Datenschutz, DSGVO, BDSG, personenbezogene Daten

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Viele Unternehmen sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei muss der Datenschutzbeauftragte nicht zwingend ein interner Mitarbeiter im Unternehmen sein. Auch ein externer Datenschutzbeauftragter ist möglich und bietet darüber hinaus auch viele Vorteile.

Der Datenschutzbeauftragte

Ein Datenschutzbeauftragter trägt die Verantwortung dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzende nationale Regelungen – ordnungsgemäß in Unternehmen und Behörden umgesetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte berät und schult das Unternehmen in allen Aspekten des Datenschutzes, überwacht die Implementierung und Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen und dient als zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen sowie für Aufsichtsbehörden. Zudem unterstützt er bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der kontinuierlichen Verbesserung des internen Datenschutzmanagements, um Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten zu minimieren.

Welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter haben?

Ein Datenschutzbeauftragter muss in erster Linie über fundierte Fachkenntnisse im Datenschutzrecht sowie in den relevanten IT-Sicherheitsaspekten verfügen. Dazu gehört ein fundiertes Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ergänzenden nationalen Regelungen, das ihn in die Lage versetzt, komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu empfehlen. Darüber hinaus wird häufig erwartet, dass er einschlägige Qualifikationen vorweisen kann – etwa in Form von spezialisierten Weiterbildungen, Zertifizierungen oder entsprechender Berufserfahrung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit.

Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig und frei von Interessenkonflikten sein. Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder (Mit-)Inhaber des Unternehmens, IT-Verantwortliche oder Familienangehörige dieser Personen sind daher als Datenschutzbeauftragte ungeeignet.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Nach der DSGVO benötigen folgende Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten einen Datenschutzbeauftragten:

  • Behörden oder öffentliche Stellen (z.B. Notar), mit Ausnahme von Gerichten.
  • Unternehmen deren Kerntätigkeit in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen liegt (z.B. Unternehmen die Tracking, Scoring, Standortverfolgung durch Apps, verhaltensbasierte Werbung oder Überwachungskameras einsetzen).
  • Unternehmen deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien  von Daten (z.B. Daten zu Gesundheit, Rasse, ethnischer Herkunft,  politischer Einstellung, Religion, Sexualleben, biometrische und genetische Daten) oder strafrechtlicher Verurteilungen liegt (z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafverteidiger).
  • Unternehmen deren die mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
  • Unternehmen bei denen eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen ist (z.B. bei Bewertungsportalen, Insolvenzverwaltern, Überwachungsdienste).
  • Unternehmen die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Externe Datenschutzbeauftragte haben für den Auftraggeber häufig Vorteile gegenüber internen Datenschutzbeauftragten. So ist kein eigener Qualifizierungsaufwand für eigene Mitarbeiter erforderlich, Interessenkonflikte sind regelmäßig ausgeschlossen, es besteht kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz und eigene Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Häufig ist ein externer Datenschutzbeauftragter bei höherer Qualität auch kostengünstiger.

Externer Datenschutzbeauftragter durch Kooperationspartner

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um den Datenschutz und auch bei der Frage, ob Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wir selbst stellen Ihnen allerdings keinen externen Datenschutzbeauftragten, denn auch wir hätten insoweit als Ihre Berater einen Interessenkonflikt.

Wir kooperieren daher eng mit der OBSECOM GmbH die als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen in der EU und der Schweiz tätig werden. Die OBSECOM GmbH unterstützt Ihr Unternehmen angefangen von der Auditierung und Anpassung sämtlicher Verarbeitungsprozesse des Unternehmens nebst Erstellung der maßgeblichen Unterlagen wie z.B. Verfahrensverzeichnisse, über die laufende Betreuung bis zur Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen über die Datenschutzexperten von OBSECOM GmbH und deren Angebot finden Sie unter obsecom.eu. 

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