Piraterie

effektiv

Fakes und Fälschungen versuchen für immense Schäden bei Unternehmen. Unser Team erfahrener IP-Rechtsanwälte bekämpft bereits die Aus- und Einfuhr von gefälschten Pirateriewaren mit Hilfe der Zollbehörden.

Pirateriewaren und Fälschungen

Täglich gelangt eine unüberschaubare Menge gefälschter Waren auf dem Land-, Luft- oder Seeweg über die Grenzen in das Gebiet der Europäischen Union. Produktpiraterie und Nachahmung haben vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung teilweise dramatische Ausmaße angenommen. Die Rechteinhaber stehen diesen Entwicklungen jedoch nicht schutzlos gegenüber. Das Mittel der zollamtlichen Beschlagnahme hat sich als wirksames Mittel gegen Produkt- und Markenpiraterie bewährt.

Produktfälschungen und Produktpiraterie fügen nicht nur den Originalherstellern immense wirtschaftliche Schäden zu, sondern können auch für Verbraucher gefährlich werden, zum Beispiel bei gefälschten Medikamenten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es für die Originalhersteller oft sehr schwierig ist, die Hintermänner solcher Fälschungen ausfindig zu machen und stellt daher die Möglichkeit der Zollbeschlagnahme als effektives Mittel zur Verfügung.

Zollbeschlagnahme

Rechtsgrundlagen für eine Zollbeschlagnahme finden sich sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht. Somit ist eine EU-weite Zollbeschlagnahme möglich und das EUIPO bietet hierzu passende Werkzeuge um mit allen EU-Zollbehörden zu interagieren. Die Zollbeschlagnahme ist unter anderem möglich bei Verstößen gegen Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Urheberrecht und vergleichbare Schutzrechte.

Stark vereinfacht besteht eine Zollbeschlagnahme aus folgenden Teilschritten:

  • Antrag des Inhabers bestimmter Schutzrechte auf Tätigwerden der Zollbehörden in einem oder mehreren Mitgliedstaaten
  • Automatische Information der Zolldienststellen über den Inhalt des Antrags und Sensibilisierung der Zollbeamten
  • Verdächtige Waren werden bei Auffälligkeiten temporär sichergestellt und einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  • Automatische Einleitung eines zollrechtlichen Verfahrens, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen die zeitnahe und unmittelbare Vernichtung schutzrechtsverletzender Waren ermöglicht

Im Rahmen der Zollbeschlagnahme wird vor allem die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren aus oder in die Europäische Union überwacht. Insofern sind Warenumschlagsplätze wie beispielsweise Flughäfen und Seehäfen von besonderer Bedeutung. Das Verfahren der Zollbeschlagnahme eröffnet darüber hinaus auch die Möglichkeit,  auf Messen entsprechend rechtsverletzende Ware zu beschlagnahmen.

Einrichtung, Überwachung und Durchführung von Zollbeschlagnahmeverfahren

Wir bieten umfassende Unterstützung für Unternehmen, die ihre gewerblichen Schutzrechte effektiv schützen möchten. Unser Leistungsangebot umfasst:​

  • Einrichtung von Zollbeschlagnahmeanträgen:
    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Tätigwerden der Zollbehörden im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Diese Anträge können und müssen online gestellt werden, um einen schnellen und sicheren Transfer der Antragsdaten zu gewährleisten. Die Anträge sollten Informationen enthalten, wie Zollbeamte Fälschungen von Originalen unterscheiden können.
  • Überwachung des Verfahrens:
    Nach Genehmigung des Antrags durch die Zollbehörden überwachen wir kontinuierlich den Status und informieren Sie über relevante Entwicklungen, insbesondere über Beschlagnahmungen​.
  • Durchführung notwendiger Maßnahmen:
    Im Falle einer Beschlagnahme unterstützen wir Sie bei der Prüfung der betroffenen Waren und leiten erforderliche rechtliche Schritte ein, um Ihre Interessen zu wahren. In dem Zusammenhang prüfen wir auch ob rechtliche Schritte gegen den Empfänger in der EU möglich eingeleitet werden können.

Warum ist ein Zollbeschlagnahmeverfahren wichtig?

Produktpiraterie und Markenfälschungen verursachen jährlich erhebliche wirtschaftliche Schäden. Durch ein proaktives Vorgehen mittels Zollbeschlagnahmeverfahren können Sie:​

  • Finanzielle Verluste minimieren:
    Der Vertrieb gefälschter Produkte wird unterbunden, wodurch Umsatzverluste reduziert werden.​
  • Markenreputation schützen:
    Die Präsenz minderwertiger Nachahmungen auf dem Markt wird verhindert, was das Vertrauen der Kunden in Ihre Marke stärkt.​
  • Rechtskonformität sicherstellen:
    Durch die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden gewährleisten Sie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und schützen Ihre Rechte effektiv.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden bei der Beschlagnahme von Pirateriewaren und der Einleitung rechtlicher Schritte gegen die gewerblichen Empfänger. Sie profitieren Sie von:

  • Juristische Expertise:
    Wir sind seit vielen Jahren für unsere Mandanten mit Zollbeschlagnahmeverfahren tätig und arbeiten dabei mit den Zoll- und auch Strafverfolgungsbehörden zusammen.
  • Internationales Netzwerk:
    Durch unsere weltweite Vernetzung mit spezialisierten IP-Anwälten können wir auch bei grenzüberschreitenden Verletzungen oder Beschlagnahmen im EU-Ausland Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
  • Individuelle Betreuung:
    Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre spezifischen gestalterischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse berücksichtigen und arbeiten mit Ihnen Strategien aus, wie Pirateriewaren effektiv identifiziert und beschlagnahmt werden können.
  • Erfolgsorientiertes Handeln:
    Unser Ziel ist es, Ihre Schutzrechte mit Hilfe der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden effektiv und nachhaltig durchzusetzen und in der Folge die Einfuhr von Fälschungen zu reduzieren oder ganz abzustellen.

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