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Hintergrundwissen

Rechte

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Betroffenenrechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder betroffenen Person umfangreiche Rechte an die Hand, um selbst über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Diese Betroffenenrechte im Datenschutzrecht ermöglichen es jedem Betroffenen, Einblick in die Datenverarbeitung zu erhalten, unrichtige Daten korrigieren zu lassen oder sogar die Löschung seiner Daten zu verlangen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb strenger Fristen umzusetzen – Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Auskunftsrecht

Mit dem Auskunftsrecht kann der Betroffene vom Verantwortlichen bestätigen lassen, ob und welche personenbezogenen Daten über ihn verarbeitet werden. Darüber hinaus hat der Betroffene Anspruch auf Informationen zu den Verarbeitungszwecken, den Kategorien der Daten, den Empfängern sowie zur geplanten Speicherdauer. Dies bildet die Grundlage, um weitere Rechte wie Berichtigung oder Löschung in Anspruch zu nehmen.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Daten des Betroffenen unrichtig oder unvollständig sein, hat er das Recht, deren unverzügliche Berichtigung zu verlangen. Dieses Recht ist eng mit dem Auskunftsrecht verknüpft, denn erst mit einer vollständigen Übersicht kann der Betroffene auch fehlerhafte Angaben korrigieren lassen.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Das Löschrecht ermöglicht es dem Betroffenen, die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Daten zur Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Dieses Recht gewährt dem Betroffenen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Verarbeitung seiner Daten einzuschränken. Beispielsweise kann der Betroffene eine Einschränkung verlangen, wenn der Betroffene die Richtigkeit seiner Daten bestreitet und die Überprüfung durch das Unternehmen wünscht.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit kann der Betroffene verlangen, dass die von ihm bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übermittelt oder direkt an einen anderen Verantwortlichen weitergeleitet werden. Dies erleichtert den Wechsel zwischen Anbietern und fördert den Wettbewerb.

Widerspruchsrecht

Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten widersprechen, wenn diese auf berechtigten Interessen des Unternehmens beruht oder zu Direktwerbezwecken erfolgt. Im Falle eines Widerspruchs muss die Verarbeitung entweder eingestellt oder es müssen zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachgewiesen werden.

Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu sein

Dieses Recht schützt den Betroffenen davor, ausschließlich auf Basis automatisierter Verfahren – etwa durch Profiling oder KI-basierte Entscheidungen – benachteiligt zu werden. Es stellt sicher, dass in solchen Fällen immer eine menschliche Überprüfung erfolgt.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen müssen interne Prozesse einrichten, um Betroffenenanfragen fristgerecht (in der Regel innerhalb eines Monats) und umfassend zu beantworten. Eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls der Einsatz eines (externen) Datenschutzbeauftragten sind dabei wichtige Bausteine, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

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