdauer: 3 Jahre ab erster Veröffentlichung in der EU
- Automatischer Schutz ohne Anmeldung und Gebühren
- Schutzvoraussetzungen: Neuheit und Eigenart wie beim eingetragenen Design
- Schutzentstehung durch nachweisbare erstmalige Veröffentlichung in der EU
- Nur Schutz gegen Nachahmung (Kopien), nicht gegen unabhängige Parallelentwicklungen
- Beweislast für Entstehung und Inhaberschaft liegt beim Rechteinhaber
- Hauptunterschiede zum eingetragenen Design / Geschmacksmuster:
- Kürzere Schutzdauer (3 Jahre statt max. 25 Jahre)
- Kein Registernachweis für Inhaberschaft verfügbar
- Engerer Schutzumfang (nur gegen Kopien)
- Keine Anmeldekosten, aber höhere Anforderungen an Dokumentation
- Schwierigere Durchsetzung wegen Beweislast für Schutzrechtsentstehung
Designanmeldung
Ein wesentlicher Bestandteil unserer designrechtlichen Beratung ist die Anmeldung Ihres Designs. Wir unterstützen Sie national und international bei der Anmeldung Ihres Designs und übernehmen sämtliche Formalitäten.
Designlizenzierung und vertragliche Aspekte – Verträge optimal gestalten
Die wirtschaftliche Verwertung von Designrechten erfordert häufig passgenaue vertragliche Regelungen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Designs Dritten zur Nutzung zu überlassen oder fremde Designs rechtssicher zu verwenden. Im Rahmen der Vertragsgestaltung legen wir besonderen Wert auf klare Regelungen zu Lizenzumfang, geografischer Reichweite, Laufzeit, Qualitätskontrolle und Lizenzgebühren. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung von Abgrenzungsvereinbarungen und der Übertragung von Designrechten im Falle von Unternehmensverkäufen, um Ihre Interessen umfassend abzusichern.
Due Diligence im Designrecht – Bewertung von Designrechten
Im Zuge von Unternehmensübernahmen, Investitionen oder Partnerschaften führen wir eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung im Designrecht durch. Hierbei analysieren wir systematisch alle bestehenden Designrechte Ihres Unternehmens oder eines Übernahmekandidaten, bewerten deren Schutzfähigkeit und identifizieren potenzielle Risiken – beispielsweise anhängige Streitigkeiten oder Nichteinhaltung von Fristen. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die den tatsächlichen Wert und die Rechtssicherheit Ihres Designportfolios transparent macht.
Designrechtliche Streitigkeiten
Trotz intensiver Vorbereitung können auch im Bereich des Designrechts Konflikte auftreten. Ob es um Abmahnungen oder direkte Rechtsverletzungen Ihrer Designrechte geht – wir vertreten Ihre Interessen kompetent und setzen Ihre Rechte gegenüber Verletzern konsequent durch. Unser Ziel ist es, schnelle und effektive Lösungen zu erarbeiten, um den Schaden zu begrenzen und Ihre gestalterische Identität zu schützen.
Zollbeschlagnahme bei Designpiraterie
Wir gehen entschieden gegen Fälschungen und Nachahmungen Ihrer Designs vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit Zoll- und Strafverfolgungsbehörden können unrechtmäßig kopierte Designs bereits bei der Ein- und Ausfuhr identifiziert und beschlagnahmt werden. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, den wirtschaftlichen Schaden durch Designpiraterie zu minimieren.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Designrecht und ist sowohl national als auch international für Sie tätig. Dank eines umfangreichen Netzwerks und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern beraten und vertreten wir Sie in allen Fragestellungen des Designrechts – von der strategischen Planung über die Anmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte. Dabei profitieren Sie von:
- Moderner Software: Wir nutzen führende Softwarelösungen, um stets aktuelle Informationen aus den relevanten Designregistern zu erhalten.
- Individueller Beratung und Analyse: Wir analysieren Ihren Bedarf und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte designrechtliche Beratung die alle für Se wichtigen Punkte abdeckt.
- Juristischer Expertise: Durch regelmäßige Fortbildungen und intensiven fachlichen Austausch garantieren wir eine kompetente Beratung.
- Erfahrung mit Ämtern und Gerichten: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der einzelnen Ämter und Gerichte und können Sie so optimal beraten und vertreten.
- Internationalem Netzwerk: Wir sind international stark vernetzt und engagiert in internationalen Organisationen wie INTA und ECTA. Wir arbeiten mit IP-Anwälten weltweit zusammen, um Sie global betreuen zu können.
Vertrauen Sie auf unser spezialisiertes Know-how, um den einzigartigen Wert Ihrer Designs zu sichern und auszubauen. Ihre Designs sind bei uns in besten Händen.
Fragen zum Designrecht?
Wir beraten
Sie gerne zum
Designrecht!
Unser Team
im Designrecht
Unser Team
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