
Marken
Effektiv
Überwachen.
Marken
Effektiv
Überwachen.
Mit einer Markenüberwachungen kann man frühzeitig problematische Markenanmeldungen identifizieren und dagegen vorgehen. Unser Team von erfahrenen Markenexperten führt für Sie weltweit Konkurrenz- und Markenüberwachungen durch.
Markenüberwachung
Die Markenüberwachung dient dem Schutz der eigenen Marke. Durch die Überwachung wir dauerhaft geprüft, ob Dritte ähnliche oder identische Kennzeichen anmelden. Durch eine systematische Überwachung der Markenregister können mögliche Kollisionen frühzeitig erkannt und abgewehrt werden.
Was ist eine Markenüberwachung?
Die Markenüberwachung ist eine Dauerrecherche, bei der die für die Marke relevanten Register oder bestimmte ausgewählte Register regelmäßig durchgeführt werden. kontrolliert werden. Ziel ist es, unautorisierte Anmeldungen, Verwässerungen oder gar Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der eigenen Marke zu identifizieren.
Warum sollten Sie eine Markenüberwachung durchführen?
Die Durchführung einer Markenüberwachung bietet zahlreiche Vorteile für den Markeninhaber:
- Schutz der Markenintegrität:
Eine kontinuierliche Überwachung stellt sicher, dass Ihre Marke vor Missbrauch geschützt wird und verhindert wird, dass Dritte ähnliche Zeichen unrechtmäßig registrieren. - Früherkennung von Rechtsverletzungen:
Durch die zeitnahe Identifikation potenzieller Markenrechtsverletzungen kann durch die Einlegung von Widersprüchen können Sie frühzeitig reagieren und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden. - Kostenersparnis:
Präventive Maßnahmen durch regelmäßige Überwachung können langfristig Kosten reduzieren, die durch aufwendige Rechtsstreitigkeiten entstehen würden.
Was kostet eine Markenüberwachung?
Wir bieten Ihnen professionelle Markenüberwachung in allen Ländern der Welt an. Wir überwachen dauerhaft Markenregister auf Neuanmeldungen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. So können Sie frühzeitig gegen entsprechende Neuanmeldungen vorgehen und Ihre Marke schützen. Auf Wunsch überwachen wir auch Neuanmeldungen von Konkurrenten.
Die Kosten für eine solche Überwachung bieten wir Ihnen zu attraktiven Pauschalpreisen an, damit sie für Sie transparent und kalkulierbar sind.
MarkenÜberwachung
Grundgebühr
Grundgebühr für die Markenüberwachung ungeachtet der Anzahl der Überwachungen
25€
zzgl. USt.
pro Monat; Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus.
- Einrichtung einer Markenüberwachung
pro Marke
Überwachung einer Marke pro Land bzw. benannte Land in einer internationalen Registrierung
5€
zzgl. USt.
pro Monat*; Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus.
- Dauerhafte Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Marken in dem jeweiligen Land in allen für das Land relevanten Registern (nationales Register + WIPO).
- Auswertung und Bewertung der Recherche mit Bewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- Regelmäßige Hinweise zu relevanten Treffern
* Mengenrabatt bei Portfolioüberwachung ab 20 Marken
pro Unionsmarke
Überwachung einer Unionsmarke in allen EU-Mitgliedsstaaten
15€
zzgl. USt.
pro Monat*; Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus.
- Dauerhafte Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Marken in der Europäischen Union in allen für die EU relevanten Registern (nationale Register der EU-Mitgliedsstaaten + EUIPO + WIPO).
- Auswertung und Bewertung der Recherche mit Bewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- Regelmäßige Hinweise zu relevanten Treffern
* Mengenrabatt bei Portfolioüberwachung ab 20 Marken
Besondere Überwachungen
Asien-Überwachung
Überwachung einer Marke in lokalen asiatischen Schriftzeichen
50€
zzgl. USt.
pro Monat pro Klasse; Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus.
- Dauerhafte Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Marken in lokalen Schriftzeichen, möglich in China, Hongkong, Indonesien, Japan, Macao, Malaysia, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vietnam (pro Land, pro Klasse)
- Auswertung und Bewertung der Recherche mit Bewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- Regelmäßige Hinweise zu relevanten Treffern
Konkurrenz
Überwachung von Markenanmeldungen eines fremden Unternehmens
5€
zzgl. USt.
pro Monat pro Unternehmen; Abrechnung erfolgt jeweils für 12 Monate im Voraus.
- Dauerhafte Identitätsrecherche nach Neuanmeldungen eines bestimmten Unternehmens in allen Registern.
- Regelmäßige Übersendung der gefundenen Treffer
Eine Übersicht über alle unsere Pauschalen im Bereich Marken und Designs finden Sie in unserer Preisliste für Schutzrechte (Marken und Designs).
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Markenrecherche und Markenüberwachung. Wir betreuen derzeit Marken auf allen Kontinenten in über 110 Ländern für unsere Mandanten und kennen daher die Anforderungen und Risiken an Marken im In- und Ausland. Wir verfügen über ein sehr gutes internationales Netzwerk von Markenexperten, um Sie beim Schutz Ihrer Markenrechte weltweit optimal beraten und vertreten zu können. So können wir beispielsweise auch spezielle Überwachungen für asiatische Schriftzeichen durch Muttersprachler anbieten, die diese Schriftzeichen verstehen. Auf diese Weise können wir auch umfassende Überwachungen in Ländern wie Japan, Korea und China anbieten. Unser Team von Markenexperten kombiniert langjährige Erfahrung und fundiertes juristisches Fachwissen bei der Bewertung der ermittelten Überwachungsergebnisse, um Ihnen eine frühzeitige Reaktionsmöglichkeit zu geben. Dabei profitieren Sie von:
- Moderne Software:
Wir führen unsere Überwachung mit modernster Software von führenden Anbietern durch. Damit können wir sämtliche Länder weltweit abdecken. Die Kosten für den Drittanbieter sind bereits in unseren Preisen enthalten. - Analyse und Empfehlung:
Wir analysieren die per Software gefundenen Treffer und bewerten diese mit unserem juristischen Sachverstand und teilen Ihnen die relevanten Treffer mit. Wir geben Ihnen eine Empfehlung gegen welche Treffer es sinnvoll ist vorzugehen. - Juristische Expertise:
Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Markenrecht informiert sind. - Erfahrung mit Markenämtern:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der einzelnen Markenämter und können Sie so optimal beraten und vertreten. - Internationales Netzwerk:
Wir sind international stark vernetzt und engagiert in internationalen Markenrechtsorganisationen wie INTA und ECTA. Wir arbeiten mit Markenrechtsanwälten weltweit zusammen, um falls nötig ggfs. noch zusätzliche Überwachungen anbieten zu können (z.B. für asiatische Schriftzeichen). - Individueller Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und beraten Sie im Zusammenhang mit Umfang und Herangehensweise bei Markenüberwachung und den sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen im Einzelfall.
Fragen zur Markenüberwachung?
Wir beraten
Sie gerne zum
MArkenrecht!
Unser Team
im Markenrecht
Unser Team
im Markenrecht
Häufige
Fragen Zur
Überwachung
von
Marken
Häufige
Fragen Zur
Überwachung
von
Marken
Was genau ist eine Markenüberwachung?
Bei einer Markenüberwachung (auch Markenmonitoring genannt) handelt es sich um eine systematische und dauerhafte Recherche in den Markenregistern relevanter Länder. Das Ziel besteht darin, Neuanmeldungen von Marken zu identifizieren, die mit Ihrer bestehenden Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sind. Die Überwachung erfolgt softwaregestützt und umfasst je nach Umfang nationale und internationale Markenregister. Es ist entscheidend, dass die ermittelten Treffer anschließend juristisch bewertet werden, um festzustellen, ob tatsächlich eine Kollision vorliegt und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Warum prüfen Markenämter nicht selbst, ob eine neue Marke ältere Rechte verletzt?
Sowohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) prüfen bei der Eintragung einer Marke lediglich die sogenannten absoluten Schutzhindernisse, beispielsweise, ob die Marke hinreichend unterscheidungskräftig ist oder beschreibend bzw. irreführend ist. Eine Prüfung, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken existieren (sogenannte relative Schutzhindernisse), findet nicht statt. Das gilt ebenso für die meisten anderen großen europäischen Register, darunter Frankreich, Italien, Spanien und die Benelux-Staaten. Diese Ämter veröffentlichen die Anmeldung lediglich und überlassen es dem Inhaber älterer Rechte, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens aktiv zu werden.
Es gibt allerdings auch Länder, deren Markenämter von Amts wegen relative Schutzhindernisse prüfen. Dazu zählen die USA (USPTO), China (CNIPA), Russland (Rospatent) und Kanada (CIPO). In diesen Ländern suchen Prüfer aktiv nach kollidierenden älteren Marken und können die Anmeldung gegebenenfalls zurückweisen.
Auch innerhalb der EU prüfen einige wenige nationale Ämter relative Schutzhindernisse von Amts wegen: Portugal, Irland, Finnland und Schweden. Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei haben diese Praxis hingegen in den letzten Jahren aufgegeben und sind zum Widerspruchssystem übergegangen. In zahlreichen MENA-Staaten (Naher Osten und Nordafrika) prüfen die Ämter ebenfalls von Amts wegen relative Schutzhindernisse.
Wichtig zu verstehen ist jedoch: Selbst in Ländern mit ex-officio-Prüfung bietet diese keinen lückenlosen Schutz. Die amtliche Prüfung kann fehlerhafte Ergebnisse liefern, Treffer übersehen oder die Verwechslungsgefahr anders bewerten als der Markeninhaber. Zudem kann eine abgelehnte Anmeldung im Beschwerdeverfahren doch noch durchgesetzt werden. In der Mehrzahl der wirtschaftlich bedeutenden Rechtsordnungen – insbesondere in Deutschland, der EU und den meisten EU-Mitgliedstaaten – findet eine solche Prüfung jedoch gar nicht statt. Die eigene Markenüberwachung bleibt für jeden Markeninhaber daher unverzichtbar.
Welche Fristen gelten für einen Widerspruch gegen eine neue Markenanmeldung?
Die Widerspruchsfristen variieren weltweit erheblich. In Deutschland (DPMA) und der EU (EUIPO) beträgt die Frist jeweils drei Monate, wobei sie beim DPMA ab Veröffentlichung der Eintragung und beim EUIPO ab Veröffentlichung der Anmeldung beginnt.
In vielen anderen wirtschaftlich wichtigen Ländern sind die Fristen deutlich kürzer. In den USA (USPTO) beträgt die Widerspruchsfrist beispielsweise lediglich 30 Tage ab Veröffentlichung in der Trademark Official Gazette. In Brasilien sind es 60 Tage. In Japan, Südkorea, dem Vereinigten Königreich, Kanada und Australien beträgt die Frist jeweils nur zwei Monate. China gewährt wie die EU drei Monate, Indien hingegen vier Monate. In einigen Ländern (z. B. den USA und dem Vereinigten Königreich) können Fristverlängerungen beantragt werden, in anderen Ländern ist die Frist hingegen strikt. Wird die Widerspruchsfrist versäumt, ist der Widerspruch unzulässig und es bleibt nur noch das aufwendigere Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren. Aufgrund dieser erheblichen Unterschiede bei den Fristen ist eine professionelle, zeitnahe Markenüberwachung mit internationaler Abdeckung unverzichtbar. Denn wer erst Wochen nach einer Veröffentlichung von einer kollidierenden Anmeldung erfährt, hat in Ländern wie den USA oder Brasilien die Widerspruchsfrist möglicherweise bereits verpasst.
Was passiert, wenn ich nicht gegen eine kollidierende Marke vorgehe?
Wenn Sie eine kollidierende Marke nicht innerhalb der Widerspruchsfrist angreifen, wird sie eingetragen und besteht neben Ihrer Marke. Im schlimmsten Fall kann die Koexistenz ähnlicher Marken dazu führen, dass Ihre Marke an Unterscheidungskraft verliert und verwässert wird. Darüber hinaus kann eine Verwirkung von Ansprüchen eintreten, wenn der Inhaber einer älteren Marke die Benutzung einer jüngeren Marke über einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Jahren geduldet hat, obwohl er von dieser Benutzung wusste. Das bedeutet: Wer von einer Verletzung weiß und trotzdem nicht handelt, kann unter Umständen das Recht verlieren, gegen den Verletzer vorzugehen. Zwar ist eine Marktbeobachtungspflicht nach der Rechtsprechung nicht pauschal anerkannt, doch löst in jedem Fall die Kenntnis, die durch eine Markenüberwachung erlangt wurde, Handlungsbedarf aus.
Welche Arten der Markenüberwachung gibt es?
Grundsätzlich lassen sich mehrere Überwachungsformen unterscheiden. Bei der Identitätsüberwachung wird nach exakt identischen Marken in denselben oder ähnlichen Waren- und Dienstleistungsklassen gesucht.
Die Ähnlichkeitsüberwachung geht einen Schritt weiter und erfasst auch phonetisch, visuell oder begrifflich ähnliche Zeichen, die eine Verwechslungsgefahr begründen könnten.
Darüber hinaus gibt es die Konkurrenzüberwachung, bei der die Markenanmeldungen bestimmter Wettbewerber gezielt verfolgt werden.
Für in Asien geschützte Marken gibt es zudem spezialisierte Überwachungen für lokale Schriftzeichen, etwa in China, Japan oder Südkorea. KPW bietet all diese Überwachungsformen an.
In welchen Ländern kann KPW meine Marke überwachen?
KPW führt professionelle Markenüberwachungen in sämtlichen Ländern weltweit durch. Die Überwachung deckt dabei die jeweiligen nationalen Register und internationalen Register ab.
Für den asiatischen Raum bieten wir darüber hinaus spezialisierte Überwachungen in lokalen Schriftzeichen an – verfügbar unter anderem für China, Hongkong, Japan, Südkorea, Taiwan, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Diese Überwachungen werden durch Muttersprachler durchgeführt, die die jeweiligen Schriftzeichen verstehen.
Was passiert, wenn die Überwachung einen Treffer ergibt?
Wenn unsere Überwachungssoftware eine potenziell kollidierende Neuanmeldung identifiziert, wird dieser Treffer nicht einfach weitergeleitet, sondern zunächst von unserem Expertenteam juristisch bewertet. Wir prüfen, ob eine relevante Ähnlichkeit der Zeichen und der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen vorliegt und ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Anschließend erhalten Sie von uns eine Mitteilung zu den relevanten Treffern mit einer konkreten Bewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen, beispielsweise ob ein Widerspruch sinnvoll ist, eine Abmahnung in Betracht kommt oder ein Beobachten zunächst ausreicht.
Ist eine Markenüberwachung auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll?
Ja, gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Markenüberwachung besonders empfehlenswert. Der Wert einer Marke ist nämlich unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine eingetragene Marke zählt in der Regel zu den bedeutendsten immateriellen Vermögenswerten eines Unternehmens. Gerade KMU verfügen oft nicht über die Ressourcen, um Markenregister regelmäßig selbst zu durchsuchen. Zudem können sie sich finanziell keine kostspieligen Gerichtsverfahren leisten, die durch eine frühzeitige Reaktion hätten vermieden werden können. Dank der Pauschalpreise von KPW ist eine professionelle Überwachung auch für kleinere Unternehmen wirtschaftlich darstellbar.
Wie unterscheidet sich eine Markenüberwachung von einer einmaligen Markenrecherche?
Eine Markenrecherche ist eine Momentaufnahme. Sie prüft zu einem bestimmten Zeitpunkt – typischerweise vor einer Markenanmeldung – ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren, die der Anmeldung entgegenstehen könnten.
Eine Markenüberwachung ist dagegen eine fortlaufende, dauerhafte Recherche, die nach der Eintragung Ihrer Marke durchgeführt wird. Sie prüft kontinuierlich, ob neue Marken angemeldet werden, die mit Ihrer bestehenden Marke kollidieren könnten.
Beide Instrumente ergänzen sich: Die Markenrecherche sichert die Anmeldung ab und die Markenüberwachung gewährleistet den fortlaufenden Schutz der eingetragenen Marke.











