Parfümeriegutscheine als Zugabe zu Dentalprodukten?

von

Das Heilmittelwerbegesetz gibt Voraussetzungen vor, unter denen Werbung u.a. für Arzneimittel und Medizinprodukte zulässig ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Voraussetzungen in einem Fall zu prüfen, bei dem gegenüber Zahnärzten für Dentalprodukte geworben wurde – und zwar mit dem Erhalt von Parfümeriegutscheinen. Ist solch eine Werbung rechtmäßig?

Ein Händler von Dentalprodukten warb gegenüber Zahnärzten und Laboren damit, dass sie bei einem Einkauf von Dentalprodukten im Wert von mindestens EUR 150,00 einen Einkaufsgutschein erhalten, der in einer der Filialen einer Parfümeriekette eingelöst werden kann.

Für unzulässig hält diese Werbeaktion die Wettbewerbszentrale. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und reichte daher Klage ein – mit Erfolg.

Die Entscheidung des Gerichts zur Werbeaktion

Dentalprodukte Werbeaktion mit Gutscheinen
Robert Kneschke /Shutterstock.com

Das OLG Karlsruhe untersagte dem Dentalhändler mit Urteil vom 17.06.2016 – Az. 4 U 215/15 besagte Werbung.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Dentalunternehmer gegen das Zugabeverbot des Heilmittelwerbegesetzes verstoße.

Danach sind Werbegaben für Angehörige der Heilberufe nur zulässig, wenn sie zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. Bei den Gutscheinen fehle aber jeder funktionale Bezug zur Berufsausübung des Zahnarztes. Den Zweck der zahnärztlichen Praxis würden sie typischerweise nicht fördern.

Fazit

Die Entscheidung bestätigt, dass Werbegaben gegenüber Ärzten und Zahnärzten nur unter engen Voraussetzungen erlaubt sind.

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Beratung zum Datenschutzrecht

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Datenschutzrechts, z.B. zu Datenschutzkonzepten, Datenschutzerklärungen, Vertragsgestaltung und Umgang mit Datenschutzbehörden.

Mehr erfahren

Beratung zu Online-Handelsplattformen

Wir beraten Unternehmen zu allen Rechtsfragen beim Handel auf Online-Handelsplattformen wie Amazon, eBay, Zalando, Otto, Kaufland, Etsy und andere.

Mehr erfahren

Effektive Verteidigung im Wettbewerbsrecht

Wir unterstützen Sie dabei wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Abmahnungen bestmöglich abzuwehren.

Mehr erfahren

Wettbewerbsverstoß erfolgreich bekämpfen

Sie möchten gegen Wettbewerbsverstöße Ihres Mitbewerbers vorgehen? Wir prüfen die Sach- und Rechtslage gehen für Sie konsequent gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor um unlauteres Verhalten Ihrer Mitbewerber schnell und effektiv abzustellen.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB