
Beratung
im
Wettbewerbsrecht.
Beratung
im
Wettbewerbsrecht.
Wettbewerbsrecht sichert faires Verhalten unter Mitbewerbern. Vertrauen Sie unserem Team erfahrener Rechtsanwälte, die Sie in sämtlichen Rechtsfragen des unlauteren Wettbewerbs kompetent begleiten und beraten.
Beratung im Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Eine optimale rechtliche Beratung ist daher von entscheidender Bedeutung. Unsere Dienstleistungen umfassen die Analyse von Wettbewerbsverhältnissen, die Erstellung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Wettbewerbsverstößen. Unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im Wettbewerbsrecht abzusichern und helfen Ihnen, sich gegen unlautere Praktiken zu wehren. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in einem fairen Marktumfeld agieren kann.
Rechtssichere Gestaltung von Werbung
Unlautere Werbung ist regelmäßig Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und stellt ein ernstes Risiko für Unternehmen dar. Neben irreführenden Werbeaussagen kann auch das Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen sowie die Missachtung von Kennzeichnungsvorschriften einen Wettbewerbsverstoß begründen. Um Risiken zu vermeiden, ist eine umfassende rechtliche Beratung unerlässlich. Mit langjähriger Erfahrung im Wettbewerbsrecht unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Werbemaßnahmen rechtssicher zu gestalten. Dabei können vorherige Prüfungen von Werbematerialien, Online-Shops oder Produktverpackungen das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erheblich minimieren und Unternehmen vor wirtschaftlichen Einbußen bewahren.
Infobox
Was ist
ergänzender wettbewerblicher
Leistungsschutz?
Der ergänzende wettbewerbliche Leistungsschutz schränkt die Nachahmungsfreiheit auch für solche Leistungen ein, die nicht durch gesetzliche Regelungen, wie das Patent-, Marken-, Design- oder Urheberrecht geschützt sind. Der ergänzende wettbewerbliche Leistungsschutz schützt Waren und Dienstleistungen vor unlauterer Nachahmung.
Nachahmungen können nicht nur identische oder fast identische Produkte sein, sondern auch sogenannte „nachschaffende Übernahmen“, also Produkte für die ein bestehendes Erzeugnis als Vorbild verwendet wurde.
Voraussetzungen:
- Mitbewerber:
Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz besteht nur im Verhältnis zum Mitbewerber. - Wettbewerbliche Eigenart:
Das nachgeahmte Erzeugnis muss eine wettbewerbliche Eigenart aufweisen, d.h. dessen Ausgestaltung muss dazu geeignet sein, auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. - Nachahmung:
Dem Mitbewerber muss das Erzeugnis, das als Vorbild gedient hat, bekannt gewesen sein. Die Nachahmung muss zumindest teilweise im Hinblick auf die wettbewerbliche Eigenart mit dem Originalprodukt übereinstimmen und als eigene Leistung des Mitbewerbers angeboten werden. - Unlauterkeit:
Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit des Mitbewerberverhaltens begründen, wie z.B. die Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts.
Rechtssichere Gestaltung von Verträgen
Die Gestaltung von Verträgen stellt einen weiteren relevanten Faktor im Wettbewerbsrecht dar. Wettbewerbsrechtskonforme vertragliche Regelungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unternehmen, die ihre Verträge nicht an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts anpassen, riskieren wettbewerbsrechtliche Verstöße. Durch eine fundierte rechtliche Beratung identifizieren wir potenzielle Risiken und stellen sicher, dass Ihre Regelungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So schützen wir nicht nur Ihr Unternehmen, sondern fördern auch einen fairen Wettbewerb in Ihrer Branche.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
Wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten können aber auch nach gründlicher Vorbereitung auftreten. Nicht zuletzt können Angaben infolge von gesetzlichen Änderungen oder durch Gerichtsurteile veraltet und nicht mehr rechtskonform sein. Ob es um Abmahnungen oder unlauteres Verhalten von Mitbewerbern geht – wir vertreten Ihre Interessen kompetent und setzen Ihre Rechte gegenüber Verletzern konsequent durch. Unser Ziel ist es, schnelle und effektive Lösungen zu erarbeiten, um den Schaden zu begrenzen und Ihre Marktposition zu stärken.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei bringt langjährige Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren ein. Wir verstehen die verschiedenen Verteidigungsansätze, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte kombinieren tiefgehendes juristisches Fachwissen mit praxisnahen Lösungsstrategien, um selbst komplexe Streitigkeiten erfolgreich zu bewältigen. Das kommt Ihnen zugute:
- Juristische Expertise:
Durch kontinuierliche Weiterbildungen und einen engen Austausch in unserem fachlichen Netzwerk stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand im Bereich des Wettbewerbsrechts sind und aktuelle Entwicklungen genau verfolgen. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir verfügen über eine langjährige Expertise in der Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Verfahren bundesweit. Dank unserer umfassenden Erfahrung mit der Rechtsprechung der Gerichte sind wir in der Lage, unsere Mandanten effektiv zu vertreten. - Individuelle Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und branchenspezifische Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertes Handeln:
Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.
Fragen zum Wettbewerbsrecht?
Wir beraten
Sie gerne zum
WEttbewerbsrecht!
Unser Team
im Wettbewerbsrecht
Unser Team
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