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E-Commerce ist rechtlich eine Herausforderung für Händler. Vertrauen Sie unseren erfahrenen Anwälten, um Sie sicher durch den Dschungel an rechtlichen Herausforderungen zu leiten und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, eigene Ansprüche erfolgreich durchzusetzen oder Ansprüche Dritter abzuwehren.

Rechtsanwälte Für E-Commerce

E-Commerce bezeichnet den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Für Online-Händler bietet er enorme Chancen, da sie Kunden auf der ganzen Welt erreichen können. Gleichzeitig bringt der E-Commerce aber auch vielfältige rechtliche Verpflichtungen und Herausforderungen mit sich. Händler müssen zahlreiche Gesetze beachten, die zahlreiche Vorgaben vorsehen – von Verbraucherrechten über Informationspflichten bis hin zu Datenschutzbestimmungen. Dabei gelten mitunter unterschiedliche Anforderungen bei Verkäufen an Verbraucher (B2C) oder an gewerbliche Kunden (B2B).

Jeder Shopbetreiber – vom kleinen Onlinehändler bis zur großen Plattform – muss rechtliche Pflichten erfüllen, um Abmahnungen, Streitigkeiten oder Bußgelder zu vermeiden.

Unterschiede zwischen B2C und B2B

Für das B2C-Geschäft (Business-to-Consumer) greift ein hoher gesetzlicher Verbraucherschutz. Beim Verkauf an Verbraucher müssen Onlinehändler eine Reihe von Vorgaben des Fernabsatzrechts beachten. So haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Händler sind verpflichtet, Kunden klar über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Außerdem gelten weitere Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf. So muss der Verbraucher z.B. vor Abschluss der Bestellung über wesentlichen Merkmale, Preise, Versandkosten und Zahlungs- und Lieferbedingungen informiert werden. Bei Verstößen drohen sonst Abmahnungen durch Verbände oder Mitbewerber.

Auch Garantien müssen transparent kommuniziert werden – besteht eine Herstellergarantie oder Händlergarantie, darf dies nicht zur Verwirrung des Kunden über die ohnehin bestehende Gewährleistung führen. Insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, dass mit der Garantie die Beschränkung gesetzlicher Gewährleistungsrechte einhergeht.

Im B2B-Bereich (Business-to-Business) genießen Händler mehr Freiheiten, da hier die verbraucherschützenden Vorschriften entfallen. So gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Käufer. Bei AGB für B2B-Kunden besteht mehr Gestaltungsfreiheit, so kann z.B. die Gewährleistung bei Neuwaren unter Unternehmern vertraglich eingeschränkt werden. Allerdings gibt es auch im B2B-Bereich zahlreiche Vorgabe, die es für Händler zu beachten gilt.

Kennzeichnungs-, Informations- und Registrierungspflichten

Jeder Online-Händler muss zahlreiche Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Informationspflichten beachten. So muss jeder Anbieter ein vollständiges Impressum angeben. Neben dem Impressum ist auch eine Datenschutzerklärung erforderlich. Daneben sind Vertragsbedingungen und Pflichtinformationen anzugeben.

Darüber hinaus bestehen in bestimmten Bereichen Registrierungspflichten: Händler, die Elektrogeräte an Endverbraucher verkaufen, müssen darauf achten dass die Produkte in Deutschland bei der Stiftung EAR nach dem ElektroG registriert sind, da andernfalls ein Vertriebsverbot herrscht. Wer Batterien oder Akkus vertreibt, muss sich nach dem Batteriegesetz registrieren lassen und auf die Rücknahme und Entsorgung von Batterien hinweisen. Ähnliches gilt für Verpackungen: Nach dem Verpackungsgesetz müssen sich Onlinehändler, die Waren an private Endverbraucher versenden, beim Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und sicherstellen, dass sie an einem Entsorgungssystem teilnehmen. Diese gesetzlichen Pflichten für Online-Händler dienen dem Umwelt- und Verbraucherschutz und können bei Verstößen neben Abmahnungen auch zu hohen Bußgeldern führen.

Vertragsrechtliche Fragen im E-Commerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Online-Shops zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch in der Regel doch unverzichtbar. Sie regeln die Einzelheiten des Vertrags mit dem Kunden – von der Zahlung und Lieferung bis hin zu Haftung und Gewährleistung. Wichtig ist, dass die AGB klar und verständlich formuliert sind. Im B2C-Bereich gelten besonders strenge AGB-rechtliche Vorgaben, aber auch im B2B-Bereich gibt es klare Grenzen der Zulässigkeit von AGB-Klauseln. Die Verwendung von AGB die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, führen zur Unwirksamkeit der jeweiligen Klausel. Unwirksame Klauseln stellen gleichzeitig auch einen Wettbewerbsverstoß dar, der mit Abmahnungen verfolgt werden kann.

Auch scheinbar harmlose Klauseln können dabei problematisch sein. So ist eine salvatorische Klausel, die vorsieht, das unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich entsprechende oder sinngemäße Regelungen ersetzt werden, nach deutschem Recht unzulässig. Es empfiehlt sich daher AGB von Experten erstellen zu lassen und nicht auf fremde AGB oder Mustertexte zurückzugreifen, die möglicherweise nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen oder für die eigenen Anforderungen nicht passen.

Rechtliche Risiken im E-Commerce

Nahezu jeder Onlinehändler kennt und fürchtet sie: Abmahnungen. Schon kleine Rechtsverstöße – etwa ein fehlendes Impressum, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – können Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände auf den Plan rufen. Meist hat dies dann kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, in denen der Händler zur Unterlassung aufgefordert wird, zur Folge.

Häufige Abmahngründe im E-Commerce sind:

  • falsche Preisangaben
  • Werbung mit falschen Versprechungen (z.B. „garantiert beste Preise“ ohne das dies zutrifft)
  • Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten (z.B. kein korrekter Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer und Versandkosten)

Die Abmahnung soll einen Rechtsverstoß außergerichtlich klären und zur Vermeidung von Gerichtsverfahren beitragen, kann aber für den Abgemahnten teuer werden. Online-Händler sollten daher proaktiv dafür sorgen, dass ihr Shop rechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört, die Rechtstexte regelmäßig zu aktualisieren, neue Gesetzesänderungen umzusetzen und im Zweifelsfall Rechtsrat einzuholen.

Neben Wettbewerbsverstößen ist auch darauf zu achten keine Rechte Dritter zu verletzen. Ein typisches Risiko sind Markenrechtsverletzungen: Tritt ein Händler unter einem Zeichen auf, dass einer fremden Marke zu sehr ähnelt oder verwendet er in der Artikelbeschreibung unzulässigerweise geschützte Markennamen, kann der Markeninhaber dagegen vorgehen. Der Vertrieb von Plagiaten (Produktfälschungen) ist selbstverständlich illegal und wird von den Markeninhabern rigoros verfolgt. Auch bei der Bewerbung von Produkten sollten Händler Vorsicht walten lassen – die Verwendung von Markennamen beim Keyword-Advertising (z.B. in Google Ads) kann eine Marken- oder Wettbewerbsverletzung darstellen.

Neben dem Marken- ist auch das Urheberrecht ein wichtiges Thema: Produktfotos, Texte, Grafiken – all das ist im Zweifel urheberrechtlich geschützt, sofern es nicht vom Händler selbst erstellt oder lizenziert wurde. Es ist nicht erlaubt, einfach Bilder von Google oder von Herstellerseiten ohne Erlaubnis zu kopieren. Solche Urheberrechtsverletzungen können ebenfalls teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Datenschutz im Onlinehandel

Datenschutz ist spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein zentrales Thema im Online-Handel. Online-Händler verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten – Namen, Adressen, Zahlungsinformationen, E-Mail-Adressen – und müssen dabei strenge Regeln einhalten. Eine umfassende Datenschutzerklärung im Shop ist, wie bereits erwähnt, Pflicht. Darin muss transparent erklärt werden, welche Daten zu welchem Zweck (z.B. Vertragsabwicklung, Newsletter-Versand oder Tracking) und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Betroffene haben Rechte wie Auskunft, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten, auf die im Datenschutztext hingewiesen werden muss.

Eine Herausforderung können Trackingmechanismen sein, die das Nutzerverhalten verfolgen sollen und daher regelmäßig eine Einwilligung erfordern. Solche Einwilligungen müssen protokolliert und können vom Betroffenen jederzeit widerrufen werden.

Ein weiteres datenschutzrechtliches Risiko ist die IT-Sicherheit: Der Händler muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten ergreifen (z.B. SSL-Verschlüsselung im Shop, sichere Speicherung von Passwörtern). Bei Datenschutzverstößen – sei es durch Hackerangriffe aufgrund mangelnder Sicherheit oder durch unbefugte Datenweitergabe können neben dem Reputationsschaden auch hohe Bußgelder drohen.

Branchenspezifische Besonderheiten

Für bestimmte Branchen gelten (auch) im E-Commerce zusätzliche Sonderregelungen. Online-Händler müssen die branchenspezifischen Gesetze kennen, wenn sie in diesen Bereichen tätig sind:

  • Lebensmittel:
    Beim Versandhandel mit Lebensmitteln gelten strenge Kennzeichnungspflichten. Händler müssen bereits im Online-Shop alle Angaben machen, die auch auf der Verpackung stehen müssten – zum Beispiel Zutatenliste, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum (falls relevant), Herkunft bei bestimmten Produkten, Nährwerttabellen etc. Frische oder leicht verderbliche Lebensmittel sind zudem vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, worauf der Kunde vorab hingewiesen werden muss. Wichtig ist auch, die Versandbedingungen so zu gestalten, dass erforderliche Kühlketten eingehalten werden. Wer mit Begriffen wie „Bio“ oder Gesundheitsversprechen wirbt, muss die einschlägigen Vorschriften beachten (Öko-Verordnung, Health-Claims-Verordnung).
  • Alkohol und Spirituosen:
    Hier spielt der Jugendschutz eine entscheidende Rolle. Hochprozentiger Alkohol darf in Deutschland erst ab 18 Jahren verkauft werden, Bier und Wein ab 16 Jahren. Händler müssen sicherstellen, dass sie keinen Alkohol an Kunden unter den oben genannten Altersgrenzen verkaufen.
  • Tabak und E-Zigaretten:
    Auch hier greift der Jugendschutz. Auch Tabakwaren dürfen nur an Volljährige verkauft werden und das Jugendschutzgesetz schreibt eine zweistufige Alterskontrolle vor (Verifizierung im Bestellprozess und Alterskontrolle bei der Lieferung). Zudem unterliegt die Tabakwerbung starken Einschränkungen – im Internet ist Werbung für Tabakprodukte weitgehend verboten. Online-Shops für Tabakwaren sollten daher neutral gestaltet sein und nur Produktinformationen ohne anpreisende Werbung enthalten. Gesundheitliche Warnhinweise (wie z.B. „Rauchen kann tödlich sein“) müssen natürlich analog zu den Verpackungsvorschriften deutlich sichtbar sein.
  • Biozide und Chemikalien:
    Für den Verkauf von Biozid-Produkten (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel) oder anderen Chemikalien gelten EU-weit strenge Regeln. Die Produkte müssen zugelassen sein und die Online-Beschreibung muss alle erforderlichen Warnhinweise (Gefahrenpiktogramme, H-Sätze und P-Sätze gemäß CLP-Verordnung) enthalten. Einige Biozide dürfen nicht an Laien verkauft werden – der Händler muss also prüfen, ob der Käufer z.B. einen Sachkundenachweis benötigt. Verstöße können nicht nur zu Abmahnungen, sondern auch zu behördlichen Vertriebsverboten führen. Ähnliches gilt für Arzneimittel oder Medizinprodukte (hier sind Versandhandelserlaubnisse erforderlich) – diese Branchen sind stark reguliert.
  • Textilien und Bekleidung:
    Online-Händler von Mode und Textilprodukten müssen die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung beachten. Für jedes Kleidungsstück muss die Materialzusammensetzung angegeben werden (z.B. „100% Baumwolle“ oder genaue Aufschlüsselung der Fasern). Diese Angaben müssen bereits im Online-Shop beim Artikel stehen, nicht erst auf dem Etikett der gelieferten Ware. Darüber hinaus gibt es spezielle Kennzeichnungen: So dürfen Begriffe wie „Echtleder“ nur verwendet werden, wenn es sich tatsächlich um Leder handelt – Kunstleder muss als solches bezeichnet werden. Und wer Kinderbekleidung verkauft, muss z.B. auf strangulierungssichere Bänder und Kordeln achten.

Dies sind nur einige Beispiele, je nach Produktkategorie gelten zusätzliche Regeln. Die Vielzahl der rechtlichen Anforderungen zeigt: Online-Händler sollten sich branchenspezifisch informieren und beraten lassen, welche Vorschriften für ihr Sortiment relevant sind.

Verkauf auf Plattformen

Der Verkauf über Online-Plattformen wie Amazon, eBay, Booking.com, AliExpress, Zalando oder einer der vielen anderen ist für viele Händler attraktiv, da man keinen eigenen Onlineshop benötigt und die Plattformen eine große Reichweite haben. Als Händler auf solchen Plattformen gelten aber zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen noch die Regeln des jeweiligen Onlinemarktplatzes.

Die meisten Plattformbetreiber sind zudem sehr kundenfreundlich und weniger händlerfreundlich. Bei Beschwerden oder Reklamationen des Kunden werden so oft Zahlungen an den Händler zurückgehalten und Argumente des Händlers weniger berücksichtigt. Bei Amazon kommt noch das Problem der zentralen Artikelverwaltung mit einer ASIN hinzu, an die sich alle Händler anhängen. Wird diese geändert oder ist diese fehlerhaft, haftet jeder der darunter anbietenden Händler.

Zudem führen Angebote über Plattformen auch zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten, die bei Sperren von Konten oder Kündigung der Zusammenarbeit wirtschaftlich existenzbedrohend werden können.

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Clemens Pfitzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Know-How-Schutz, IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, E-Commerce

Umgang mit Kundenbewertungen

Kundenbewertungen sind für viele Händler von hohem wirtschaftlichen Wert. Kein Wunder, das so mancher Anbieter versucht nachzuhelfen. Gefälschte und gekaufte Bewertungen können jedoch wettbewerbswidrig sein. Ebenso problematisch: Nur die guten Bewertungen herauspicken und die schlechten löschen, um ein verzerrt positives Bild zu zeigen – auch das kann als irreführende Werbung gewertet werden. Als Online-Händler müssen Sie auch kritische Bewertungen grundsätzlich tolerieren, sofern diese rechtlich zulässig sind (also keine unwahren Tatsachen oder Schmähkritik enthalten).

Online-Händler müssen zudem transparent darüber informieren müssen, ob und wie sie die Echtheit von Kundenbewertungen überprüfen. Verbraucherzentralen sind hier sehr aufmerksam und gehen gegen Shopbetreiber vor, die diese Vorgaben nicht umsetzen.

Unsere Kompetenz als Rechtsanwälte im E-Commerce

Die Vielzahl der aufgezeigten Fallstricke zeigt: Das Recht im E-Commerce ist ein äußerst vielschichtiges und breites Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. Dies erfordert Erfahrung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und neuer Gesetze.

Wir verfügen im Bereich des Onlinehandels über ein Team hochspezialisierter und erfahrener Rechtsanwälte und Fachanwälte. Als erfahrene Rechtsanwälte im E-Commerce stehen wir Unternehmen, Selbstständigen und Online-Händlern mit rechtlicher Beratung und Vertretung zur Seite. Unsere Leistungen umfassen:

  • Vermeidung von Wettbewerbsstreitigkeiten durch Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und gerichtlicher Klagen
  • Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen Mitbewerber
  • Beratung zu produktspezifischen Anforderungen, Preisangaben und Vertragsklauseln
  • Erstellung von AGB, Verbraucherinformationen, Datenschutzerklärungen und sonstigen Vertriebsverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Plattformanbietern

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Wir beraten Unternehmen zu allen Rechtsfragen beim Handel auf Online-Handelsplattformen wie Amazon, eBay, Zalando, Otto, Kaufland, Etsy und andere.

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