Design, Designrecht, Geschmacksmuster, Geschmacksmusterrechtsverletzung, Designverletzung, Designrechtsverletzung, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Design

erfolgreich

Designrechtsschutz beginnt mit der Anmeldung eines Designs bzw. Geschmacksmusters. Unser Team von erfahrenen Designexperten berät Sie zum Thema Designanmeldung und meldet für Sie weltweit Designs und Geschmacksmuster an.

Designanmeldung

In einer Welt, in der der Wettbewerb zunehmend international und anspruchsvoll ist, gewinnt der Schutz gestalterischer Innovationen immer mehr an Bedeutung. Der rechtzeitige Schutz Ihrer Designs (früher und in machen Rechtsordnungen weiter als Geschmacksmuster bezeichnet) ist ein essenzieller Schritt, um Ihre kreativen Leistungen zu sichern und sich dauerhaft von der Konkurrenz abzuheben. Doch warum sollten Sie Ihre Designideen schützen lassen und welche Vorteile ergeben sich daraus? Welche gestalterischen Konzepte sind grundsätzlich schutzfähig? Mit welchen Kosten ist eine Designanmeldung verbunden? Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen müssen Sie dabei berücksichtigen, und wie gestaltet sich der Anmeldeprozess?

Profitieren Sie von einer professionellen Anmeldung Ihrer Designs: Unser Service unterstützt Sie kompetent und umfassend – von der ersten Beratung über die Prüfung der Anmeldeunterlagen bis hin zur erfolgreichen Registrierung. So wird Ihr innovatives Design zum nachhaltigen Wettbewerbsvorteil und sichert Ihnen langfristig exklusive Rechte an Ihrer Gestaltung.

Vorteile einer Designanmeldung

Unabhängig davon, ob Sie ein Start-up, ein Designer oder ein etabliertes Unternehmen sind – der rechtzeitige Schutz Ihrer gestalterischen Innovationen bietet zahlreiche Vorteile. Eine eingetragene Designanmeldung sichert das äußere Erscheinungsbild Ihrer Produkte – sei es Form, Linienführung, Farbgebung oder Oberflächenstruktur – und schützt diese vor Nachahmung und unbefugter Nutzung durch Dritte.

Der Schutz eines Designs gewährt Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht im geschäftlichen Verkehr und trägt maßgeblich zur Stärkung der Identität Ihres Unternehmens bei. Ein registriertes Design erhöht das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern und kann den Marktwert Ihrer Produkte und Dienstleistungen nachhaltig steigern. Durch die Anmeldung Ihres Designs investieren Sie nicht nur in einen effektiven rechtlichen Schutz, sondern auch in die langfristige Wahrnehmung und Exklusivität Ihrer gestalterischen Leistung.

Die Eintragung von Designs ist eine schnelle, effektive und vergleichsweise preiswerte Möglichkeit, Ihre zwei- oder dreidimensionalen Gestaltungen zu schützen. Anders als bei anderen Schutzrechten, deren Verlängerung prinzipiell unbegrenzt möglich ist, ist der Schutz von Designs nach dem Designrecht zeitlich begrenzt – in der Regel bis zu 25 Jahre, sofern die entsprechenden Verlängerungsgebühren entrichtet werden. Dies schafft jedoch während der Schutzdauer eine klare Rechtslage und beugt der späteren Anmeldung vergleichbarer Gestaltungen durch Dritte vor, was Ihnen zusätzliche Sicherheit im Wettbewerb verschafft.

Profitieren Sie von einer professionellen Beratung und einer umfassenden Betreuung im Rahmen der Designanmeldung – von der Prüfung der Schutzfähigkeit bis hin zur erfolgreichen Registrierung. So stellen Sie sicher, dass Ihre innovativen Konzepte dauerhaft rechtlich abgesichert und als Wettbewerbsvorteil nutzbar sind.

Infobox

Was ist ein

nicht eingetragenes

Geschmacksmuster?

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet einen automatischen, aber zeitlich begrenzten Designschutz in der gesamten EU, der ohne Registrierung entsteht. Es ist besonders relevant für Produkte mit kurzen Marktzyklen, etwa in der Modebranche.

Empfehlung:
Für wichtige Designs mit längerfristiger Bedeutung ist eine Registrierung vorzuziehen. Das nicht eingetragene Geschmacksmuster eignet sich als Ergänzung oder für Designs mit kurzer Marktrelevanz.

  1. Wesentliche Merkmale:
  • Schutzdauer: 3 Jahre ab erster Veröffentlichung in der EU
  • Automatischer Schutz ohne Anmeldung und Gebühren
  • Schutzvoraussetzungen: Neuheit und Eigenart wie beim eingetragenen Design
  • Schutzentstehung durch nachweisbare erstmalige Veröffentlichung in der EU
  • Nur Schutz gegen Nachahmung (Kopien), nicht gegen unabhängige Parallelentwicklungen
  • Beweislast für Entstehung und Inhaberschaft liegt beim Rechteinhaber
  1. Hauptunterschiede zum eingetragenen Design / Geschmacksmuster:
  • Kürzere Schutzdauer (3 Jahre statt max. 25 Jahre)
  • Kein Registernachweis für Inhaberschaft verfügbar
  • Engerer Schutzumfang (nur gegen Kopien)
  • Keine Anmeldekosten, aber höhere Anforderungen an Dokumentation
  • Schwierigere Durchsetzung wegen Beweislast für Schutzrechtsentstehung

Besonderheit der Eintragung: Die fehlende materielle Prüfung

Eine wichtige Besonderheit ist, das bei einem Design, anders als z.B. im Patentrecht das Patent- und Markenamt nicht prüft, ob ein Design tatsächlich neu ist oder Eigenart besitzt. Es erfolgt lediglich eine formelle Prüfung. Dies bedeutet:

  • Die Eintragung prüft nicht, dass das Design auch tatsächlich schutzfähig ist.
  • Es können Designs eingetragen werden, die eigentlich nicht schutzfähig sind.
  • Ob ein Design wirklich Bestand hat wird in der Regel erst im Verletzungsgefahren geprüft.

Die fehlende inhaltliche Prüfung hat den Vorteil, dass Designs sehr schnell und vergleichsweise preiswert anzumelden sind.

Was kann man als Design anmelden?

Im Designrecht können Sie eine Vielzahl gestalterischer Elemente schützen lassen. Als Design können Sie beispielsweise das äußere Erscheinungsbild von Produkten anmelden – dazu zählen Formen, Muster, Farbgebungen, Linienführungen, Texturen und Oberflächenstrukturen. Ebenso können innovative dreidimensionale Gestaltungen wie Verpackungen, Möbel oder technische Geräte registriert werden, sofern sie sich durch einen eigenständigen Charakter von bereits bekannten Designs unterscheiden. Die Eintragungsfähigkeit setzt voraus, dass das Design neu ist, einen individuellen Charakter aufweist und nicht ausschließlich von funktionalen oder technischen Anforderungen bestimmt wird, da rein funktionale Gestaltungen grundsätzlich keinen Schutz erhalten.

Was kostet eine Designanmeldung?

Die Kosten einer Designanmeldung setzen sich grundsätzlich aus den amtlichen Gebühren und den Kosten für die mit der Anmeldung beauftragten Anwälte zusammen, wenn man deren Dienste in Anspruch nimmt. Wir ermöglichen Ihnen die Anmeldung in zahlreichen Ländern zu attraktiven Pauschalpreisen, sodass Sie von einer transparenten und kalkulierbaren Kostenstruktur profitieren.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Anmeldung und Betreuung von Designrechten weltweit. Wir betreuen eine Vielzahl von Designs in vielen Ländern auf der Welt und verfügen über ein sehr gutes internationales Netzwerk an Designanwälten. So können wir Ihnen überall auf der Welt Designschutz anbieten, wo es einen solchen gibt. Unser Team an Designrechtsexperten kombiniert langjährige Erfahrung und fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierter Beratung, um den für Sie optimalen Designschutz zu erzielen. Dabei profitieren Sie von:

  • Beratung und Analyse:
    Wir beraten Sie dabei, wie, wo und und welchem Umfang Sie Ihre Designs anmelden sollten und welche Anmeldung Sinn macht und welche nicht.
  • Juristische Expertise:
    Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Designrecht informiert sind.
  • Erfahrung mit Markenämtern:
    Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten der einzelnen Patent- und Markenämter und können Sie so optimal beraten und vertreten.
  • Internationales Netzwerk:
    Wir sind international stark vernetzt und engagiert in internationalen IP-Organisationen wie INTA und ECTA. Wir arbeiten mit Kollegen im Designrecht weltweit zusammen, um Designanmeldungen weltweit betreuen zu können.
  • Individueller Betreuung:
    Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Designanmeldung, damit Sie den für Sie optimalen Schutz erhalten.

Fragen zum Thema Designanmeldung?

Wir beraten

Sie gerne zum

Designrecht!

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Nichtigkeit von Designs

Wir vertreten Sie in designrechtlichen Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, insbesondere wegen mangelnder Neuheit, fehlender Eigenart und formaler Fehler.

Mehr erfahren

Beratung im Designrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht, von der Schutzstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von designrechtlichen Ansprüchen.

Mehr erfahren

Designrechtsverletzung erfolgreich bekämpfen

Wir verteidigen Ihre Designrechte und gehen gegen Verletzungen Ihrer Designrechte vor um diese schnell und konsequent zu bekämpfen.

Mehr erfahren

Effektive Verteidigung im Designrecht

Effektive Verteidigung im Designrecht bei designrechtlichen Abmahnungen und Klagen, um das rechtlich und wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Mehr erfahren

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Nichtigkeit von Designs

Wir vertreten Sie in designrechtlichen Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, insbesondere wegen mangelnder Neuheit, fehlender Eigenart und formaler Fehler.

Mehr erfahren

Beratung im Designrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht, von der Schutzstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von designrechtlichen Ansprüchen.

Mehr erfahren

Designrechtsverletzung erfolgreich bekämpfen

Wir verteidigen Ihre Designrechte und gehen gegen Verletzungen Ihrer Designrechte vor um diese schnell und konsequent zu bekämpfen.

Mehr erfahren

Effektive Verteidigung im Designrecht

Effektive Verteidigung im Designrecht bei designrechtlichen Abmahnungen und Klagen, um das rechtlich und wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB