
Kennzeichen
und
Marken.
Kennzeichen
und
Marken.
Marken und andere Kennzeichen sind staatliche Monopolrechte: Vertrauen Sie unseren erfahrenen Experten, um Marken zu schützen, zu verteidigen und gegen markenrechtliche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen oder abzuwehren.
Rechtsanwälte für Markenrecht
Das Markenrecht dient dem Schutz von Kennzeichen, mit denen Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen, von denen der Konkurrenz unterscheiden. Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht, diese für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu benutzen.
Markenschutz wird jeweils nur für ein bestimmtes Land (z.B. Deutschland oder die Schweiz) oder einen Staatenverbund (z.B. die Europäische Union oder die Benelux-Staaten) gewährt. Marken müssen daher in allen Ländern, in denen Schutz gewünscht wird, angemeldet werden. Dabei kann auch eine internationale Registrierung genutzt werden, um die Anmeldung in verschiedenen Ländern zu bündeln.
Unternehmen profitieren von einer starken Marke, die nicht nur einen Wiedererkennungswert schafft, sondern auch als Wirtschaftsgut einen erheblichen Wert besitzt. Mit geschützten Marken können Investitionen in Image, Reputation und Branding nachhaltig und effektiv genutzt, gesichert und verteidigt werden.
Markenstrategie
Bereits vor der Anmeldung einer Marke ist es wichtig, sich Gedanken über die richtige Markenstrategie zu machen. Dabei gilt es, die Ziele, die mit der Marke verfolgt werden sollen, zu erkennen und zu definieren. Weiters sind die richtigen Markenformen zu wählen um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Auch müssen bereits bestehende Rechte Dritter berücksichtigt werden, um nicht nach der Markenanmeldung als erstes eine Abmahnung wegen Verletzung älterer Rechte zu erhalten.
Es sollte daher bereits im Vorfeld geprüft werden, ob markenrechtliche Schutzhindernisse bestehen und ob möglicherweise ältere Marken und Kennzeichen kollidieren, um nicht im Anmeldeverfahren auf Probleme zu stoßen oder gar wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden. Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein könnten, kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche festgestellt werden.
Nicht selten entscheidet die richtige Markenstrategie über den wirtschaftlichen Erfolg eines Produktes oder einer Dienstleistung. Zwar können Marken auch ohne anwaltliche Hilfe angemeldet werden, jedoch ist es ohne professionelle rechtliche Unterstützung in der Regel äußerst schwierig, Marken effektiv zu schützen und Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Markenschutz
Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt. So funktioniert dies z.B. in Deutschland, der Schweiz oder der EU. Es gibt aber auch Länder, in denen der Schutz auch bereits durch Benutzung erlangt werden kann, z.B. die USA.
In den meisten Ländern wird die Marke für jeweils 10 Jahre erteilt und kann immer wieder verlängert werden, so dass die Marke im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten grundsätzlich unbefristet geschützt werden kann.
Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zu lizenzieren.
Beim Markenschutz unterstützen wir Unternehmen bei
- Beratung zu Markenstrategie
- Markenrecherchen zur Vermeidung von Kollisionen mit bestehenden Rechten
- Anmeldung von Marken beim DPMA, dem EUIPO, der WIPO und in anderen Ländern weltweit
- Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor den Ämtern
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten gegen Rechtsverletzungen
- Abwehr unberechtigter markenrechtlicher Abmahnungen
- Beratung bei und Erstellung von markenrechtlichen Lizenzverträgen
Gewährleistungsmarke und Kollektivmarke
Neben der klassischen Individualmarke gibt es besondere Markenformen, die spezielle Funktionen erfüllen: die Gewährleistungsmarke und die Kollektivmarke. Beide unterscheiden sich in ihrer Schutzfunktion und Nutzung wesentlich von der klassischen Marke und spielen in der Markenstrategie von Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsstellen eine besondere Rolle.
Eine Gewährleistungsmarke dient dazu, bestimmte Eigenschaften, Qualitätsmerkmale oder sonstige Besonderheiten einer Ware oder Dienstleistung zu garantieren. Im Gegensatz zu einer klassischen Marke, mit der ein Unternehmen seine eigenen Produkte kennzeichnet, kann eine Gewährleistungsmarke nicht vom Markeninhaber selbst verwendet werden. Vielmehr wird sie von einer unabhängigen Stelle vergeben, die sicherstellt, dass die zertifizierten Produkte oder Dienstleistungen festgelegte Standards erfüllen. Typische Fälle von Gewährleistungsmarken sind Gütesiegel.
Eine Kollektivmarke wird von einem Verband oder einer Organisation eingetragen und darf nur von deren Mitgliedern benutzt werden. Sie dient dazu, die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder eines bestimmten Verbandes zu kennzeichnen und diese von nicht angeschlossenen Anbietern zu unterscheiden. Typisches Beispiel sind Erzeugerverbände von Lebensmitteln.
Warum ist Markenrecht so wichtig?
Das Markenrecht schützt nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verwechslung und Irreführung. Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Eine Marke bietet zahlreiche Vorteile:
- Schutz vor Trittbrettfahrern und Nachahmern
- Möglichkeit der Zollbeschlagnahme bei Produktpiraterie
- Möglichkeit zur Lizenzierung oder dem Verkauf der Marke
- Steigerung des Unternehmenswertes
- Alleinstellung im Markt
Wann liegt eine MarkenrechtsVerletzung vor?
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte eine geschützte Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers in identischer Form oder in einer Weise benutzen, die zu einer Verwechslungsgefahr führt. Bei bekannten Marken kann auch eine Ausnutzung der Wertschätzung oder der Unterscheidungskraft für eine Rechtsverletzung ausreichen. Typische Fälle sind:
- Import oder Export von markenrechtlich geschützten Waren in andere Länder ohne Zustimmung
- Unberechtigte Nutzung von Marken bei der Onlinewerbung
- bewusste oder unbewusste Anlehnung an bereits existierende Marken
- Vertrieb gefälschter Produkte
Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Ein- und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.
Es empfiehlt sich daher eine fachkundige juristische Begleitung, wenn die beschriebenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts vermieden werden und Marken sowie anderen Kennzeichen effektiv geschützt werden sollen.
Wir beraten
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Markenrecht!

Abmahnung und Rechtsdurchsetzung
Markenrechtsverletzungen werden in der Regel – außer in Fällen der Markenpiraterie – zunächst durch eine Abmahnung geltend gemacht. Diese enthält die Aufforderung zur Unterlassung, häufig verbunden mit einer Unterlassungserklärung, sowie die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, Rückrufansprüchen und Kostenerstattungsansprüchen.
Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, folgt regelmäßig ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage.
Daneben können Strafverfolgungs- und Zollbehörden bei Markenrechtsverletzungen involviert werden, um z.B. rechtsverletzende Produkte bereits bei der Einfuhr zu beschlagnahmen.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Unsere Kompetenz im Markenrecht
Das Markenrecht ist komplex, international und ständigen Änderungen und Fortentwicklungen der Rechtsprechung unterworfen. Dies erfordert erfahrene Berater und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen in den relevanten Ländern und Gebieten.
Wir verfügen im Bereich des Markenrechts über ein Team hochspezialisierter Fach- und Rechtsanwälte, die über langjährige Erfahrung in der Beratung, Anmeldung und Verteidigung von Markenrechten im In- und Ausland und der Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche verfügt. Durch unser internationales Netzwerk an Markenanwälten in vielen Ländern der Welt, können wir Markenrechte unserer Mandanten weltweit betreuen und durchsetzen.
Unsere Leistungen umfassen z.B.:
- Strategische Beratung zum Thema Markenschutz
- Anmeldung, Überwachung und Verwaltung von Markenrechten weltweit
- Vertretung bei Streitigkeiten und Verfahren vor den Markenämtern
- Gestaltung von markenrechtlichen Verträgen und Vereinbarung, z.B. Lizenzverträgen
- Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche für Rechteinhaber gegen Rechtsverletzer
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und gerichtlicher Klagen
- Durchführung von Zollbeschlagnahmeverfahren im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie
Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht selbst bundesweit vor allen deutschen Gerichten und dem DPMA, sowie vor dem EUIPO und den Gerichten der EU, sowie vor dem IGE und der WIPO. Wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus weltweit vor Gerichten und Markenämtern über Kollegen aus unserem internationalen Netzwerk.
Unser Team
zum Thema
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Wesentliche Gesetze im
Markenrecht
Wesentliche Gesetze im
Markenrecht

- Markengesetz (MarkenG)
- Unionsmarkenverordnung (UMV)
- Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (MarkenRL)
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA)
- Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA)
Häufige
Fragen Zum
Markenrecht.
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