
HIntergrundwissen
Formen
einer
Marke?
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Markenformen
Wer eine Marke anmelden will, hat die Wahl zwischen einer theoretisch unbeschränkten Vielzahl von verschiedenen Markenformen. Die Auswahl orientiert sich daran, welches Produkt mit der Marke gekennzeichnet werden und wie die Kennzeichnung erfolgen soll. Die mit Abstand häufigsten Marken sind die Wortmarke und die Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke.
Die zulässigen Markenformen können sich je nach Land unterscheiden. In Deutschland und der EU können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend, weshalb das Markenrecht auch neuen bislang unbekannten Markenformen zugänglich ist, solange diese graphisch darstellbar und unterscheidungskräftig, also geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Die zulässigen Markenformen können je nach Land variieren. In Deutschland und der EU können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die sich zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eignen. Dazu zählen insbesondere:
Wortmarke
Eine Wortmarke ist eine der häufigsten Markenformen und dient dem Schutz von Wörtern oder Zeichenfolgen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie besteht aus reinen Zeichen, wie Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder einer Kombination daraus, und wird unabhängig von einer bestimmten grafischen Gestaltung geschützt.
Beispiele für Wortmarken sind Firmennamen, Produktnamen oder Slogans, wie „Coca-Cola“, „Vorsprung durch Technik“, „VW“ oder „4711“. Der Schutz erstreckt sich auf die konkrete Schreibweise, unabhängig von Schriftart, Farbe oder Design. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung, etwa in verschiedenen Gestaltungen oder Kontexten, ohne den Markenschutz zu verlieren.
Die Eintragung einer Wortmarke erfordert, dass das Zeichen unterscheidungskräftig ist und nicht ausschließlich aus beschreibenden Begriffen besteht, die lediglich die Art, Qualität oder Herkunft der Waren oder Dienstleistungen beschreiben.
Bildmarke
Eine Bildmarke ist eine Markenform, die ausschließlich aus grafischen Elementen besteht. Sie schützt Bilder, Symbole, Logos oder andere visuelle Gestaltungen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Im Gegensatz zur Wortmarke enthält eine Bildmarke keine Wörter, Buchstaben oder Zahlen, sondern besteht rein aus visuellen Gestaltungselementen. Beispiele für Bildmarken sind Unternehmenslogos wie das stilisierte Apfel-Logo von Apple oder das Nike-Swoosh-Symbol.
Der Schutz der Bildmarke erstreckt sich auf die konkrete grafische Darstellung, so wie sie in das Markenregister eingetragen wurde. Dies bedeutet, dass Form, Farbe und Design weitgehend unverändert bleiben müssen, um den Markenschutz in vollem Umfang zu bewahren.
Die Eintragung einer Bildmarke erfordert, dass die Gestaltung unterscheidungskräftig ist, das heißt, sie muss sich klar von einfachen geometrischen Formen oder rein dekorativen Elementen abheben, die keine Herkunftsfunktion erfüllen. Bildmarken bestehen aus beliebigen graphischen Darstellungen, die aber ebenfalls nicht beschreibend sein dürfen, z.B. durch Abbildungen der zu kennzeichnenden Waren oder Dienstleistungen.
Wort-Bildmarke
Eine Wort-Bildmarke kombiniert Elemente der Wortmarke und der Bildmarke. Sie besteht aus einer Kombination von Wörtern, Buchstaben oder Zahlen mit grafischen Elementen wie Bildern, Logos, Symbolen oder bestimmten Schriftgestaltungen. Diese Markenform schützt sowohl die textlichen Bestandteile als auch deren grafische Darstellung in ihrer konkreten Kombination.
Ein klassisches Beispiel für eine Wort-Bildmarke ist das Coca-Cola-Logo, bei dem der Schriftzug mit einer charakteristischen Schriftart gestaltet ist, oder das McDonald’s-Logo mit dem markanten „M“ und dem beigefügten Text.
Der Schutz einer Wort-Bildmarke erstreckt sich auf die konkrete Darstellung, wie sie in das Markenregister eingetragen wurde. Das bedeutet, dass Änderungen an der Schriftart, den Farben oder dem Layout den Schutzumfang beeinflussen können.
Die Wort-Bildmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die ihren Markennamen mit einem wiedererkennbaren Design verbinden möchten, um so eine stärkere visuelle Wirkung und Markenidentität zu erzielen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Kombination von Wort- und Bildbestandteilen unterscheidungskräftig ist und eine eindeutige Herkunftsfunktion erfüllt. Hierdurch ermöglicht die Wort-Bildmarke durch entsprechende Gestaltung die Anmeldung ansonsten beschreibender Wort- oder Bildbestandteile, wenn der jeweils andere Teil und damit die Marke als Ganzes nicht beschreibend ist.
Klangmarke (Hörmarke)
Eine Klangmarke (auch Hörmarke genannt) ist eine Markenform, die akustische Zeichen schützt, wie Melodien, Jingles, Töne oder andere Klangelemente. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens durch hörbare Merkmale von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Bekannte Beispiele sind der Intel-Jingle oder die Erkennungsmelodie von Telekom.
Im Gegensatz zu Wort- oder Bildmarken basiert der Schutz einer Klangmarke ausschließlich auf auditiven Elementen. Sie kann aus einer kurzen Tonfolge, einer Melodie oder einem charakteristischen Geräusch bestehen. Entscheidend ist, dass der Klang markant ist und sich durch seine Unterscheidungskraft im Gedächtnis der Hörer einprägt.
Für die Eintragung einer Klangmarke ist es notwendig, dass der Klang so dargestellt wird, dass er eindeutig identifizierbar ist. In der Regel erfolgt dies durch eine Tonaufzeichnung oder durch eine Notenschrift mit zusätzlichen Angaben, die die Klangmerkmale beschreiben.
Die Klangmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre Markenidentität über akustische Erkennungsmerkmale stärken möchten – beispielsweise in Werbung, Telefonsystemen oder digitalen Medien. Voraussetzung ist, dass der Klang nicht rein beschreibend oder funktional ist, sondern als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal dient.
Dreidimensionale Marke (3D-Marke)
Eine 3D-Marke ist eine Markenform, die dreidimensionale Gestaltungen schützt. Sie kann die Form eines Produkts, seiner Verpackung oder andere räumliche Elemente umfassen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Bekannte Beispiele sind die charakteristische Coca-Cola-Flasche oder der Toblerone-Riegel mit seiner unverwechselbaren Form.
Der Schutz einer 3D-Marke erstreckt sich auf die eingetragene räumliche Gestaltung, so wie sie im Markenregister dargestellt ist. Dabei kann es sich um die Form eines Produkts selbst, ein bestimmtes Design oder sogar eine Kombination aus Form und Farbe handeln.
Die Eintragung einer 3D-Marke erfordert, dass die Gestaltung unterscheidungskräftig ist und sich klar von den üblichen Formen in der Branche abhebt. Formen, die rein technisch bedingt oder funktional notwendig sind, können nicht als Marke geschützt werden. Ebenso ist der Schutz ausgeschlossen, wenn die Gestaltung ausschließlich der Erhöhung des Gebrauchswerts dient.
Die 3D-Marke eignet sich besonders für Unternehmen, die einzigartige Produktdesigns oder Verpackungen nutzen, um ihre Marke zu stärken und sich im Wettbewerb zu differenzieren. Mit einer eingetragenen 3D-Marke kann ein Unternehmen sicherstellen, dass seine charakteristischen Formen nicht von der Konkurrenz nachgeahmt werden
Farbmarke
Eine Farbmarke ist eine Markenform, die eine einzelne Farbe oder eine bestimmte Farbkombination schützt. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens durch die Farbe als charakteristisches Erkennungsmerkmal von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Bekannte Beispiele sind das Telekom-Magenta oder das Nivea-Blau.
Der Schutz einer Farbmarke erstreckt sich auf die eingetragene Farbe in der exakten Farbdefinition, meist anhand international anerkannter Farbcodes wie dem RAL-System oder Pantone-Farbcodes. Dabei kann entweder eine einzelne Farbe (Einzelfarbmarke) oder eine festgelegte Kombination mehrerer Farben (Farbenkombinationsmarke) geschützt werden.
Für die Eintragung einer Einzelfarbmarke ist eine hohe Verkehrsdurchsetzung erforderlich. Das bedeutet, dass die Farbe im relevanten Markt eindeutig mit dem Unternehmen oder seinem Angebot in Verbindung gebracht werden muss. Dies setzt in der Regel eine langjährige und intensive Nutzung der Farbe in der Unternehmenskommunikation oder auf Produkten voraus.
Die Farbmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die durch eine unverwechselbare Farbgebung eine starke visuelle Markenidentität schaffen wollen. Sie ist ein mächtiges Instrument, um die Wiedererkennung und Exklusivität einer Marke zu erhöhen. Voraussetzung für den Schutz ist jedoch, dass die Farbe nicht rein dekorativ oder beschreibend ist und keine technische oder funktionale Bedeutung hat.
Als Farbmarke können z.B. konturlose Farben und Farbkombinationen geschützt werden. Die Schwierigkeit ist hier wie bei den dreidimensionalen Produktformmarken, dass Farben von Verbrauchern in der Regel als Gestaltungs- und nicht als Unterscheidungsmittel wahrgenommen werden.
Positionsmarke
Eine Positionsmarke ist eine spezielle Markenform, die sich durch die feste Platzierung eines Zeichens, einer Form oder eines Designelements auf einem Produkt auszeichnet. Der Schutz einer Positionsmarke bezieht sich dabei nicht auf das Zeichen selbst, sondern auf dessen genaue Position auf dem Produkt. Bekannte Beispiele sind die rote Sohle bei Christian-Louboutin-Schuhen oder das Dreiblatt-Logo von Adidas an einer bestimmten Stelle auf Bekleidung.
Die Eintragung einer Positionsmarke erfordert eine präzise Beschreibung und Darstellung, die genau angibt, wie und wo das geschützte Zeichen auf dem Produkt angebracht wird. Dies wird häufig durch eine bildliche Darstellung in Kombination mit einer Beschreibung erreicht, die die Position eindeutig definiert.
Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Positionsmarke unterscheidungskräftig ist. Das bedeutet, dass die Anordnung und Platzierung des Zeichens im relevanten Markt als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung wahrgenommen wird. Eine rein dekorative oder funktionale Platzierung ist nicht schutzfähig.
Die Positionsmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die durch eine markante und wiedererkennbare Gestaltung ihres Produkts eine einzigartige Markenidentität schaffen möchten. Mit einer eingetragenen Positionsmarke können Nachahmer daran gehindert werden, ähnliche Designelemente an der gleichen Stelle zu verwenden und dadurch eine Verwechslungsgefahr zu schaffen.
Kennfadenmarke
Eine Kennfadenmarke ist eine besondere Markenform, die durch die Anbringung eines Fadens, Bands oder einer ähnlichen Kennzeichnung an einem Produkt gekennzeichnet ist. Dieser Faden dient dazu, die Waren eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Marke schützt dabei die spezifische Ausführung und Platzierung des Kennfadens sowie dessen optische Gestaltung, wie Farbe, Material oder Muster.
Ein Beispiel für eine Kennfadenmarke sind herkunftshinweisende Markierungen an Kabeln, Schläuchen und Stoffen, die nach Längeneinheiten verkauft und dazu regelmäßig abgeschnitten werden. Kennfadenmarken verlaufen dementsprechend regelmäßig parallel zur Länge der gekennzeichneten Ware.
Für die Eintragung einer Kennfadenmarke ist es notwendig, die Gestaltung und Position des Kennfadens genau zu beschreiben und darzustellen. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Kennfaden eine unterscheidungskräftige Funktion erfüllt, also im Verkehr als Hinweis auf die Herkunft des Produkts erkannt wird. Ein rein dekorativer Faden ohne herkunftshinweisende Wirkung ist nicht schutzfähig.
Die Kennfadenmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die mit einem einzigartigen, sichtbaren Detail die Wiedererkennung ihrer Produkte stärken möchten oder deren Produkte anders nicht oder nur schwer zu kennzeichnen sind. Mit einer eingetragenen Kennfadenmarke können Unternehmen sicherstellen, dass ihre spezifische Kennzeichnung nicht von Mitbewerbern nachgeahmt wird.
Geruchsmarke
Eine Geruchsmarke ist eine besondere Markenform, bei der ein spezifischer Duft als Markenzeichen geschützt wird. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen durch ihren Geruch von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu anderen Markenformen basiert der Schutz hier auf einem sensorischen Merkmal – dem Geruch – der für die Zielgruppe charakteristisch und wiedererkennbar ist.
Der Schutz einer Geruchsmarke erfordert, dass der Duft eindeutig beschrieben und dargestellt wird. Dies ist besonders herausfordernd, da Gerüche nicht ohne Weiteres visuell dargestellt werden können. Ein bloßer Hinweis wie „duftet nach Rosen“ reicht für eine Eintragung nicht aus.
Für die Eintragung einer Geruchsmarke gelten strenge Anforderungen: Der Duft muss unterscheidungskräftig sein, das heißt, er darf nicht rein funktional (z. B. ein angenehmer Produktgeruch) oder allgemein üblich sein. Außerdem muss der Geruch als Herkunftshinweis wahrgenommen werden können – beispielsweise ein einzigartiger Duft einer Marke, der sich klar von anderen Produkten abhebt.
Bislang gibt es allerdings in der EU keine erfolgreichen Eintragungen von Geruchsmarken, da die Darstellung im Markenregister bislang nicht erfolgreich gelingen konnte, da weder eine Beschreibung noch eine Wiedergabe einer chemischen Formel ausreichen.
Tastmarke
Eine Tastmarke ist eine Markenform, die sich auf haptische Merkmale eines Produkts bezieht. Sie schützt die fühlbaren Eigenschaften wie die Struktur, das Material oder die Oberflächenbeschaffenheit eines Produkts, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Die Tastmarke basiert auf sensorischen Eindrücken, die durch Berührung wahrgenommen werden. Beispiele könnten eine spezifische, fühlbare Oberflächenstruktur, wie eine einzigartige Prägung auf einer Verpackung, oder ein markant gestaltetes Griffstück an einem Produkt sein.
Für die Eintragung einer Tastmarke gelten besondere Anforderungen: Die haptischen Merkmale müssen unterscheidungskräftig sein, das heißt, sie dürfen nicht rein funktional oder üblich in der jeweiligen Branche sein. Zudem muss die Marke so präzise beschrieben oder dargestellt werden, dass sie eindeutig identifizierbar ist. Dies kann durch detaillierte Zeichnungen, Beschreibungen oder technische Angaben erfolgen, die die fühlbaren Eigenschaften beschreiben.
Die Tastmarke eignet sich insbesondere für Unternehmen, die durch innovative oder charakteristische haptische Elemente eine einzigartige Markenerkennung schaffen möchten. Mit einer eingetragenen Tastmarke können Nachahmungen solcher fühlbaren Merkmale rechtlich verhindert werden. Aufgrund der Herausforderung, haptische Merkmale eindeutig darzustellen und die Unterscheidungskraft nachzuweisen, sind Tastmarken jedoch eine seltene Markenform
Multimediamarke
Eine Multimediamarke ist eine moderne Markenform, die sich durch die Kombination von Bild- und Klangelementen auszeichnet. Sie schützt bewegte visuelle Inhalte (z. B. Animationen, Videos) in Verbindung mit akustischen Signalen (z. B. Musik, Töne oder Geräusche), die zusammen die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig kennzeichnen und von denen anderer Unternehmen unterscheiden.
Ein Beispiel für eine Multimediamarke könnte die animierte Logo-Sequenz eines Unternehmens mit einem dazugehörigen Jingle sein, wie sie oft in Filmstudios oder bei Fernsehwerbung verwendet wird.
Für die Eintragung einer Multimediamarke ist es erforderlich, die kombinierte Darstellung präzise zu dokumentieren. Das geschieht meist durch die Einreichung einer digitalen Datei, die die Animation und den Klang in ihrer Gesamtheit wiedergibt. Entscheidend ist, dass die Kombination unterscheidungskräftig ist und vom Publikum als Herkunftshinweis für ein bestimmtes Unternehmen wahrgenommen wird.
Die Multimediamarke eignet sich besonders für Unternehmen, die durch dynamische und audiovisuelle Inhalte eine starke Markenidentität aufbauen möchten – beispielsweise in digitalen Medien, Apps oder der Film- und Fernsehbranche. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, kreative und innovative Kennzeichnungsformen rechtlich zu schützen, und ist ein Zeichen dafür, wie flexibel das Markenrecht auf moderne Kommunikationsformen reagiert.
Multimediamarken bestehen aus einer Kombination aus (bewegten) Bild- und/oder drei-dimensionalen Elementen sowie aus akustischen Elementen. Multimediamarken werden in der Regel durch eine Video-Datei eingereicht.
Bewegungsmarke
Eine Bewegungsmarke ist eine Markenform, die dynamische Elemente schützt, also die Bewegung oder Veränderung von Formen, Objekten oder grafischen Elementen. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens durch eine spezifische Abfolge von Bewegungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Beispiele für Bewegungsmarken sind animierte Logos, wie das sich drehende Sternen-Logo von Mercedes-Benz in bestimmten Anwendungen, oder eine animierte Darstellung eines Schriftzugs, die sich während der Nutzung eines Produkts bewegt.
Für die Eintragung einer Bewegungsmarke ist eine genaue Darstellung der Bewegung erforderlich. Dies erfolgt typischerweise durch die Einreichung einer Abfolge von Standbildern, die die Bewegung Schritt für Schritt zeigen, oder durch eine digitale Datei, die die Animation wiedergibt. Die Bewegungsmarke muss unterscheidungskräftig sein und beim Publikum als Herkunftshinweis wahrgenommen werden können.
Die Bewegungsmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre Marke durch dynamische und interaktive Elemente hervorheben möchten, insbesondere in digitalen Medien, Apps oder auf Bildschirmen. Sie ist ein innovatives Mittel, um in einer zunehmend digitalisierten Welt eine starke und wieder erkennbare Markenidentität zu schaffen.
Hologrammmarke
Eine Hologrammmarke ist eine Markenform, die durch die Verwendung von holografischen Elementen gekennzeichnet ist. Sie schützt dreidimensionale, sich verändernde oder bewegende visuelle Darstellungen, die durch Hologramm-Technologie erzeugt werden, und dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig von denen anderer zu unterscheiden.
Hologrammmarken können beispielsweise Logos oder andere charakteristische Zeichen in holografischer Form umfassen, die auf Produkten, Verpackungen oder als Sicherheitsmerkmale eingesetzt werden. Ein bekanntes Beispiel sind die holografischen Sicherheitsaufkleber auf Kreditkarten oder hochwertigen Elektronikprodukten.
Für die Eintragung einer Hologrammmarke muss eine präzise Darstellung des Hologramms erfolgen. Dies geschieht üblicherweise durch eine Kombination aus beschreibenden Angaben, statischen Bildern und, falls möglich, digitalen Dateien, die die holografischen Effekte verdeutlichen. Entscheidend ist, dass die Hologrammmarke unterscheidungskräftig ist und beim Verbraucher als Herkunftshinweis dient.
Die Hologrammmarke eignet sich besonders für Unternehmen, die mit innovativen und futuristischen Gestaltungselementen ihre Marke hervorheben möchten, oder in Bereichen, in denen Hologramme als Sicherheitsmerkmale oder optische Alleinstellungsmerkmale dienen. Durch ihre Einzigartigkeit und den Schutz durch das Markenrecht können Unternehmen ihre Produkte vor Nachahmung und unbefugter Nutzung schützen.
Mustermarke
Eine Mustermarke ist eine spezielle Markenform, die ein sich wiederholendes Muster schützt, das zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens verwendet wird. Dieses Muster kann aus grafischen Elementen, Farben, Formen oder deren Kombination bestehen und muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Bekannte Beispiele für Mustermarken sind das charakteristische Karo-Muster von Burberry oder das Monogramm-Muster von Louis Vuitton. Solche Muster werden häufig auf Produkten wie Kleidung, Taschen oder Accessoires verwendet, um die Markenidentität zu stärken.
Für die Eintragung einer Mustermarke muss das Muster präzise dargestellt und beschrieben werden, damit es eindeutig erkennbar ist. Dies erfolgt in der Regel durch die Einreichung einer grafischen Darstellung, die das wiederholbare Muster zeigt. Die Mustermarke muss unterscheidungskräftig sein, also im Verkehr als Hinweis auf die Herkunft der Produkte wahrgenommen werden können.
Die Mustermarke eignet sich besonders für Unternehmen, die durch charakteristische Designs eine starke Wiedererkennung und exklusive Markenidentität schaffen möchten. Mit einer eingetragenen Mustermarke können Unternehmen sicherstellen, dass ihr einzigartiges Muster nicht von Dritten nachgeahmt oder unerlaubt verwendet wird.
Sonstige Markenformen
Diese Liste ist nicht abschließend. Das Markenrecht bleibt offen für neue, bislang unbekannte Markenformen, solange diese die Voraussetzungen der grafischen Darstellbarkeit und der Unterscheidungskraft erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass Markenrecht auch auf innovative Kennzeichnungsformen angewendet werden kann.
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