Markenrecht,  Kennzeichen und Marken, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Kennzeichen

und

Marken und andere Kennzeichen sind staatliche Monopolrechte: Vertrauen Sie unseren erfahrenen Experten, um Marken zu schützen, zu verteidigen und gegen markenrechtliche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen oder abzuwehren.

Rechtsanwälte für Markenrecht

Das Markenrecht dient dem Schutz von Kennzeichen, mit denen Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen, von denen der Konkurrenz unterscheiden. Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht, diese für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu benutzen.

Markenschutz wird jeweils nur für ein bestimmtes Land (z.B. Deutschland oder die Schweiz) oder einen Staatenverbund (z.B. die Europäische Union oder die Benelux-Staaten) gewährt. Marken müssen daher in allen Ländern, in denen Schutz gewünscht wird, angemeldet werden. Dabei kann auch eine internationale Registrierung genutzt werden, um die Anmeldung in verschiedenen Ländern zu bündeln.

Unternehmen profitieren von einer starken Marke, die nicht nur einen Wiedererkennungswert schafft, sondern auch als Wirtschaftsgut einen erheblichen Wert besitzt. Mit geschützten Marken können Investitionen in Image, Reputation und Branding nachhaltig und effektiv genutzt, gesichert und verteidigt werden.

Markenstrategie

Bereits vor der Anmeldung einer Marke ist es wichtig, sich Gedanken über die richtige Markenstrategie zu machen. Dabei gilt es, die Ziele, die mit der Marke verfolgt werden sollen, zu erkennen und zu definieren. Weiters sind die richtigen Markenformen zu wählen um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Auch müssen bereits bestehende Rechte Dritter berücksichtigt werden, um nicht nach der Markenanmeldung als erstes eine Abmahnung wegen Verletzung älterer Rechte zu erhalten.

Es sollte daher bereits im Vorfeld geprüft werden, ob markenrechtliche Schutzhindernisse bestehen und ob möglicherweise ältere Marken und Kennzeichen kollidieren, um nicht im Anmeldeverfahren auf Probleme zu stoßen oder gar wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden. Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein könnten, kann durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche festgestellt werden.

Nicht selten entscheidet die richtige Markenstrategie über den wirtschaftlichen Erfolg eines Produktes oder einer Dienstleistung. Zwar können Marken auch ohne anwaltliche Hilfe angemeldet werden, jedoch ist es ohne professionelle rechtliche Unterstützung in der Regel äußerst schwierig, Marken effektiv zu schützen und Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Markenschutz

Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt. So funktioniert dies z.B. in Deutschland, der Schweiz oder der EU. Es gibt aber auch Länder, in denen der Schutz auch bereits durch Benutzung erlangt werden kann, z.B. die USA.

In den meisten Ländern wird die Marke für jeweils 10 Jahre erteilt und kann immer wieder verlängert werden, so dass die Marke im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten grundsätzlich unbefristet geschützt werden kann.

Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese  wirtschaftlich zu verwerten oder  Dritten zu lizenzieren.

Beim Markenschutz unterstützen wir Unternehmen bei

  • Beratung zu Markenstrategie
  • Markenrecherchen zur Vermeidung von Kollisionen mit bestehenden Rechten
  • Anmeldung von Marken beim DPMA, dem EUIPO, der WIPO und in anderen Ländern weltweit
  • Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor den Ämtern
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten gegen Rechtsverletzungen
  • Abwehr unberechtigter markenrechtlicher Abmahnungen
  • Beratung bei und Erstellung von markenrechtlichen Lizenzverträgen

Gewährleistungsmarke und Kollektivmarke

Neben der klassischen Individualmarke gibt es besondere Markenformen, die spezielle Funktionen erfüllen: die Gewährleistungsmarke und die Kollektivmarke. Beide unterscheiden sich in ihrer Schutzfunktion und Nutzung wesentlich von der klassischen Marke und spielen in der Markenstrategie von Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsstellen eine besondere Rolle.

Eine Gewährleistungsmarke dient dazu, bestimmte Eigenschaften, Qualitätsmerkmale oder sonstige Besonderheiten einer Ware oder Dienstleistung zu garantieren. Im Gegensatz zu einer klassischen Marke, mit der ein Unternehmen seine eigenen Produkte kennzeichnet, kann eine Gewährleistungsmarke nicht vom Markeninhaber selbst verwendet werden. Vielmehr wird sie von einer unabhängigen Stelle vergeben, die sicherstellt, dass die zertifizierten Produkte oder Dienstleistungen festgelegte Standards erfüllen. Typische Fälle von Gewährleistungsmarken sind Gütesiegel.

Eine Kollektivmarke wird von einem Verband oder einer Organisation eingetragen und darf nur von deren Mitgliedern benutzt werden. Sie dient dazu, die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder eines bestimmten Verbandes zu kennzeichnen und diese von nicht angeschlossenen Anbietern zu unterscheiden. Typisches Beispiel sind Erzeugerverbände von Lebensmitteln.

Warum ist Markenrecht so wichtig?

Das Markenrecht schützt nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher vor Verwechslung und Irreführung. Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Eine Marke bietet zahlreiche Vorteile:

  • Schutz vor Trittbrettfahrern und Nachahmern
  • Möglichkeit der Zollbeschlagnahme bei Produktpiraterie
  • Möglichkeit zur Lizenzierung oder dem Verkauf der Marke
  • Steigerung des Unternehmenswertes
  • Alleinstellung im Markt

Wann liegt eine MarkenrechtsVerletzung vor?

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte eine geschützte Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers in identischer Form oder in einer Weise benutzen, die zu einer Verwechslungsgefahr führt. Bei bekannten Marken kann auch eine Ausnutzung der Wertschätzung oder der Unterscheidungskraft für eine Rechtsverletzung ausreichen. Typische Fälle sind:

  • Import oder Export von markenrechtlich geschützten Waren in andere Länder ohne Zustimmung
  • Unberechtigte Nutzung von Marken bei der Onlinewerbung
  • bewusste oder unbewusste Anlehnung an bereits existierende Marken
  • Vertrieb gefälschter Produkte

Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Ein- und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.

Es empfiehlt sich daher eine fachkundige juristische Begleitung, wenn die beschriebenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts vermieden werden und Marken sowie anderen Kennzeichen effektiv geschützt werden sollen.

Wir beraten

Sie gerne zum

Markenrecht!

Clemens Pfitzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Know-How-Schutz, IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, E-Commerce

Abmahnung und Rechtsdurchsetzung

Markenrechtsverletzungen werden in der Regel – außer in Fällen der Markenpiraterie – zunächst durch eine Abmahnung geltend gemacht. Diese enthält die Aufforderung zur Unterlassung, häufig verbunden mit einer Unterlassungserklärung, sowie die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, Rückrufansprüchen und Kostenerstattungsansprüchen.

Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, folgt regelmäßig ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage.

Daneben können Strafverfolgungs- und Zollbehörden bei Markenrechtsverletzungen involviert werden, um z.B. rechtsverletzende Produkte bereits bei der Einfuhr zu beschlagnahmen.

Unsere Kompetenz im Markenrecht

Das Markenrecht ist komplex, international und ständigen Änderungen und Fortentwicklungen der Rechtsprechung unterworfen. Dies erfordert erfahrene Berater und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen in den relevanten Ländern und Gebieten.

Wir verfügen im Bereich des Markenrechts über ein Team hochspezialisierter Fach- und Rechtsanwälte, die über langjährige Erfahrung in der Beratung, Anmeldung und Verteidigung von Markenrechten im In- und Ausland und der Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche verfügt. Durch unser internationales Netzwerk an Markenanwälten in vielen Ländern der Welt, können wir Markenrechte unserer Mandanten weltweit betreuen und durchsetzen.

Unsere Leistungen umfassen z.B.:

  • Strategische Beratung zum Thema Markenschutz
  • Anmeldung, Überwachung und Verwaltung von Markenrechten weltweit
  • Vertretung bei Streitigkeiten und Verfahren vor den Markenämtern
  • Gestaltung von markenrechtlichen Verträgen und Vereinbarung, z.B. Lizenzverträgen
  • Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche für Rechteinhaber gegen Rechtsverletzer
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und gerichtlicher Klagen
  • Durchführung von Zollbeschlagnahmeverfahren im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie

Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht selbst bundesweit vor allen deutschen Gerichten und dem DPMA, sowie vor dem EUIPO und den Gerichten der EU, sowie vor dem IGE und der WIPO. Wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus weltweit vor Gerichten und Markenämtern über Kollegen aus unserem internationalen Netzwerk.

Referenzen

Erfolgreiche Durchsetzung im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart für einen Gewährleistungsmarkeninhaber im Bereich Textilprodukte gegen satzungswidrige Nutzung einer Unionsgewährleistungsmarke.

Erfolgreiche Verteidigung eines Start-Ups im Bereich Spirituosen gegen größten Kräuterlikörhersteller wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.

Erfolgreiche Durchsetzung von Markenansprüchen in der EU und USA für ein kanadisches Unternehmen im Bereich Vaporizer gegen chinesischen Konkurrenten.

Entwicklung Strategie zur Marken- und Designanmeldung in der EU, UK und Schweiz für ein Werkzeughersteller aus den USA.

Erfolgreiche Beschlagnahme von gefälschten Lippenstiften durch Zollbeschlagnahme für Kosmetikhersteller aus den USA.

Erfolgreiche Durchsetzung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen für Elektronikkonzern aus Südkorea.

Häufige

Fragen Zum

Markenrecht.

Was ist eine Marke im rechtlichen Sinne?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern oder anderen Markenformen bestehen. Mit der Eintragung einer Marke beim jeweiligen Markenamt erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, dieses Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Dritten die Benutzung zu untersagen.

Wie erlangt man Markenschutz?

Der Markenschutz entsteht in der Regel durch die Eintragung der Marke in das Markenregister des jeweiligen Amtes. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Marke sowie die Waren und Dienstleistungen, für die sie geschützt werden soll, genau bezeichnet werden. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Anmeldung nicht mehr erweitert, wohl aber eingeschränkt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. In bestimmten Fällen und Ländern (z.B. USA) kann Markenschutz auch durch die bloße Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen.

Was kostet die Anmeldung einer Marke?

Die Kosten setzen sich aus Amtsgebühren einerseits und den Kosten des Anwalts für die Einreichung andererseits zusammen, wobei eine anwaltliche Vertretung nicht immer zwingend, aber sinnvoll und empfehlenswert ist. Die Amtsgebühren variieren je nach Land und Amt. Sie hängen von der Anzahl der Nizzaklassen für die Schutz begehrt wird ab. Wir bieten Markenanmeldungen in Deutschland, der Schweiz, der EU und der WIPO und vielen anderen Ländern zu Pauschalpreisen an.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Die Schutzdauer eingetragener Marken beträgt in den meisten Ländern zehn Jahre und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Dies gilt beispielsweise für Deutschland, die Europäische Union und die internationale Registrierung nach dem Madrider System.

In einigen Ländern können die Schutzfristen jedoch abweichen. So schreibt das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) eine Mindestschutzdauer von sieben Jahren vor. Da die Schutzfristen für Marken international unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, für jedes Land die spezifischen nationalen Regelungen zu prüfen oder fachkundigen Rat einzuholen, um die genauen Schutzfristen zu ermitteln.

Was ist eine Markenrecherche und warum ist sie wichtig?

Eine Markenrecherche dient dazu, vor der Anmeldung einer Marke zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen sind. Sie hilft, mögliche Konflikte und kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden. Die Recherche sollte sowohl nationale als auch relevante internationale Markenregister umfassen.

Während eine Identitätsrecherche in vielen Fällen selbst durchgeführt werden kann, ist eine aussagekräftige Ähnlichkeitsrecherche in der Regel nur durch Fachleute möglich, um eine umfassende Risikobewertung zu gewährleisten.

Kann ich meine Marke international schützen lassen?

Grundsätzlich kann eine Marke in jedem Land der Welt geschützt werden, in dem es Markenrechte gibt. Hierzu gibt es folgende z.B. folgende Möglichkeiten:

Unionsmarke (EU-Marke): Mit einer Anmeldung beim EUIPO erhält man Schutz in allen derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Internationale Registrierung: Über das Madrider System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) kann man mit einer einzigen Anmeldung Schutz in mehreren Ländern gleichzeitig beantragen.

Nationale Anmeldungen: Alternativ kann man die Marke direkt in den einzelnen Ländern anmelden, in denen Schutz gewünscht wird.

Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke?

Es dürfen keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Die Marke muss unterscheidungskräftig sein, d.h. sie muss geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Marke darf keine beschreibenden Angaben enthalten, die lediglich die Art, die Beschaffenheit oder die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen beschreiben. Darüber hinaus dürfen keine anderen Schutzhindernisse vorliegen, wie z.B. irreführende Zeichen oder Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.

Wie kann ich meine Marke gegen Verletzungen schützen?

Als Markeninhaber haben Sie verschiedene Möglichkeiten, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen:

  • Abmahnung: Sie können den Verletzer außergerichtlich auffordern, die Nutzung der Marke zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Einstweilige Verfügung: Bei dringenden Fällen können Sie gerichtlich eine schnelle Unterlassungsanordnung erwirken.
  • Klage: Sie können vor Gericht Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte verlangen.
  • Zollbeschlagnahme: Sie können den Zoll beauftragen, rechtsverletzende Produkte bei der Einfuhr zu beschlagnahmen.

Es ist ratsam, bei Markenrechtsverletzungen frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

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Markenüberwachung

Wir führen für Sie Markenüberwachungen für Ihre Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

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Markenrecherche

Wir führen für Sie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

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Widerspruch Verfall Nichtigkeit einer Marke

Wir vertreten Sie in markenrechtlichen Widerspruchsverfahren, sowie Verfahren über Verfall und Nichtigkeit einer Marke, z.B. wegen Nichtbenutzung, absoluter Schutzhindernisse oder älterer Rechte.

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Beratung im Markenrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Markenrecht, von der Markenstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen.

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Markenanmeldung

Sie möchte eine Marke anmelden? Wir beraten Sie zum Thema Markenanmeldung und melden für Sie Marken, in Deutschland, der Schweiz, der EU und in dem Rest der Welt an.

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