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Verteidigung im

Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen und Abmahnungen bedeuten Ärger für Unternehmen. Unser erfahrenes Team aus spezialisierten Anwälten unterstützt Sie kompetent bei der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

Herausforderungen durch wettbewersrechtliche Ansprüche

Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen stellen Unternehmen oft vor große Herausforderungen. Neben den rechtlichen Aspekten des Wettbewerbsrechts sind auch die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Abmahnungen sorgfältig zu prüfen. Dabei sind geltend gemachte wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht immer eindeutig, wie entsprechende Abmahnungen häufig suggerieren.

In Fällen, in denen es um unlauteren Wettbewerb oder irreführende Werbung geht, stellt sich häufig die Frage, ob diese die Rechte der Mitbewerber tatsächlich verletzen und die behaupteten Ansprüche begründen. Werbemaßnahmen oder Aussagen enthalten oft einen Interpretationsspielraum. Eine vermeintliche Verletzung von Informationspflichten begründet häufig nicht alle geltend gemachten Ansprüche. Auch der Vorwurf von Verstößen gegen spezialgesetzliche Sonderregelungen, etwa aus dem Lebensmittel- oder Heilmittelwerberecht, kann unter Umständen relativiert oder gar entkräftet werden.

Es besteht daher häufig eine realistische Chance, entsprechende Ansprüche erfolgreich abzuwehren. Selbst wenn eine wettbewerbswidrige Handlung angenommen wird, können die geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise in Frage gestellt oder eine Gegenabmahnung ausgesprochen werden.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche

Ein Mitbewerber, der einen Wettbewerbsverstoß feststellt, hat verschiedene Ansprüche, die er mit einer Abmahnung oder im Rahmen eines Rechtsstreits vor Gericht geltend machen kann. Diese können je nach Art des Verstoßes variieren, umfassen jedoch typischerweise folgende Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch:
    Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Mitbewerber kann verlangen, dass der Wettbewerbsverstoß sofort eingestellt wird. Dies geschieht häufig durch eine Abmahnung, in der der Verstoß dargelegt wird und eine Unterlassungserklärung gefordert wird. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt.
  • Beseitigungsanspruch:
    Der Beseitigungsanspruch ermöglicht es einem Mitbewerber, die Beseitigung von wettbewerbswidrigen Handlungen zu verlangen. Dies kann beispielsweise die Entfernung von irreführender Werbung oder die Beseitigung von Produkten umfassen, die gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen.
  • Schadensersatzanspruch:
    Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Mitbewerber Schadensersatz fordern, wenn der Wettbewerbsverstoß zu einem nachweisbaren Schaden geführt hat. Dies kann entgangenen Gewinn oder andere finanzielle Einbußen umfassen.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Angaben überprüft werden können.
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
    Der Verletzer muss Vorkehrungen treffen, um weitere Wettbewerbsverstöße zu unterbinden. Der Rückrufanspruch gibt dem Wettbewerber die Möglichkeit, die Rücknahme unlauterer Nachahmungen und irreführender Werbemaßnahmen zu verlangen und damit den Markt zu bereinigen. Mit dem Vernichtungsanspruch kann der Geschädigte die Vernichtung wettbewerbswidriger Produkte oder Werbemittel verlangen.
  • Kostenerstattung der Abmahnung:
    Der Mitbewerber hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer dahingehend, dass er im Falle einer berechtigten Abmahnung die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer ersetzt verlangen kann.

Auswirkungen der Ansprüche

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche können weitreichende Folgen haben, die vielen Unternehmen oft nicht sofort bewusst sind, wenn sie mit einer Abmahnung oder den Ansprüchen eines Wettbewerbers konfrontriert werden. Die Folgen solcher Ansprüche können gravierend sein.

  • Rückruf- und Vernichtungskosten:
    Unternehmen können gezwungen sein, bereits hergestellte und vertriebene Produkte zurückzunehmen und zu vernichten, wenn diese die Rechte eines Wettbewerbers verletzen. Dies führt nicht nur zu unmittelbaren finanziellen Nachteilen, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden erheblich schädigen.
  • Umstellungskosten:
    Wenn Unternehmen aufgrund von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gezwungen sind, das Produkt zu ändern, kann dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Produkte, Werbematerialien und Online-Präsenzen, die das beanstandete Produkt enthalten, müssen geändert oder ersetzt werden. Dies ist oft mit hohen Kosten verbunden und führt dazu, dass bereits getätigte Marketinginvestitionen, die beispielsweise auf das unlautere Nachahmerprodukt ausgerichtet waren, verloren sind. In vielen Fällen muss das Unternehmen mit einem völlig neuen Konzept beginnen.
  • Betriebsstörungen:
    Die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit irreführenden Werbemaßnahmen oder unlauteren Produktnachahmungen können erhebliche Ressourcen binden, sowohl finanziell als auch personell, was die Geschäftstätigkeit und die strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinträchtigen kann.
  • Reputationsschaden:
    Irreführende Werbung oder unlautere Nachahmungen können das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen beeinträchtigen. Ein geschädigter Ruf kann langfristige Auswirkungen auf die Kundenbindung und die Imagewahrnehmung haben.
  • Auskünfte und Rechnungslegung:
    Die dem Mitbewerber gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte können sehr umfangreich sein und die Offenlegung von Geschäfsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten umfassen. Dies kann sich langfristig negativ auf die Geschäftsbeziehungen auswirken, insbesondere wenn auch gewerbliche Abnehmer Ziel der Ansprüche sind, die dann ihrerseits Regressansprüche geltend machen, was zu weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann.
  • Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
    Das Unternehmen könnte verpflichtet werden, Schadensersatz an den Mitbewerber zu zahlen, der durch die unlauteren Praktiken oder Produkte geschädigt wurde. Zusätzlich kann die Abwehr von Abmahnungen oder Klagen erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
  • Rückruf- und Vernichtungskosten:
    Unternehmen können gezwungen sein, bereits hergestellte und vertriebene Produkte oder Werbemittel zurückzunehmen und zu vernichten, wenn sie die Rechte eines Mitbewerbers verletzen. Dies führt nicht nur zu unmittelbaren finanziellen Verlusten, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden erheblich beeinträchtigen.

Wie wir unsere Mandanten gegen
WEttbewerbsrechtliche Ansprüche Verteidigen

Zunächst prüfen wir, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen. Hierbei bewerten wir die Verteidigungsmöglichkeiten und erarbeiten die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsalternativen. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, wie die geltend gemachten Ansprüche bestmöglich abzuwehren sind. Falls eine Abwehr nicht möglich erscheint, erarbeiten wir einen Handlungsansatz, um die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen. Hierzu bietet unsere Kanzlei ein speziell auf die Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Abmahnungen zugeschnittenes Leistungsspektrum an:

  • Prüfung und Analyse:
    Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächliche eine Wettbewerbsverletzung vorliegt.
  • Strategische Beratung:
    Auf Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren.
  • Verhandlung mit der Gegenseite:
    Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
  • Erstellung von Schutzschriften:
    Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern.
  • Vertretung vor Gericht:
    Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Unsere Kanzlei bringt langjährige Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren ein. Wir verstehen die verschiedenen Verteidigungsansätze, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte kombinieren tiefgehendes juristisches Fachwissen mit praxisnahen Lösungsstrategien, um selbst komplexe Streitigkeiten erfolgreich zu bewältigen. Das kommt Ihnen zugute:

  • Juristische Expertise:
    Durch kontinuierliche Weiterbildungen und einen engen Austausch in unserem fachlichen Netzwerk stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand im Bereich des Wettbewerbsrechts sind und aktuelle Entwicklungen genau verfolgen.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Wir verfügen über eine langjährige Expertise in der Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Verfahren bundesweit. Dank unserer umfassenden Erfahrung mit der Rechtsprechung der Gerichte sind wir in der Lage, unsere Mandanten effektiv zu vertreten.
  • Individuelle Betreuung:
    Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und branchenspezifische Besonderheiten abgestimmt sind.
  • Erfolgsorientiertes Handeln:
    Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.

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