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Effektive

Verteidigung im

Patentrechtliche Streitigkeiten sind oft kostspielig und folgenreich. Wir verfügen über ein Team von Spezialisten, das Sie kompetent bei der Abwehr patentrechtlicher Ansprüche unterstützt. Technikbereich, die Ihr Unternehmen .

Herausforderungen durch patentrechtliche Ansprüche

Unternehmen die sich mit Abmahnungen wegen Gebrauchsmuster- oder Patentverletzungen konfrontiert sehen, stehen vor erheblichen Herausforderungen. Dabei sind nicht nur rechtliche Herausforderungen im Patentrecht zu meistern, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen, die mit diesen Ansprüchen einhergehen zu beachten. Dabei sind geltend gemachte patentrechtlichen Ansprüche nicht immer so eindeutig, wie Abmahnungen häufig glauben machen wollen. Besonders im technischen Bereich können die Fragen der Patentverletzung komplex und vielschichtig sein.

In Fällen von Patenten und Gebrauchsmustern stellt sich die Frage, ob die eigenen technischen Erfindungen überhaupt die Rechte des Rechteinhabers verletzen. Die Frage, ob die technischen Merkmale und Funktionen der Produkte oder Verfahren ausreichend ähnlich sind, um eine Patentverletzung zu begründen, ist häufig nicht klar und kann in unterschiedliche Richtungen ausgelegt werden. In vielen Fällen gibt es daher durchaus gute Argumente, um entsprechende Ansprüche erfolgreich abzuwehren.

Selbst wenn man von einer Patentverletzung ausgeht, gibt es Möglichkeiten, die Gültigkeit älterer Patente anzufechten, beispielsweise aufgrund von mangelnder Neuheit oder erfinderischer Höhe. Auf diese Weise kann man patentrechtlichen Ansprüchen die rechtliche Grundlage entziehen und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche infrage stellen.

Patentrechtliche Ansprüche

Erhält man eine gebrauchsmuster- oder patentrechtliche Abmahnung oder befindet sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht werden meist die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch:
    Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die Benutzung der technischen Erfindung die vom Patent betroffen ist in Zukunft unterlassen. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt.
  • Beseitigungsanspruch:
    Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Verletzer hat dafür zu sorgen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird, z.B. durch Rückruf und Vernichtung rechtsverletzender Produkte.
  • Schadensersatzanspruch:
    Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Patentinhaber seinen durch die Patentverletzung entstandenen Schaden geltend machen. Dieser Schaden kann auf verschiedene Weisen berechnet werden, in Betracht kommt dabei entweder die Geltendmachung des entgangenen eigenen Gewinns, des durch den Verletzer erzielten Gewinns oder einer fiktiven angemessenen Lizenzgebühr. Die fiktiven Lizenzgebühren sind u.a. abhängig von der Branche, Wettbewerbssituation und Umsatzlage und reichen von 0,5 bis 10 Prozent des Umsatzes.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben könnten. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Angaben überprüft werden können.
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
    Der Verletzer hat dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Patentverletzungen kommt und hat daher die Produkte aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, soweit dies zur Beseitigung der Patentverletzung erforderlich ist.
  • Kostenersattung der Abmahnung:
    Wird eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen, so kann der Patentinhaber die dabei entstandenen Ausgaben – etwa Anwaltskosten oder Kosten für Testkäufe – vom Verletzer zurückfordern. Dieser Kostenerstattungsanspruch dient dazu, den Patentinhaber von den finanziellen Belastungen zu entlasten, die durch die Rechtsverfolgung entstehen.

Auswirkungen dieser Ansprüche

Patentrechtliche Ansprüche haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, gegen die Patentansprüche geltend gemacht werden. Dabei können die Auswirkungen erheblich sein:

  • Umstellungsksoten:
    Wenn Unternehmen aufgrund von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen Produkte aus dem Sortiment nehmen müssen, ist dies in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Produkte, die eine technische Erfindung beinhalten, die vom verletzten Patent betroffen ist, müssen aus dem Angebot des Unternehmens entfernt werden.
  • Geschäftsunterbrechnungen:
    Ein Verbot der Benutzung einer bestimmten technischen Erfindung, kann zu Geschäftsunterbrechnungen führen, insbesondere, wenn die technische Erfindung eine Lösung innerhalb eines komplexen Produktes betrifft, für die es keine Alternative gibt.
  • Reputationsschäden:
    Bekannt gewordene Patentstreitigkeiten können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Gleiches gilt, wenn auch gewerbliche Abnehmer mit patentrechtlichen Ansprüchen konfrontiert werden. Insbesondere wenn der Vorwurf im Raum steht, bewusst fremde Patentrechte verletzt zu haben, kann das Vertrauen der Kunden verloren gehen.
  • Auskünfte und Rechnungslegung:
    Die dem Patentinhaber gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte sind sehr umfangreich und umfassen die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten. Dies kann sich nachhaltig negativ auf diese Geschäftsbeziehungen auswirken, zumal auch gewerbliche Abnehmer in den Fokus patentrechtlicher Ansprüche geraten können und dann ihrerseits Regressansprüche geltend machen können.
  • Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
    Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem entgangenen Gewinn des Patentinhabers, dem vom Verletzer erzielten Gewinn oder einer angemessenen Lizenzgebühr. Je nach Konstellation können hier erhebliche Beträge anfallen, die bei berechtigten Ansprüchen zu den ebenfalls nicht unerheblichen Abmahn- und Verfahrenskosten hinzukommen.
  • Rückruf- und Vernichtungskosten:
    Unternehmen können verpflichtet werden, bereits produzierte und im Umlauf befindliche Produkte zurückzurufen und zu vernichten, wenn diese Patentrechte verletzen. Dies führt nicht nur zu direkten finanziellen Verlusten, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.

Wie wir unsere Mandanten gegen Patentrechtliche Ansprüche verteidigen

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang gegen Sie geltend gemachte patentrechtliche Ansprüche tatsächlich bestehen. Dabei prüfen wir alle möglichen Verteidigungsmöglickeiten und identifizieren die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Optionen. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um patentrechtliche Ansprüche bestmöglich abzuwehren oder, wenn eine Abwehr nicht möglich erscheint, die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen. Wir bieten Ihnen hierzu ein speziell auf die Verteidigung gegen patentrechtliche Ansprüche und Abmahnungen zugeschnittenes Leistungsspektrum an:

  • Prüfung und Analyse:
    Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächlich eine Patentverletzung vorliegt.
  • Strategische Beratung:
    Auf der Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren.
  • Verhandlung mit der Gegenseite:
    Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
  • Erstellung von Schutzschriften:
    Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern.
  • Vertretung vor Gericht:
    Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung in patentrechtlichen Streitigkeiten. Wir kennen die möglichen Verteidigungsstrategien, um für Sie das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verbinden fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch komplexe patentrechtliche Streitfälle optimal zu lösen. Davon profitieren Sie:

  • Juristische Expertise:
    Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Patentrecht informiert sind.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren bis hin zum Bundespatentgericht. Wir verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz über die Spruchpraxis von Gerichten und der Herangehensweise von Behörden.
  • Internationales Netzwerk:
    Wir sind international stark vernetzt und arbeiten mit Kanzleien weltweit zusammen um Ihnen auch bei grenzüberschreitenden oder rein auslandsbezogenen Streitigkeiten beistehen zu können.
  • Individueller Betreuung:
    Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind.
  • Erfolgsorientiertem Handeln:
    Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüche die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.

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