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Durch Urheberrechtsverletzungen entsteht den Urhebern und Rechteinhabern ein immenser Schaden! Unser Team aus spezialisierten Anwälten geht für Sie effektiv und konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen vor.

Urheberrechtsverletzung

Die unerlaubte Nutzung von Werken kann für Urheber und Kreative, aber auch Lizenznehmer erhebliche wirtschaftliche Einbußen bedeuten, wenn ihnen hierdurch potenzielle Einnahmen entgehen. Zudem kann die Veränderung von Werken, ohne die Zustimmung des Urhebers dessen Ansehen beeinträchtigen. Durch die Nutzung von nicht bzw. nicht ausreichend lizenzierten Fotografien, Software oder Texten werden massive Schäden, z.B. in Form von Gewinn- und Umsatzeinbußen verursacht. Um negative Folgen von Urheberrechtsverstößen für Kreative und Werkschaffende zu verhindern, ist es ratsam aktiv dagegen vorzugehen.

Urheber und Rechteinhaber können aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Neben der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Urheberrechtsverletzungen bestehen verschiedene Möglichkeiten gegen die uneberechtigte Nutzung vorzugehen. Voraussetzung ist das vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Form einer persönlichen geistigen Schöpfung.

Urheberrechtsverstöße werden in der Regel mittels einer urheberrechtlichen Abmahnung verfolgt. Falls erforderlich, kann der Urheberrechtsverstoß auch vor Gericht geltend gemacht werden, beispielsweise durch eine einstweilige Verfügung oder Klage.

Besonderheiten bei KI- generierten Inhalten

Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich neue Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Bei Inhalten, die durch KI generiert wurden, stellt sich oft die Frage ob diese urheberrechtlich geschützt sind.

Grundsätzlich genießen nur persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlichen Schutz. Ein Werk muss die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegeln und dessen kreative Entscheidungen ausdrücken.

KI-generierte Inhalte fallen in der Regel nicht unter diesen Schutz, da sie keine menschliche Urheberschaft aufweisen. Eine mögliche Ausnahme besteht, wenn der Nutzer der KI einen signifikanten Einfluss auf die Gestaltung des Werkes hat. In solchen Fällen könnte eine Urheberschaft in Betracht gezogen werden.

Urheberechtliche Ansprüche

Ansprüche aus Urheberrecht können vom Urheber oder Rechteinhaber geltend gemacht werden. Grundsätzlich stehen dem Urheber bei einer Urheberrechtsverletzung folgende Ansprüche zu:

  • Unterlassungsanspruch:
    Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die Benutzung des geschützten Inhalts in Zukunft unterlassen. Ohne das Einverständnis des Urhebers dürfen geschützte Inhalte nicht genutzt, insbesondere verwertet oder wiedergegeben werden. Der Vereltzuer kann diesen Anspruch außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllen.
  • Beseitigungsanspruch:
    Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Verletzer ist dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung zu entfernen, beispielsweise durch die Löschung der entsprechenden Inhalte oder Rückruf und Vernichtung der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke.
  • Schadensersatzanspruch:
    Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Urheber bzw. Rechteinhaber seinen durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden geltend machen. Es stehen drei verschiedene Methoden zur Berechnung des Schadens zur Verfügung: der entgangene eigene Gewinn, der Gewinn des Verletzers oder eine fiktive Lizenzgebühr. Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr variiert dabei je nach Werkart und kann auf Grundlage der jeweiligen vom Urheber vergebenen Lizenzen bestimmt werden. Infolge der fehlenden Urheberbenennung, die aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht resultiert, kann sich der Schadensersatzanspruch verdoppeln.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben könnten. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Der Verletzer ist verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, um die Angaben zu verifizieren.
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
    Der Verletzer muss Vorkehrungen treffen, dass es nicht zu weiteren Urheberrechtsverletzungen kommt und hat die verletzenden Inhalte sowie ggf. Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, soweit dies zur Beseitiung der Urheberrechtsverletzung erforderlich ist.
  • Kostenerstattung der Abmahnung:
    Der Urheber hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer seiner Rechte dahingehend, dass er im Falle einer berechtigten Abmahnung die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer ersetzt verlangen kann.

Wie wir urheberrechtliche Ansprüche durchsetzen

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wir recherchieren nach möglichen weiteren Verstößen und dokumentieren die Verstöße. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um schnell und effektiv gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Dabei wird auch überlegt ob ggfs. strafrechtliche Maßnahmen sinnvoll sein können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu speziell auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zugeschnittenes Leistungsspektrum:

  • Prüfung und Analyse:
    Wir untersuchen sorgfältig, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt und in welchem Umfang eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
  • Strategische Beratung:
    Wir beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche und wirtschaftlich vernünftigste Strategie zur Durchsetzung des Urheberrechts.
  • Dokumentation und Beweissicherung:
    Wir dokumentieren die festgestellten Verstöße gerichtsfest als Basis für eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung.
  • Erstellung und Versendung von Abmahnungen:
    In der Regel erfolgt zunächst eine urheberrechtliche Abmahnung, in der wir den Verletzer auffordern, die unberechtigte Nutzung zu unterlassen. Mit der Abmahnung werden regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, ggf. Vernichtung und Rückruf und Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Die urheberrechtliche Abmahnung dient als erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung und ermöglicht dem Abgemahnten durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erfüllung der übrigen Ansprüche ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
  • Einleitung gerichtlicher Schritte:
    Sollte der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht adäquat reagieren , leiten wir schnell gerichtliche Maßnahmen ein – sei es durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage – um Ihre urheberrechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen.
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen:
    Sollte ein Verletzer wiederholt gegen seine Unterlassungspflicht oder einen bereits erwirkten Titel verstoßen, werden wir Ihre Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel geltend machen, um die Urheberrechtsverletzung endgültig zu beenden.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil


Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte kombinieren fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe oder vielfache Urheberechtsverstöße erfolgreich zu verfolgen. Davon profitieren Sie:

  • Juristische Expertise:
    Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Urheberrecht informiert sind.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren vor Gerichten im ganzen Bundesgebiet und verfügen daher über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Gerichten im Urheberrecht und deren Rechtsprechungspraxis.
  • Individuelle Betreuung:
    Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen gestalterischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse sowie die Besonderheiten Ihrer Branche zugeschnitten sind.
  • Erfolgsorientiertem Handeln:
    Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen und Urheberrechtsverletzungen konsequent und nachhaltig zu unterbinden.

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