
Effektive
Verteidigung im
Markenrecht.
Effektive
Verteidigung im
Markenrecht.
Markenrechtsstreitigkeiten können für Unternehmen erhebliche Herausforderungen darstellen. Unser erfahrenes Team von Markenrechtsexperten unterstützt Sie kompetent bei der Abwehr markenrechtlicher Ansprüche.
Herausforderungen durch markenrechtliche Ansprüche
Unternehmen die sich mit markenrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen eines Markeninhabers konfrontiert sehen, stehen vor erheblichen Herausforderungen. Dabei sind nicht nur rechtliche Herausforderungen im Markenrecht zu meistern, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen die mit diesen Ansprüchen einhergehen zu beachten. Dabei sind geltend gemachte markenrechtliche Ansprüche nicht immer so eindeutig, wie entsprechende Abmahnungen häufig glauben machen wollen.
In Fällen von nicht identischen Marken für identische Waren und Dienstleistungen stellt sich dabei immer die Frage, ob die eigene Marke oder die eigenen Kennzeichen überhaupt die Rechte des Rechteinhabers verletzen. Ob Waren und Dienstleistungen und die Zeichen selbst, so ähnlich sind, dass z.B. eine Verwechslungsgefahr besteht, ist in der Regel keineswegs eindeutig, sondern kann häufig in die eine oder andere Richtung argumentiert werden. Es besteht also vielfach die realistische Chance entsprechende Ansprüche erfolgreich abwehren zu können.
Selbst wenn man eine Verwechslungsgefahr annimmt, gibt es Möglichkeiten den Bestand älterer Rechte anzugreifen, z.B. wegen Nichtbenutzung, um so markenrechtlichen Angriffen die rechtliche Grundlage zu entziehen.
Markenrechtliche Ansprüche
Erhält man eine markenrechtliche Abmahnung oder befindet sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht werden meist die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die Benutzung der Marke (oder verwechslungsfähiger Zeichen) in Zukunft unterlassen. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Verletzer hat dafür zu sorgen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird, z.B. durch Entfernung rechtsverletzender Werbung oder durch Rückruf und Vernichtung rechtsverletzender Waren. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Markeninhaber seinen durch die Markenrechtsverletzung entstandenen Schaden geltend machen. Der Schaden kann auf verschiedene Weise berechnet werden, z.B. durch den entgangenen Gewinn, eine angemessene Lizenzgebühr oder den Gewinn des Verletzers. Bei einer durchschnittlichen Marke beträgt der Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in der Regel zwischen 1 und 5 % des Nettoumsatzes, kann bei bekannten Marken aber auch deutlich darüber hinausgehen. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben könnten. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Angaben überprüft werden können. - Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
Der Verletzer hat dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt und hat daher die Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, soweit dies zur Beseitigung der Markenverletzung erforderlich ist. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Kostenerstattungsanspruch dient der Entlastung des Markeninhabers, der gegen einen Verletzer seiner Rechte vorgeht, indem er im Falle einer berechtigten Abmahnung die damit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer erstattet verlangen kann.
Auswirkungen dieser Ansprüche für den Anspruchsgegner
Die markenrechtliche Ansprüche haben erhebliche Auswirkungen, die nicht jedem Unternehmen ohne weiteres bewusst sind, wenn sie mit diesen Ansprüchen eines Markeninhabers in einer Abmahnung oder konfrontiert werden. Dabei können die Auswirkungen erheblich sein.
- Umstellungskosten:
Wenn Unternehmen aufgrund von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen ändern müssen, ist dies in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Waren, Werbemittel und Domains mit der beanstandeten Kennzeichnung müssen entfernt und durch solche mit der neuen Kennzeichnung ersetzt werden. Dies kann zu sehr hohen Kosten führen und bedeutet meist auch, dass Werbeinvestitionen in die dann zu unterlassende Kennzeichnung umsonst waren und das Marketing von vorne beginnen muss. - Geschäftsunterbrechungen:
Ein Verbot der Benutzung von Kennzeichen, insbesondere wenn es sich um Unternehmenskennzeichen handelt, kann zu Geschäftsunterbrechungen führen, da wirtschaftliche Aktivitäten mit dem zu unterlassenden Zeichen nicht fortgesetzt werden können. - Reputationsschaden:
Bekannt gewordene Kennzeichenstreitigkeiten können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Gleiches gilt, wenn auch gewerbliche Abnehmer mit markenrechtlichen Ansprüchen konfrontiert werden. Insbesondere wenn der Vorwurf im Raum steht, bewusst fremde Markenrechte verletzt zu haben, kann das Vertrauen der Kunden verloren gehen. - Auskünfte und Rechnungslegung:
Die dem Markeninhaber gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte sind sehr umfangreich und umfassen die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten. Dies kann sich nachhaltig negativ auf diese Geschäftsbeziehungen auswirken, zumal auch gewerbliche Abnehmer in den Fokus markenrechtlicher Ansprüche geraten können und dann ihrerseits Regressansprüche geltend machen können. - Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem entgangenen Gewinn des Markeninhabers, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem vom Verletzer erzielten Gewinn. Je nach Konstellation können hier erhebliche Beträge anfallen, die bei berechtigten Ansprüchen zu den ebenfalls nicht unerheblichen Abmahn- und Verfahrenskosten hinzukommen. - Rückruf- und Vernichtungskosten:
Unternehmen können verpflichtet werden, bereits produzierte und im Umlauf befindliche Produkte zurückzurufen und zu vernichten, wenn diese Markenrechte verletzen. Dies führt nicht nur zu direkten finanziellen Verlusten, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Wie wir unsere Mandanten gegen markenrechtliche Ansprüche verteidigen
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang gegen Sie geltend gemachte markenrechtliche Ansprüche tatsächlich bestehen. Wir prüfen alle möglichen Verteidigungsmöglichkeiten und identifizieren die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Optionen. Anschließend entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um markenrechtliche Ansprüche bestmöglich abzuwehren oder, wenn eine Abwehr nicht möglich erscheint, die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu ein speziell auf die Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche und Abmahnungen zugeschnittenes Leistungsspektrum an:
- Prüfung und Analyse:
Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Dabei prüfen wir auch den Rechtsbestand der gegnerischen Markenrechte. - Strategische Beratung:
Auf der Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren. - Verhandlung mit der Gegenseite:
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. - Erstellung von Schutzschriften:
Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern. - Vertretung vor Gericht:
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung im Markenrecht. Wir kennen die möglichen Verteidigungsstrategien, um für Sie das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verbinden fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um auch schwierige Streitfälle optimal zu lösen. Davon profitieren Sie:
- Juristische Expertise:
Regelmäßige Fortbildungen und ein intensiver Austausch im fachlichen Netzwerk gewährleisten, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen im Markenrecht informiert sind. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich seit vielen Jahren vor Unionsmarken- und Markengerichten. Wir verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz über die Spruchpraxis von Gerichten und der Herangehensweise von Behörden. - Internationales Netzwerk:
Wir sind international stark vernetzt und arbeiten mit Kanzleien weltweit zusammen um Ihnen auch bei grenzüberschreitenden oder rein auslandsbezogenen Streitigkeiten beistehen zu können. - Individueller Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertem Handeln:
Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüche die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.
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Unser Team
im Markenrecht
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