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Personenbezogene Daten
Im digitalen Zeitalter gewinnen personenbezogene Daten stetig an Bedeutung – sowohl für Unternehmen als auch für private Nutzer. Datenschutzrechtlich sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dieser Begriff ist zentraler Dreh- und Angelpunkt im Datenschutzrecht.
Was sind personenbezogene Daten?
Nach der DSGVO umfasst der Begriff personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Name, Vorname und Geburtsdatum:
Klassische Identifikationsmerkmale, die eine direkte Zuordnung zu einer Person ermöglichen. - Adresse und Kontaktdaten:
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. - Online-Kennungen:
IP-Adressen, Cookie-IDs und andere digitale Identifikatoren, die im Internet einer Person zugeordnet werden können. - Besondere Kategorien:
Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gesundheitsdaten oder biometrische Daten, sofern diese zur Identifizierung verwendet werden.
Diese breite Definition zeigt, wie vielfältig personenbezogene Daten sein können – und warum deren Schutz für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen wichtig ist.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Unternehmen und Organisationen stehen oft vor der Herausforderung, personenbezogene Daten für Analyse- oder Archivierungszwecke nutzbar zu machen, ohne dabei gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Zwei zentrale Verfahren können helfen, den direkten Personenbezug zu entfernen:
Anonymisierung
Bei der Anonymisierung werden alle personenbezogenen Merkmale so entfernt oder verändert, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann. Das Ziel ist es, Daten so zu transformieren, dass die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist – und somit die DSGVO nicht mehr zur Anwendung kommt.
Beispiele für Anonymisierungsverfahren sind:
- Datenmaskierung:
Entfernen oder Ersetzen von Schlüsselinformationen wie Namen oder Adressen. - Aggregation:
Zusammenfassung von Einzelinformationen zu größeren Datensätzen, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Pseudonymisierung
Im Gegensatz zur Anonymisierung wird bei der Pseudonymisierung der Personenbezug zwar entfernt, jedoch durch einen Schlüssel wieder herstellbar. Hierbei werden direkte Identifikatoren durch Pseudonyme (z. B. fortlaufende Nummern oder Codes) ersetzt. Diese Methode reduziert das Risiko einer Identifizierung, erlaubt aber unter bestimmten Umständen eine Rückführung auf die ursprüngliche Person – etwa, um Daten bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ergänzen.
Beide Verfahren spielen eine wichtige Rolle im Datenschutz, wobei die Anonymisierung als endgültiger und irreversibler Schutzmechanismus gilt, während die Pseudonymisierung oft als Zwischenschritt in der Datenverarbeitung eingesetzt wird.
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