
Qualität
und
Vertrauen.
Qualität
und
Vertrauen.
Gewährleistungsmarken schaffen Vertrauen: Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung bei dem Schutz und der Durchsetzung von Gewährleistungsmarken.
Was ist eine Gewährleistungsmarke?
Die Gewährleistungsmarke ist eine besondere Form der Marke, die nicht dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens zu kennzeichnen, sondern die Einhaltung bestimmter Qualitäts-, Sicherheits- oder sonstiger Standards garantiert. Die Gewährleistungsmarke gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass die mit ihr gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung bestimmten objektiven Prüfkriterien entspricht.
Die Gewährleistungsmarke ist das Prüfsiegel des modernen Markenrechts: Objektiv, neutral und ein Garant für Qualität.
Seit wann gibt es Gewährleistungsmarken in Deutschland und der EU?
In der Europäischen Union wurde die Gewährleistungsmarke im Rahmen der Markenrechtsreform 2017 eingeführt, die am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. In Deutschland wurde die Gewährleistungsmarke zum 14. Januar 2019 in das nationale Markenrecht integriert.
Damit wurde erstmals eine eigenständige Markenform geschaffen, die nicht der Herkunftsfunktion einer Marke dient, sondern als unabhängiges Prüfsiegel fungiert.
In vielen anderen Ländern, wie den USA, existieren Gewährleistungsmarken bereits seit längerer Zeit und sind dort ein etabliertes Instrument im Markenrecht.
Wer darf Inhaber einer Gewährleistungsmarke sein?
Eine Besonderheit der Gewährleistungsmarke ist, dass der Markeninhaber die damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen nicht selbst vertreiben oder erbringen darf. Stattdessen muss der Inhaber eine unabhängige Institution sein, die
- bestimmte Standards definiert,
- die Einhaltung dieser Standards kontrolliert und
- die Nutzung der Gewährleistungsmarke an Dritte vergibt.
Typische Inhaber von Gewährleistungsmarken sind Prüf- und Zertifizierungsstellen, Verbände oder unabhängige Organisationen, die in bestimmten Branchen Qualitätssicherung betreiben.
Besondere Anforderungen an eine Gewährleistungsmarke
Die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke unterliegt besonderen Anforderungen. So muss der Anmelder eine Markensatzung vorlegen, die unter anderem detailliert beschreibt:
- Welche Eigenschaften durch die Gewährleistungsmarke garantiert werden
- Wie die Einhaltung dieser Eigenschaften kontrolliert wird
- Wer die Marke nutzen darf
- Welche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Standards vorgesehen sind
Ergreift der Inhaber einer Gewährleistungsmarke keine angemessenen Maßnahmen, um gegen nicht satzungsgemäße Nutzungen seiner Marke vorzugehen, so besteht das Risiko, dass die Gewährleistungsmarke auf Antrag wegen Verfall gelöscht wird. Inhaber von Gewährleistungsmarken sollten daher Maßnahmen ergreifen, um gegen unberechtigte Nutzungen vorzugehen, wenn sie den Bestand der Marke nicht gefährden wollen. So kann auch der Aufbau eines Beschwerdesystems sinnvoll sein, an das Verbraucher, Lizenznehmer und andere Marktakteure möglichen Missbrauch und Verstöße melden können.
Vorteile einer Gewährleistungsmarke
- Vertrauen der Verbraucher: Verbraucher können sich auf objektive Prüfungen verlassen.
- Markenunabhängige Qualitätssicherung: Kein einzelnes Unternehmen bestimmt die Standards, sondern eine neutrale Instanz.
- Schutz vor Missbrauch: Strenge Vorschriften regeln die Vergabe und Nutzung der Marke.
- Unterscheidung im Markt: Unternehmen können sich durch die Nutzung einer anerkannten Gewährleistungsmarke von Wettbewerbern abheben.
Die Gewährleistungsmarke ist ein wertvolles Instrument für Verbraucher und Unternehmen, da sie eine objektive Qualitätssicherung bietet. Sie kann damit auch Greenwashing und Bluewashing entgegenwirken. Durch ihre klare Trennung von der herkömmlichen Marke wird sie zu einem vertrauenswürdigen Prüfsiegel, das Verbrauchern hilft, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
UNsere KOmpetenz bei Gewährleistungsmarken
Wir vertreten und beraten seit vielen Jahren erfolgreich Inhaber von Gewährleistungsmarken und haben entsprechende Anmeldungen in vielen Ländern durchgeführt und betreut. Wir haben daher umfangreiche Erfahrungen gesammelt, worauf bei der Anmeldung von Gewährleistungsmarken im Hinblick auf die spätere Durchsetzung und Benutzung zu achten ist.
Wir haben bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Verfahren wegen Verletzung von Gewährleistungsmarken gegen Gegner in zahlreichen Ländern geführt. Aus diesen Erfahrungen können wir sagen, dass die Gewährleistungsmarke oft unterschätzt wird und durchaus ein sehr scharfes Schwert gegen unberechtigte Benutzung sein kann. Umso erstaunlicher ist es, dass nach wie vor viele Gütezeichen nicht als Gewährleistungsmarken, sondern weiterhin als Individual- oder Kollektivmarken angemeldet werden.
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