
Urheber
und
Kreative.
Urheber
und
Kreative.
Das Urheberrecht schützt Ihre Werke: Von Musik und Literatur bis hin zu Kunst und Software sichert das Urheberrecht eine angemessene Anerkennung und Vergütung. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und schützen Sie Ihre kreativen Inhalte rechtssicher!
Rechtsanwälte für Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt Werke wie Texte, Reden, Musik, Fotografien, Filme, aber auch Computerprogramme und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art. Als Rechtsanwälte für Urheberrecht unterstützen wir sowohl Freiberufler als auch Unternehmen dabei, ihre urheberrechtlichen Ansprüche zu wahren und gegen Verletzungen ihrer Rechte aufgrund unbefugter Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung vorzugehen.
Kreative Schaffende profitieren von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, während Verbraucher vor der unrechtmäßigen Nutzung von Inhalten geschützt werden. Die Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen kann es jedoch für Urheber und Unternehmen schwierig machen, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Ohne professionelle Unterstützung ist es oft herausfordernd, alle urheberrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Nicht nur bewusste Verstöße gegen das Urheberrecht werden verfolgt, sondern auch und überwiegend solche, die unwissentlich erfolgen.
Das Urheberrecht fördert Kreativität, Innovation und kulturelle Vielfalt. Es regelt die Bedingungen, unter denen Werke genutzt werden dürfen, und schützt die Interessen der Urheber sowie der Nutzer.
Urheber und Werke
Schutzumfang und Rechte des Urhebers werden im UrhG geregelt. Das Urheberrecht schützt das Werk als eine persönliche, geistige Schöpfung des Urhebers. Dies umfasst alle Arten von kreativen Inhalten, die von einem Menschen geschaffen wurden. Inhalte die von einem Tier oder aber auch durch künstliche Intelligenz erstellt wurden, sind keine Werke im Sinne des Urheberrechts.
Zu den geschützten Werken zählen insbesondere:
- Literarische Werke: Bücher, Artikel, Gedichte und andere schriftliche Texte
- Musikalische Werke: Kompositionen, Lieder und Notenblätter
- Künstlerische Werke: Malerei, Zeichnungen, Skulpturen und andere bildende Kunstwerke
- Filmwerke: Filme, Dokumentationen und andere audiovisuelle Produktionen
- Fotografien: Originale Fotografien und Bildwerke
- Software: Computerprogramme und Apps
- Dramatische Werke: Theaterstücke, Drehbücher und andere szenische Werke
- Architektonische Werke: Entwürfe und Pläne für Gebäude und andere Bauwerke
Diese Liste ist nicht abschließend, da auch andere kreative Ausdrucksformen urheberrechtlich geschützt sein können. Der Schutz beginnt automatisch mit der Schaffung des Werkes, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist.
Das Urheberrecht ermöglicht dem Urheber die wirtschaftliche Verwertung seiner Werke, gewährt ihm das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und schützt vor Entstellung seiner Werke. Werden geschützte Werke oder Leistungen von einem Unberechtigten genutzt, bietet das Urheberrecht vielfältige Möglichkeiten, gegen die Verletzung vorzugehen. Der Verletzer kann zur Unterlassung der unberechtigten Nutzung und zur Beseitigung der Verletzung sowie zur Erteilung von Auskünften und Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.
Infobox
Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Urheberrechts und schützt die persönlichen und ideellen Interessen des Urhebers an seinem Werk. Es umfasst verschiedene Rechte, die sicherstellen, dass der Urheber die Kontrolle über die Nutzung und Verbreitung seiner kreativen Schöpfungen behält.
Besonderheit im deutschen Urheberrecht:
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist unübertragbar und bleibt auch nach dem Tod des Urhebers bestehen, wobei es in der Regel für eine bestimmte Zeit von den Erben oder Nachfolgern geltend gemacht werden kann.
Zentrale Aspekte des Urheberpersönlichkeitsrechts:
- Recht auf Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber hat das Recht, als Schöpfer seines Werkes genannt zu werden. Dies bedeutet, dass sein Name in Verbindung mit dem Werk genannt werden muss, wenn es veröffentlicht oder genutzt wird.
- Recht auf Schutz vor Entstellung: Der Urheber kann sich gegen Änderungen oder Bearbeitungen seines Werkes wehren, die seine Ehre oder seinen Ruf beeinträchtigen könnten. Dies schützt die Integrität des Werkes und die persönliche Verbindung des Urhebers zu seiner Schöpfung.
- Recht auf Veröffentlichung: Der Urheber hat das Recht zu entscheiden, ob und wann sein Werk veröffentlicht wird. Dies gibt ihm die Kontrolle über den Zeitpunkt und die Art der Veröffentlichung.
- Recht auf Rückruf : In bestimmten Fällen kann der Urheber sein Werk zurückziehen, insbesondere wenn es in einer Weise verwendet wird, die seinen persönlichen Interessen widerspricht.
Verstöße im Urheberrecht
Die zunehmende Digitalisierung und damit steigende Verbreitung geschützter Inhalte in Online-Medien stellt Rechteinhaber und Nutzer gleichermaßen vor neue Herausforderungen. Zu den häufigsten urheberrechtlichen Verstößen gehören:
- Verletzung von Lizenzbedingungen, etwa durch Überschreitung der vereinbarten Nutzung
- Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung von geschützten Werken
- Unzulässige Nutzung von geschützten Inhalten in Werbung oder Medien
- Fehlende oder falsche Quellenangaben bei der Verwendung von Werken
- Unzulässige Bearbeitung von Werken
Zudem können Verstöße gegen das Urheberrecht auch gleichzeitig gegen andere rechtliche Bestimmungen, wie etwa das Wettbewerbsrecht verstoßen, oder auch eine strafrechtliche Verfolgung erforderlich machen.
Wir beraten
Sie gerne zum
Urheberrecht!

Abmahnung und Rechtsdurchsetzung
Urheberechtliche Ansprüche werden regelmäßig zunächst mit einer Abmahnung geltend gemacht. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Darstellung des Verstoßes gegen die Urheberrechte und eine Aufforderung zur Unterlassung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben werden häufig Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Werden urheberrechtliche Ansprüche nicht außergerichtlich geklärt, schließt sich in der Regel ein gerichtliches Verfahren an. Dies kann entweder ein gerichtliches Eilverfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage sein.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Unsere Kompetenz als Rechtsanwälte im Urheberrecht
Das Urheberrecht wird nicht zuletzt durch den fortwährenden technologischen und digitalen Wandel vor neue Herausforderungen gestellt und durch stetige Anpassung der Gesetze und aktuelle Rechtprechung angepasst.
Im Bereich des Urheberrechts verfügt unser Team spezialisierter Rechtsanwälte und Fachanwälte über jahrelange Erfahrung für und steht Unternehmen, Freischaffenden und Kreativen mit rechtlicher Beratung und Vertretung zur Seite. Unsere Leistungen umfassen z.B.:
- Gestaltung von und Beratung zu Nutzungsverträgen und Lizenzvereinbarungen
- Beratung zu Schutzmaßnahmen für urheberrechtlich relevante Inhalte
- Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche gegen Rechtsverletzer
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
Wir vertreten unsere Mandanten im Urheberrecht bundesweit vor allen deutschen Gerichten, sowie vor den Gerichten der EU. Wir vertreten unsere Mandanten darüber in Urheberrechtsangelegenheiten weltweit vor über Kollegen aus unserem internationalen Netzwerk.
Unser Team
im Urheberrecht
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Häufige
Fragen Zum
Urheberrecht
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Welche Werke sind durch das Urheberrecht geschützt?
Urheberrechtlich geschützt sind literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, wie u.a. Bücher, Musik, Filme, Fotografien, Software, aber acuh Werke der Baukunst, angewandten und bildenden Kunst und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.
Was sind die wichtigsten Rechte des Urhebers?
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft, das Recht auf Schutz vor Entstellung seines Werkes und das Recht auf Veröffentlichung. Diese Rechte sind unübertragbar. Zudem stehen ihm verschiedene Rechte sein Werk in köperlicher Form (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung) und in unköperlicher Form (Recht der öffentlicher Wiedergabe) zu verwerten.
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Urhebers nutzt, kopiert, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung analog oder digital erfolgt.
Was sind die Folgen einer Urheberrechtsverletzung?
Die Folgen können von einer Abmahnung über Schadensersatzforderungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren reichen. In schweren Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wie kann ich meine Urheberrechte durchsetzen?
Urheber können ihre Rechte außergerichtlich durch Abmahnungen geltend machen, indem sie den Verletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Eine Unterlassungsverpflichtung sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung etwaiger Rechtsanwaltskosten können auch gerichtlich durchgesetzt werden.