
Wettbewerbsverstoß
erfolgreich
bekämpfen.
Wettbewerbsverstoß
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Wettbewerbsverstöße schaden dem fairen Wettbewerb! Unser Team von erfahrenen Wettbewerbsrechtlern bekämpft für Sie jeden Wettbewerbsverstoß schnell und effektiv.
Wettbewerbsverstoß
Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern können die eigene Marktposition gefährden und zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Wettbewerbsverstöße schädigen redliche Mitbewerber und Verbraucher. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen unlautere Vorteile verschaffen, ist es sinnvoll, aktiv gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. So kann die Einhaltung der gesetzlichen Wettbewerbsregeln schnell und effizient durchgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel zunächst durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und notfalls gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.
Beispiele für Wettbewerbsverstöße
Ob ein Verhalten eines Unternehmen wettbewerbswidrig ist oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden. Es gibt aber zahlreiche Beispiele für unlauteres Verhalten von Unternehmen:
- Werbung mit irreführenden Aussagen, z.B. über Preise, Qualität oder das Unternehmen
- Vorenthalten wesentlicher Informationen
- Benachteiligung von Kunden durch unzulässige Geschäftsbedingungen
- Unzulässige vergleichende Werbung
- Verstoß gegen produktbezogene Vorschriften, z.B. Produktsicherheit
- Behinderung von Mitbewerbern
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche
Ansprüche aus Wettbewerbsrecht können in Deutschland nur von Mitbewerbern oder befugten Verbänden, wie Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbänden, geltend gemacht werden. Grundsätzlich stehen bei einem Wettbewerbsverstoß folgende Ansprüche zu:
mit einer Abmahnung und falls nötig einer einstweiligen Verfügung oder Klage durchgesetzt werden.
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch dient der Verhinderung weiterer Verstöße in der Zukunft. Der Rechtsverletzer hat es zu unterlassen, den wettbewerbswidrigen Zustand fortzuführen oder den Verstoß zu wiederholen. Außergerichtlich wird der Anspruch durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Störungen oder deren Folgen. Damit kann auch ein Rückruf oder die Vernichtung von Waren oder Werbematerial verbunden sein. - Schadensersatzanspruch:
Der Schadensersatzanspruch dient dem Ausgleich von entstandenen Schäden aufgrund des Verstoßes. Ausgeglichen werden finanzielle Schäden die durch den wettbewerbswidrigen Verstoß entstanden sind. Die konkrete Bezifferung des Schadens ist meist allerdings nur schwer oder gar nicht möglich. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Der Anspruch auf Auskunft und ggfs. auch Rechnungslegung dient der Ermittlung und Bezifferung von Schäden. Über Art, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung ist Auskunft zu erteilen und gegebenenfalls Rechnung zu legen. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vorlage von Belegen wie Rechnungen, Lieferscheinen und Bestellungen, um die Angaben überprüfen zu können. - Gewinnabschöpfung:
Mit dem Anspruch auf Gewinnabschöpfung können (bei Verstößen, die eine gewisse Erheblichkeit erreichen) unlauter erzielter Gewinne zugunsten des Bundeshaushalts abgeschöpft werden. Dies soll verhindern, dass sich unlauterer Wettbewerb lohnt. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Kostenerstattungsanspruch dient der Entlastung des Mitbewerbers, der gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgeht, in dem er vom Rechtsverletzer im Falle einer berechtigten Abmahnung die damit verbundenen Kosten (z.B. Rechtsanwaltskosten, Testkaufkosten) erstattet verlangen kann.
Wie wir wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchsetzen
Wir prüfen, ob Ihr Wettbewerber gegen geltendes Recht verstößt, dokumentieren die Verstöße und entwickeln zielgerichtete Strategien, um diese schnell und effektiv zu unterbinden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu speziell auf die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zugeschnittenes Leistungsspektrum:
- Prüfung und Analyse:
Wir untersuchen sorgfältig, ob die beanstandeten Verstöße Wettbewerbsverstöße im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen. - Strategische Beratung:
Wir beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche und wirtschaftlich vernünftigste Strategie um die Wettbewerbsverstöße abzustellen. - Dokumentation und Beweissicherung:
Wir dokumentieren die festgestellten Verstöße gerichtsfest als Basis für eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung. - Erstellung und Versendung von Abmahnungen:
In der Regel erfolgt zunächst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, in der wir den Konkurrenten auffordern, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen. Mit der Abmahnung werden regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient als erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung und ermöglicht dem Abgemahnten durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erfüllung der übrigen Ansprüche ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. - Einleitung gerichtlicher Schritte:
Sollte der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht adäquat reagieren, leiten wir schnell gerichtliche Maßnahmen ein – sei es durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage – um Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. - Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen:
Verstößt ein Mitbewerber wiederholt, obwohl er sich bereits zur Unterlassung verpflichtet hat oder hierzu verurteilt wurde, setzen wir Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel für Sie durch.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte kombinieren fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe Fälle des unlauteren Wettbewerbs erfolgreich zu verfolgen. Davon profitieren Sie:
- Juristische Expertise:
Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht informiert sind. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren vor Gerichten im ganzen Bundesgebiet und verfügen daher über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Gerichten im Wettbewerbsrecht und deren Rechtsprechungspraxis. - Individueller Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertem Handeln:
Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell und nachhaltig durchzusetzen und unlauteren Wettbewerb konsequent zu unterbinden.
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Unser Team
im Urheberrecht
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