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Effektive

Verteidigung im

Die Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter Designverletzungen kann sehr komplex sein: Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei sich erfolgreich gegen Nachahmungsvorwürfe zur Wehr zu setzen.

Herausforderungen durch Designrechtliche
Ansprüche

Die Inanspruchnahme von Unternehmen wegen vermeintlicher Nachahmung von Designs (früher: Geschmacksmuster) stellt die Betroffenen vor große Herausforderungen. Unternehmen, die Abmahnungen erhalten, sehen sich dabei nicht nur rechtlichen Herausforderungen im Designrecht sondern zumeist auch unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen ausgesetzt. Ob die geltend gemachten designrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen, ist oftmals jedoch nicht so klar, wie es der Wortlaut der Abmahnungen zunächst erscheinen lassen mag.

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Design um ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht handelt. Das heißt, dass ein eingetragenes Design vom zuständigen Patent- und Markenamt nicht darauf geprüft wurde, ob es überhaupt die sachlichen Schutzvoraussetzungenen eines Designs erfüllt. Daher ist vorher stets zu bewerten, ob das vermeintlich verletzte Design überhaupt Schutz gewährt. Aber auch in diesem Fall ist nicht zwingend von einer Rechtsverletzung auszugehen. Denn die Frage, ob die eigenen Waren dem Design so ähnlich sind, dass z. B. der gleiche Gesamteindruck erweckt wird, ist in der Regel nicht eindeutig und kann häufig mit Argumenten in die eine als auch in die andere Richtung entschieden werden. Hier eröffnen sich oftmals realistische Chancen die geltend gemachten Ansprüche erfolgreich abzuwehren.

Designrechtliche Ansprüche

Erhält man eine designrechtliche Abmahnung oder befindet sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht werden meist die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch:
    Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die Benutzung des Designs in Zukunft unterlassen. Dritte dürfen ohne das Einverständnis des Designinhabers keine Produkte herstellen und verkaufen, bei denen das Design verwendet wird. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt.
  • Beseitigungsanspruch:
    Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Verletzer hat dafür zu sorgen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird, z.B. durch Entfernung rechtsverletzender Werbung oder durch Rückruf und Vernichtung der betreffenden Erzeugnisse.
  • Schadensersatzanspruch:
    Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Designinhaber seinen durch die Designverletzung entstandenen Schaden geltend machen. Grundsätzlich kann der Schaden dabei auf drei unterschiedliche Weisen berechnet werden: dem entgangenen eigenen Gewinn, dem Gewinn des Verletzers oder durch eine fiktive Lizenzgebühr. Bei einem Design beträgt der Schadensersatz im Wege der fiktiven Lizengebühr in der Regel zwischen 5 und 10 % des Umsatzes mit den Verletzerprodukten, kann im Einzelfall bei Designs von hochwertigen Erzeugnissen mit Prestigewert jedoch auch deutlich höher anzusetzen sein.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben könnten. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Angaben überprüft werden können.
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
    Der Verletzer muss Vorkehrungen treffen, dass es nicht zu weiteren Designverletzungen kommt und hat die verletzenden Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, soweit dies zur Beseitiung der Designverletzung erforderlich ist.
  • Kostenerstattung der Abmahnung:
    Der Designinhaber hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer seiner Rechte dahingehend, dass er im Falle einer berechtigten Abmahnung die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer ersetzt verlangen kann.

Auswirkungen der Ansprüche für den
Anspruchsgegner

Designrechtliche Ansprüche können erhebliche Auswirkungen haben, die vielen Unternehmen oft nicht sofort bewusst sind, wenn sie mit einer Abmahnung oder den Ansprüchen eines Designinhabers konfrontiert werden. Die Konsequenzen dieser Ansprüche können dabei durchaus gravierend sein.

  • Umstellungskosten:
    Sind Unternehmen aufgrund von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gezwungen, das Design ihrer Produkte zu ändern, kann dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Produkte, Werbematerialien und Online-Präsenz, die das beanstandete Design enthalten, müssen geändert oder ersetzt werden. Dies führt oft zu hohen Kosten mit der Folge, dass bereits getätigte Investitionen in Marketing, die auf das nun unzulässige Design ausgerichtet waren, verloren sind. Das Unternehmen muss in vielen Fällen mit einem komplett neuen Designansatz starten.
  • Geschäftsunterbrechnungen:
    Je nach Breite der Produktpalette eines Unternehmens kann bereits die Untersagung der Benutzung des Designs einzelner Produkte zu Geschäftsunterbrechungen führen, die im schlimmsten Fall den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
  • Reputationsschaden:
    Auch der Ruf eines Unternehmens kann durch bekannt gewordene Designstreitigkeiten erheblich geschädigt werden. Da von Ansprüchen auch die gewerblichen Abnehmer der Produkte betroffen sein können, droht die nachhaltige Beeinträchtigung von Beziehungen zu Geschäftspartnern.
  • Auskünfte und Rechnungslegung:
    Die dem Designinhaber gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte können sehr umfangreich sein und die Offenlegung von Geschäfsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten umfassen. Dies kann sich langfristig negativ auf die Geschäftsbeziehungen auswirken, insbesondere wenn auch gewerbliche Abnehmer Ziel der Ansprüche sind, die dann ihrerseits Regressansprüche geltend machen, was zu weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann.
  • Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
    Die Höhe des Schadensersatzes im Designrecht richtet sich nach dem entgangenen Gewinn des Designinhabers, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem Gewinn, den der Verletzer erzielt hat. Je nach Fallkonstellation können hier beträchtliche Beträge anfallen, die zusätzlich zu den oft hohen Abmahn- und Verfahrenskosten bei berechtigten Ansprüchen hinzukommen.
  • Rückruf- und Vernichtungskosten:
    Unternehmen können gezwungen werden, bereits produzierte und vertriebene Produkte zurückzunehmen und zu zerstören, wenn diese gegen Rechte aus einem Design verstoßen. Dies verursacht nicht nur unmittelbare finanzielle Einbußen, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden erheblich schädigen.

Wie wir unsere Mandanten gegen
designrechtliche Ansprüche Verteidigen

Zunächst prüfen wir, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten designrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen. Hierbei bewerten wir die Verteidigungsmöglichkeiten und erarbeiten die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsalternativen. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, wie die geltend gemachten Ansprüche bestmöglich abzuwehren sind oder, falls eine Abwehr nicht möglich erscheint, die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen sind. Hierzu bietet unsere Kanzlei ein speziell auf die Verteidigung gegen designrechtliche Ansprüche und Abmahnungen zugeschnittenes Leistungsspektrum an:

  • Prüfung und Analyse:
    Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächliche eine Designverletzung vorliegt. Dabei prüfen wir auch, ob das verletzte Design überhaupt schutzfähig ist.
  • Strategische Beratung:
    Auf Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren.
  • Verhandlung mit der Gegenseite:
    Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
  • Erstellung von Schutzschriften:
    Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern.
  • Vertretung vor Gericht:
    Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Unsere Kanzlei bringt langjährige Expertise im Bereich des Designrechts sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren ein. Wir verstehen die verschiedenen Verteidigungsansätze, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte kombinieren tiefgehendes juristisches Fachwissen mit praxisnahen Lösungsstrategien, um selbst komplexe Streitigkeiten erfolgreich zu bewältigen. Das kommt Ihnen zugute:

  • Juristische Expertise:
    Durch kontinuierliche Weiterbildungen und einen engen Austausch in unserem fachlichen Netzwerk stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand im Bereich des Designrechts sind und aktuelle Entwicklungen genau verfolgen.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Seit vielen Jahren setzen wir uns erfolgreich für unsere Mandanten in Verfahren vor den Gerichten bundesweit ein. Dank dieser langjährigen Praxis haben wir umfangreiche Erfahrung mit der Rechtsprechung der Gerichte sowie der Vorgehensweise der zuständigen Behörden gesammelt.
  • Internationales Netzwerk:
    Wir sind international stark vernetzt und arbeiten mit Kanzleien weltweit zusammen um Ihnen auch bei grenzüberschreitenden oder rein auslandsbezogenen Streitigkeiten beistehen zu können.
  • Individuelle Betreuung:
    Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind.
  • Erfolgsorientiertes Handeln:
    Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.

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