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Gegen Verletzung von

Der Missbrauch von Know-How und Geschäftsgeheimnissen kann weitreichende wirtschaftliche Folgen haben. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Rechten die aus der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Ihres Know-Hows resultieren!

Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Die unberechtigte Nutzung und Aneignung von Geschäftsgeheimnissen kann für Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Vertrauliche Informationen über das unternehmerische Know-How, bspw. zu Produktionsabläufen, können bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in die Hände von Mitbewerbern gelangen und diesen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies kann auf der eigenen Seite zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen und Umsatz führen. Neben finanziellen Schäden wird auch das Vertrauen in die Geschäftsbeziehungen, sei es zu Partnern, Kunden oder Mitarbeitern, nachhaltig erschüttert.

Juristisch betrachtet sind Unternehmen durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geschützt. Bei einer Verletzung drohen nicht nur zivilrechtliche Schadenersatzforderungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für die Täter. Diese können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Know-How unberechtigterweise verwendet wird oder ein solcher Vorfall droht, ist schnelles Handeln unerlässlich. Zunächst sollte der Vorfall dokumentiert und gegebenenfalls eine interne Untersuchung eingeleitet werden, um die Umstände der Verletzung zu klären. Ein klarer Überblick über die betroffenen Informationen und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen ist wichtig, um gezielt reagieren zu können.

Know-How und Geschäftsgeheimnisse
erkennen

Aus unternehmerischer Sicht steht der Schutz von Know-How im Vordergrund. Der Begriff des Know-Hows lässt sich nicht trennscharf vom gesetzlich definierten Geschäftsgeheimnis abgrenzen.

Im Gegensatz zur unternehmerischen Praxis, wird der Begriff des Know-Hows vom deutschen Recht kaum offiziell verwendet, sodass es keine allgemeingültige Definition gibt. Auch in der EU-Richtlinie wird der Begriff uneinheitlich verwendet. In einem erweiterten Sinne lässt sich Know-How als sämtliches Wissen im kaufmännischen und technischen Bereich eines Unternehmens beschreiben. Dabei muss das Wissen zunächst nicht unbedingt „geheim“ sein, um für den Betriebsinhaber von wirtschaftlichem Nutzen zu sein.

Angesichts der Gesetzeslage kommt eine eigenständig geschützte Rechtsposition im Sinne eines immateriellen Wirtschaftsguts jedoch nur bei geheimem Know-How in Betracht.

Relevante Beispiele

Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die einen wirtschaftlichen Wert besitzen und deren unbefugte Nutzung oder Offenlegung dem Inhaber Schaden zufügen kann. Beispiele für solche Geheimnisse sind:

  • Kunden- und Lieferantendatenbanken: Enthalten sensible Informationen über Geschäftspartner die für Wettbewerber von großem Interesse sein können.
  • Betriebsstrategien und Marketingpläne: Umfassen zukünftige Unternehmensausrichtungen und Marketingkampagnen, deren Bekanntwerden den Wettbewerbsvorteil mindern.
  • Vertriebsnetzwerke: Informationen über Vertriebswege, Partnerschaften oder exklusive Vereinbarungen, die den Marktzugang beeinflussen.
  • Forschungs- und Entwicklungsergebnisse: Unveröffentlichte Ergebnisse von Forschungsprojekten oder Entwicklungsarbeiten, die potenziell patentierbar sind, aber noch nicht geschützt wurden.
  • Nicht veröffentlichte Finanzberichte und Kalkulationen: Interne Finanzdaten, die Aufschluss über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens geben.

Ansprüche bei Verletzung von
Geschäftsgeheimnissen

Unternehmen ist das große Repertoire an rechtlichen Handlungsmöglichkeiten oftmals nicht geläufig. Grundsätzlich kommen folgende Ansprüche in Betracht:

  • Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch:
    Der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses hat das Recht, den Rechtsverletzer aufzufordern, die Beeinträchtigung zu beseitigen und künftige Verstöße zu unterlassen.
  • Vernichtungs- und Herausgabeanspruch:
    Der Inhaber kann zudem die Vernichtung oder Herausgabe sämtlicher Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischer Dateien verlangen, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder verkörpern und sich im Besitz des Rechtsverletzers befinden.
  • Rückruf- und Vernichtungsanspruch:
    Sollte des Geschäftsgeheimnis in die Herstellung von Produkten eingeflossen sein, hat der Inhaber das Recht, den Rückruf des rechtsverletzenden Produktes sowie eine dauerhafte Entfernung der rechtsverletzenden Produkte aus den Vertriebswegen zu verlangen.
  • Vernichtungs- und Rücknahmeanspruch:
    Darüber hinaus kann der Inhaber die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte oder die Rücknahme der rechtsverletzenden Produkte vom Markt fordern, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Auskunfts- und Schadensersatzanspruch:
    Der Inhaber ist berechtigt, vom Rechtsverletzer umfassende Auskünfte zu verlangen, etwa zu den Herstellern, Lieferanten, Abnehmern sowie zu den Mengen und Preisen der betroffenen Produkte. Zudem kann er Informationen zu den relevanten Dokumenten und Materialien sowie zur Person, von der das Geschäftsgeheimnis erlangt wurde, anfordern. Auf dieser Grundlage kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die genannten Ansprüche können jedoch ausgeschlossen sein, wenn ihre Durchsetzung im Einzelfall unverhältnismäßig erscheint. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren, wie beispielsweise des Wertes des Geschäftsgeheimnisses, der getroffenen Geheimhaltungsmaßnahmen und des Verhaltens des Rechtsverletzers. Ohne fundierte rechtliche Beratung besteht die Gefahr, diese komplexen Kriterien nicht korrekt zu berücksichtigen, was die Durchsetzung von Ansprüchen beeinträchtigen kann. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche realistisch einzuschätzen.

Wie Wir Ansprüche bei Verletzungen von
Geschäftsgeheimnissen durchsetzen

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vorliegt und wie sich dies belegen lässt. Darauf aufbauend entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um diese schnell und effektiv zu unterbinden und dabei gleichzeitig Ihr Know-How zu schützen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu speziell auf die Verfolgung von Geheimnisrechtsverletzungen zugeschnittenes Leistungsspektrum:

  • Prüfung des Vorliegens eines Geschäftsgeheimnisses:
    Zunächst evaluieren wir, ob die betroffenen Informationen die Kriterien eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Geheimhaltungsmaßnahmen und des wirtschaftlichen Werts.
  • Bewertung der Rechtsverletzung:
    Wir analysieren, ob eine rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses stattgefunden hat.
  • Feststellung der Verhältnismäßigkeit:
    Wir prüfen, ob die Durchsetzung der Ansprüche verhältnismäßig ist, indem wir u.a. den Wert des Geheimnisses sowie das Verhalten des Rechtsverletzers und die Folgen der Verletzung berücksichtigen.
  • Entwicklung einer Strategie:
    Basierend auf der Analyse schlagen wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitte Vorgehensweise vor und schätzen die Erfolgsaussichten ein. Dies umfasst nicht nur die rechtlichen Erfolgsaussichten, sondern berücksichtigt auch die Praktikabilität und die tatsächliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen.
  • Durchführung rechtlicher Schritte:
    Je nach Fall, leiten wir die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ein, um Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil


Unsere Kanzlei verfügt über große Erfahrung im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und wie gegen deren Verletzung vorzugehen ist. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Patent-, Design- und Markenverletzungen, die häufig mit der Verletzung von sonstigem Know-how einhergehen, setzen wir unser breites Wissen auch bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gezielt ein, um schnell und erfolgreich auf Rechtsverletzungen zu reagieren. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verbinden fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe Fälle unlauteren Wettbewerbs erfolgreich zu verfolgen. Davon profitieren Sie:

  • Juristische Expertise:
    Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Know-How-Schutz informiert sind.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Wir vertreten unsere Mandanten vor Gerichten im ganzen Bundesgebiet und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Gerichten im Wettbewerbsrecht und Know-How-Schutz.
  • Individueller Betreuung:
    Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind.
  • Erfolgsorientiertem Handeln:
    Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell und nachhaltig durchzusetzen und Geheimnisverrat konsequent zu unterbinden.

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