
Werben
mit
Health Claims.
Werben
mit
Health Claims.
Lebensmittel werden oft und gerne mit Gesundheitsangaben beworben. Werbung mit sogenannten Health Claims ist jedoch stark reguliert. Wir beraten Unternehmen im Umgang mit Health-Claims.
Was sind Health Claims?
Als Health Claims bezeichnet man gesundheitsbezogene Angaben, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels oder einer Zutat und einer gesundheitlichen Wirkung oder bestimmten Körperfunktion herstellen. Dabei unterscheidet man zwischen:
- Nährwertbezogene Angaben, z.B. fettfrei, fettarm, zuckerfrei, energiearm oder ballaststoffreich.
- Funktionale Claims, z.B. Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt, Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei oder Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.
- Risikoreduktionsclaims, z.B. ausschließlich calciumreiche Lebensmittel können Osteoporose vorbeugen oder der tägliche Verzehr von Beta-Glucanen aus Hafer trägt zur Senkung des Cholesterinspiegels bei. Ein hoher Cholesterinspiegel ist ein Risikofaktor für koronare Herzkrankheiten.
Was ist bei Health Claims erlaubt und was nicht?
Vor Inkrafttreten der Health Claims Verordnung waren nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nicht gesondert geregelt. Es galten die allgemeinen Grundsätze, z.B. dass die Angabe nicht irreführend sein darf. Seit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung gilt folgendes:
Nährwertbezogene Angaben
Gemäß der Health Claims Verordnung sind nährwertbezogene Angaben wie energiearm, fettarm oder zuckerfrei nur noch zulässig, wenn sie die in der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen und in deren Anhang aufgeführt sind. Die Anforderungen umfassen unter anderem den Nachweis der Aussage anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Präsenz des Nährstoffs in signifikanter Menge im Endprodukt sowie die Gewährleistung, dass der durchschnittliche Verbraucher die positive Wirkung der Aussage versteht. Eine Liste der zugelassenen Claims findet sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Gesundheitsbezogene Angaben
Gemäß der Health Claims Verordnung sind in der EU nur noch solche gesundheitsbezogene Angaben erlaubt, die auf der offiziellen Positivliste geführt werden. Diese Liste wird von der Europäischen Kommission auf Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erstellt. Jeder Antrag auf Zulassung eines neuen Claims erfordert die Einreichung eines umfassenden wissenschaftlichen Dossiers bei der EFSA, gefolgt von einer Harmonisierungsverordnung der EU. Die Positivliste mit den erlaubten Health Claims findet sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Somit sind
- nicht gelistete Aussagen wie z.B. Öl heilt Arthrose
- irreführende Versprechen wie z.B. Garantiert straffere Haut
- vage Allgemeinformulierungen wie z.B. Fördert Ihr Wohlbefinden
unzulässig und verboten. Darüber hinaus sind gesundheitsbezogene Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent grundsätzlich verboten. Generell verboten sind auch die folgenden gesundheitsbezogene Angaben:
- Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden
- Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme
- Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von Vereinigungen, die nicht in Artikel 11 der Health Claims Verordnung genannt werden, verweisen.
Welche Produkte sind von der Health Claims Verordnung betroffen?
Die Health-Claims-Verordnung gilt für alle Lebensmittel die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, die im Europäischen Binnenmarkt vermarktet werden, wenn auf ihnen nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden. Der Anwendungsbereich ist sehr weit gefasst – sowohl in Bezug auf die betroffenen Produkte als auch auf die Werbeformen.
Die Verordnung erfasst insbesondere:
Lebensmittel im engeren Sinne
- Getränke wie Wasser, Säfte, Erfrischungsgetränke (z. B. mit Aussagen wie unterstützt den Flüssigkeitshaushalt)
- Milch und Milchprodukte (z. B. reich an Kalzium)
- Backwaren und Cerealien (z. B. Ballaststoffquelle)
- Fette und Öle, etwa Olivenöl mit dem Claim trägt zum Schutz der Blutfette bei
- Fleisch- und Fischprodukte, wenn sie mit z. B. proteinreich oder Omega-3-haltig beworben werden
Nahrungsergänzungsmittel
Dazu zählen Kapseln, Pulver, Tropfen oder Tabletten mit Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenextrakten usw.. Diese Produkte stehen häufig im Fokus der Health-Claims-Regelung, da sie besonders oft mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden.
Spezielle Produktgruppen
- Diätetische Lebensmittel, z. B. für Sportler, Schwangere, Senioren
- Ergänzungslebensmittel zur Gewichtsregulierung (z. B. unterstützt den Fettstoffwechsel)
- Functional Food, also mit zugesetzten funktionellen Inhaltsstoffen angereicherte Produkte (z. B. probiotische Joghurts, Vitamin-angereicherte Getränke)
Was ist mit Health Claims bei Botanicals?
„Botanicals“ sind ein Sammelbegriff für:
- Pflanzen (ganz, zerkleinert oder pulverisiert),
- Pflanzenteile (z. B. Blätter, Wurzeln, Rinden),
- Pflanzliche Zubereitungen wie Extrakte, Tinkturen, ätherische Öle, Presssäfte,
- Sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole, Flavonoide oder Bitterstoffe.
Diese Stoffe werden in Lebensmitteln – meist Nahrungsergänzungsmitteln – verwendet und sollen häufig eine bestimmte ernährungsphysiologische oder physiologische Wirkung entfalten. Typische Beispiele sind Ginkgo, Mariendistel, Artischocke, Grüntee-Extrakte oder Curcuma.
Für Botanicals gelten grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für alle anderen Lebensmittelzutaten. Das bedeutet:
- Gesundheitsbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie zuvor wissenschaftlich (durch die EFSA) bewertet und von der EU-Kommission genehmigt wurden.
- Eine eigenständige Positivliste für Botanicals wurde bislang jedoch nicht verabschiedet.
Derzeitige rechtliche Situation:
Die Europäische Kommission hat zwar rund 1.500 botanische Claims zur Bewertung an die EFSA übermittelt. Die Bearbeitung dieser Claims ist jedoch seit 2012 aufgrund politischer und rechtlicher Unklarheiten ausgesetzt („on hold“). Grund ist u. a. der Konflikt zwischen dem strengen wissenschaftlichen Nachweiserfordernis im Lebensmittelrecht und der in der EU-Pflanzenheilkunde zugelassenen traditionellen Verwendung gemäß der Richtlinie 2004/24/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel.
Was gilt in der Zwischenzeit?
Solange keine Entscheidung über die botanischen Claims getroffen wurde, gilt ein Übergangsregime:
- Botanische Health Claims dürfen vorübergehend weiterhin verwendet werden,
- sofern sie sich auf traditionelle Anwendung stützen,
- und nicht irreführend sind.
Das bedeutet:
- Aussagen wie Mariendistel trägt zur normalen Leberfunktion bei oder Ginkgo unterstützt die Gedächtnisleistung können zulässig sein,
- wenn sie mit einem geeigneten Hinweis auf die pflanzliche Tradition versehen sind und keine medizinische Wirkung suggerieren.
Beispiel einer zulässigen Formulierung:
Traditionell verwendet zur Unterstützung der Leberfunktion.
Unzulässig wäre hingegen:
Heilt Lebererkrankungen oder Verhindert Demenz – solche Aussagen wären eine arzneiliche Werbung und damit verboten.
Grenze zum Arzneimittelrecht
Ein zentrales Risiko bei der Bewerbung von Botanicals liegt in der Grenzziehung zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel. Wird dem pflanzlichen Stoff eine konkrete therapeutische oder heilende Wirkung zugeschrieben, kann dies dazu führen, dass das Produkt als Arzneimittel eingestuft wird – mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen (Zulassungspflicht, Apothekenpflicht, Arzneimittelrecht).
Die Entscheidung hängt dabei nicht vom Produkt selbst, sondern von der Art der Werbung ab. Klassische Fehler in der Praxis:
- „Ashwagandha wirkt angstlösend“ → arzneiliche Wirkung → nicht zulässig
- „Lavendel unterstützt innere Ruhe bei Stress“ → traditionelle Verwendung → unter Umständen zulässig
Rechtssichere Kommunikation mit HeALTH clAIMS BEI Botanicals setzt daher voraus:
- Dokumentation der traditionellen Anwendung in der EU (z. B. durch Monografien der HMPC oder Kommission E),
- Sorgfältige Prüfung der genauen Claim-Formulierung durch spezialisierte Rechtsanwälte,
- Ggf. Nutzung standardisierter Aussagen aus Monografien, z. B. der European Medicines Agency (EMA),
- Verzicht auf jegliche Heilversprechen oder medizinische Aussagen.
Welche Aussagen sind relevant?
Sobald eine nährwertbezogene (zuckerfrei, fettarm) oder gesundheitsbezogene Angabe (Vitamin D unterstützt das Immunsystem) auf dem Etikett, in der Werbung oder auf der Website verwendet wird, greift die Verordnung – unabhängig davon, ob und wie viel von dem Stoff enthalten ist. Auch bildhafte Darstellungen oder allgemeine gesundheitsbezogene Anspielungen können unter die Verordnung fallen.
Folgen bei Missachtung der Vorgaben der Health Claims Verordnung
Unternehmen, die Health Claims fehlerhaft verwenden, riskieren:
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber und Verbände
- Bußgelder bis zu 100 000 Euro
- Rückrufaktionen über Behörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Verbrauchern
Wir helfen bei Health Claims
Das Thema Health Claims ist äußerst komplex. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wir vertreten Unternehmen auch bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten über Health Claims.
Unser Team
zu Health Claims
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