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Archiv

  • Google haftet für KI-Ergebnisse

    LG München I: Google haftet für falsche KI-Übersichten – als unmittelbarer Störer, nicht nur nach Hinweis. Was das für betroffene Unternehmen bedeutet.

  • Rückkehrpflicht für Uber

    Uber-Fahrer müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück – das hat der BGH bestätigt. Was das für Mietwagenunternehmer und Fahrgastdienste bedeutet.

  • Instagram haftet für Post aus dem Ausland

    Ein Foto auf einem arabischen Instagram-Account kann deutsches Urheberrecht verletzen und Instagram direkt haftbar machen.

  • Kerzenfresser teilweise schutzfähig

    Ist die Marke „KERZENFRESSER“ schutzfähig oder eine reine Produktbeschreibung? Das Bundespatentgericht sagt: ja – und nein.

  • LABUBU unterliegt BUBU

    Das EUIPO gab einem Widerspruch gegen die Marke LABUBU aufgrund der Marke BUBU recht, trotz konzeptionell und visuell völlig unterschiedlicher Zeichen.

  • Data Act Umsetzung in Deutschland

    Das DADG setzt den EU Data Act in deutsches Recht um: Die Bundesnetzagentur wird zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Bußgelder drohen bei Verstößen.

  • EU geht endlich gegen Temu vor

    EU-Kommission verhängt 200 Mio. Euro Bußgeld gegen Temu, wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA).

  • Haftung für fehlerhafte KI-Ergebnisse

    KI-generierte Falschmeldung im Firmenportal: Wer KI-Ergebnisse zur Verbreitung von Unternehmensdaten einsetzt, haftet bei Fehlern.

  • Die Maus besiegt den Elefantenexpress

    Das LG Köln untersagt einem Modellbauer den Verkauf einer Nachbildung des „Elefantenexpress“ – einer Sonderlok mit der Maus und dem Elefanten.

  • NIVEA vs. LIVIA

    Im Englischen klingt „LIVIA“ fast identisch wie „NIVEA“, weshalb eine entsprechende Markenanmeldung vor dem EUIPO scheitert.

  • Haftung für eigenen KI-Chatbot

    Wer einen KI-Chatbot auf seiner Website einsetzt, haftet für dessen Aussagen – auch wenn der Bot ungefragte Fehlinformationen generiert.

  • Obelix als Waffe

    Verletzt die Marke Obelix für Waffen die Markenrechte an der berühmten Comicfigur Obelix? Wann gilt eine Marke als bekannt und genießt weiten Schutz?

  • Farbexplosionen sind verbotene Tabakwerbung

    Das OLG Karlsruhe bestätigt eine strenge Auslegung des Tabakwerbeverbots, die Konsequenzen für die gesamte Branche hat. Bunte Farbexplosionen, die Produkte als etwas Besonderes inszenieren, sind verbotene Werbung, selbst wenn der Besucher die Website bereits aus eigenem Antrieb aufgerufen hat. Online-Händler für Tabakprodukte sollten ihre Auftritte im Licht dieser Entscheidung überprüfen lassen.

  • Hörgeräte und Gutscheine

    Wer als Hörakustiker Gutscheine für Empfehlungen verspricht, verstößt gegen das Werbeverbot im Heilmittelrecht – auch ohne konkreten Kauf.

  • EU vereinfacht die KI Verordnung

    EU vereinfacht die KI Verordnung. Es werden Fristen für Hochrisiko-KI und Kennzeichnungspflichten geändert und KI-Entblößungs-Apps verboten.

  • Spitzenstellung durch Zentrum

    Wer mit „Marktführer“ oder „Referenzzentrum“ wirbt, muss das belegen können. Das gilt ebenso für die medizinische Indikation bei Vorher-Nachher-Bildern.

  • Preiserhöhung als Rabatt verkauft

    Preiserhöhung als Rabatt verkauft. Das OLG Köln stellt klar, dass Fake-Rabatte unlauter sind und Kleingedrucktes dem Werbenden nicht hilft.

  • Umsatzsteuer auf Schwarzhören

    Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz abspielt, schuldet Mehrwertsteuer auf die gesamte Strafvergütung – einschließlich des Aufschlags.

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