
Erfolgreich
gegen Verletzung von
Marken.
Erfolgreich
gegen Verletzung von
Marken.
Markenrechtsverletzungen verursachen bei Markeninhabern immense Schäden! Unser Team von erfahrenen Markenrechtsanwälten bekämpft für Sie Markenrechtsverletzungen effizient und konsequent.
Markenrechtsverletzung
Markenrechtsverletzungen können die Marktposition eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und zu hohen wirtschaftlichen Einbußen führen. Sie schädigen Inhaber von Markenrechten sowie Verbraucher, die in die Irre geführt werden können. Die rechtswidrige Nutzung verursacht erhebliche Schäden, z.B. in Form von Gewinn- und Umsatzeinbußen des Markeninhabers der. Dabei geht es nicht nur um Fälle von Produkt- und Markenpiraterie, sondern auch um Trittbrettfahrer, die durch die Nutzung von verwechslungsfähigen Marken sich an andere Marken zu Unrecht anlehnen und so von dieser unberechtigt mit profitieren. Um zu verhindern, dass sich andere einen unzulässigen Vorteil durch die Verletzung Ihrer Marke verschaffen, ist es ratsam, aktiv vorzugehen.
Markeninhaber können und sollten im Interesse der Aufrechterhaltung des eigenen Markenschutzes gegen rechtswidrige Eingriffe in die eigne Marke konsequent vorgehen. Das Gesetz bietet hier vielfältige Möglichkeiten die eigenen Markenrechte zu verteidigen. Dies beginnt bereits mit einer Markenüberwachung, um frühzeitig gegen zu ähnliche Marken durch Widersprüche vorgehen zu können.
Bei Markenrechtsverletzungen durch rechtsverletzende Produkte oder Dienstleistungen geht man dann meist mittels einer markenrechtlichen Abmahnung vor. Falls nötig, werden in der Folge Gerichte eingeschaltet, z.B. mittels einstweiliger Verfügung oder Klage. Bei Fällen von Markenpiraterie werden normalerweise umgehend gerichtliche Schritte um die Täter mit der Abmahnung nicht vorzuwarnen. Hier können auch Polizei und die Zollbehörden eingesetzt werden, um Fälschungen zu beschlagnahmen.
Grenzüberschreitende Fälle
Rechtsverletzer haben häufig ihren Sitz im Ausland. Häufig begehen sie aber auch Rechtsverletzungen in Deutschland, z.B. weil sie rechtsverletzende Waren zur Lieferung nach Deutschland anbieten oder ihre Werbung sich (auch) an Verbraucher oder Geschäftskunden in Deutschland richtet. Auch eine Ausstellung auf einer deutschen Messe oder der Transport durch Deutschland kann einen Anknüpfungspunkt in Deutschland darstellen, um markenrechtliche Ansprüche vor deutschen Gerichten durchzusetzen.
Die Durchsetzung in Deutschland hat viele Vorteile, z.B. einen Kostenerstattungsanspruch bereits für die Abmahnung und eine vergleichsweise schnelle und günstige Gerichtsverfahren.
Bei fehlendem Inlandsbezug oder auch bei Verletzungen in mehreren Ländern arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Markenanwälten weltweit zusammen, um die Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen.
Markenrechtliche Ansprüche
Ansprüche aus Markenrecht können vom Markeninhaber oder (mit Zustimmung des Markeninhabers) auch von Lizenznehmern geltend gemacht werden. Grundsätzlich stehen dem Markeninhaber bei einer Markenverletzung folgende Ansprüche zu:
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen effektiv zu unterbinden. Der Verletzer muss jegliche Nutzung der Marke (oder verwechslungsfähiger Zeichen) in Zukunft unterlassen. Außergerichtlich erfüllt wird dieser Anspruch durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Rechtsverletzer muss dafür Sorge tragen, dass die Rechtsverletzung abgestellt wird, z.B. in dem rechtsverletzende Werbung beseitigt oder rechtsverletzende Waren zurückgerufen und vernichtet werden. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Markeninhaber seinen Schaden aufgrund der Markenrechtsverletzung geltend machen. Der Schaden kann auf verschiedene Arten berechnet werden, z.B. durch entgangenem Gewinn, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem Gewinn des Verletzers. Der Schadensersatz bei einer durchschnittlichen Marke im Wege der Lizenzanalogie beträgt dabei meist zwischen 1-5% des Nettoumsatzes. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung dient der Ermittlung und Bezifferung von Schäden und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben können. Der Verletzer muss detailliert Auskunft über Art, Umfang, Dauer, Umsätze und Gewinn durch die Rechtsverletzung erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belegen wie Rechnungen, Lieferscheinen und Bestellungen vorzulegen, damit die Auskünfte überprüft werden können. - Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
Der Rechtsverletzer hat sicherzustellen, das keine weitere Markenverletzungen mehr stattfinden und deshalb die Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, sofern dies notwendig ist, um die Markenverletzung abzustellen. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Kostenerstattungsanspruch dient der Entlastung des Markeninhabers, der gegen einen Verletzer seiner Rechte vorgeht, indem er im Falle einer berechtigten Abmahnungdie damit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer erstattet verlangen kann.
Wie wir Markenrechtliche Ansprüche durchsetzen
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang der Rechtsverletzer gegen Markenrechte verstößt. Wir recherchieren nach möglichen weiteren Verstößen und dokumentieren die Verstöße. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um schnell und effektiv gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Dabei wird auch überlegt ob ggfs. zoll- und strafrechtliche Maßnahmen sinnvoll sein können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu speziell auf die Verfolgung von Markenrechtsverletzungen zugeschnittenes Leistungsspektrum:
- Prüfung und Analyse:
Wir untersuchen sorgfältig, ob und in welchem Umfang Ihre Marke verletzt wird und ob der Gegner mögliche eigene Rechte besitzt, die einer Verfolgung entgegenstehen könnten. - Strategische Beratung:
Wir beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche und wirtschaftlich vernünftigste Strategie um gegen die Markenrechtsverletzung abzustellen. - Dokumentation und Beweissicherung:
Wir dokumentieren die festgestellten Verstöße gerichtsfest als Basis für eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung. - Erstellung und Versendung von Abmahnungen:
In der Regel erfolgt zunächst eine markenrechtliche Abmahnung, in der wir den Verletzer auffordern, die Verletzung der Markenrechte zu unterlassen. Mit der Abmahnung werden regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf und Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Die markenrechtliche Abmahnung dient als erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung und ermöglicht dem Abgemahnten durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erfüllung der übrigen Ansprüche ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. - Einleitung gerichtlicher Schritte:
Sollte der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht adäquat reagieren oder in Fällen von Fälschungen, leiten wir schnell gerichtliche Maßnahmen ein – sei es durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage – um Ihre markenrechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. - Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen:
Verstößt ein Gegner wiederholt, obwohl er sich bereits zur Unterlassung verpflichtet hat oder hierzu verurteilt wurde, setzen wir Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel für Sie durch, um die Rechtsverletzung endgültig zu stoppen.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Markenrechtsverletzungen, sowohl gegen Verletzer mit Sitz im Inland als auch im Ausland. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte kombinieren dabei fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe Verletzungsfälle mit einem ganzheitlichen Ansatz erfolgreich zu verfolgen. Dabei profitieren Sie von:
- Juristische Expertise:
Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Markenrecht informiert sind. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren vor Unionsmarken- und Markengerichten und arbeiten auch mit Zollbehörden zusammen. Wir verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz über die Spruchpraxis von Gerichten und der Herangehensweise von Behörden. - Internationales Netzwerk:
Wir sind international stark vernetzt und arbeiten mit Kanzleien weltweit zusammen um auch bei grenzüberschreitenden oder rein auslandsbezogenen Rechtsverletzungen, die Rechte unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen können. - Individueller Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertem Handeln:
Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell und nachhaltig durchzusetzen und Markenrechtsverstöße konsequent und endgültig zu unterbinden.
Sie möchten gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen?
Wir beraten
Sie gerne zum
Markenrecht!
Unser Team
im Markenrecht
Unser Team
im Markenrecht