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Erfolgreich

gegen Verletzung von

Designrechtsverletzungen verursachen bei den Inhabern von Designs immense Schäden! Unser Team von erfahrenen Designrechtsanwälten bekämpft für Sie Designrechtsverletzungen effektiv und konsequent.

Designrechtsverletzung

Designrechtsverletzungen können die Marktposition eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und zu hohen wirtschaftlichen Einbußen führen. Sie schädigen Inhaber von Designrechten sowie den Wettbewerb insgesamt. Die rechtswidrige Nutzung verursacht erhebliche Schäden, z.B. in Form von Gewinn- und Umsatzeinbußen des Designrechtsinhabers. Dabei geht es nicht nur um Fälle von Produktpiraterie und direkten Nachahmungen, sondern auch um Nachahmer, die durch die Übernahme wesentlicher Gestaltungsmerkmale von geschützten Designs profitieren wollen. Um zu verhindern, dass sich andere einen unzulässigen Vorteil durch die Verletzung Ihres Designs verschaffen, ist es ratsam, aktiv dagegen vorzugehen.

Designinhaber können und sollten gegen rechtswidrige Eingriffe konsequent vorgehen. Das Gesetz bietet hier vielfältige Möglichkeiten die eigenen Designrechte zu verteidigen. Zu beachten ist, dass ein Design ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Dies bedeutet, dass die Frage ob ein Design die erforderliche Neuheit und Eigenart besitzt, erst im Verletzungsprozess geprüft wird. Daher sind diese fragen vor Einleitung rechtlicher Schritte zu prüfen und zu bewerten.

Bei Designrechtsverletzungen durch rechtsverletzende Produkte geht man dann meist mittels einer designrechtlichen Abmahnung vor. Falls nötig, werden in der Folge Gerichte eingeschaltet, z.B. mittels einstweiliger Verfügung oder Klage. Bei Fällen von Produktpiraterie werden normalerweise umgehend gerichtliche Schritte eingeleitet, um die Täter nicht vorzuwarnen. Hier können auch Polizei und die Zollbehörden eingesetzt werden, um Nachahmungen zu beschlagnahmen.

Grenzüberschreitende verletzungsfälle

Rechtsverletzer haben häufig ihren Sitz im Ausland. Häufig begehen sie aber auch Rechtsverletzungen in Deutschland, z.B. weil sie rechtsverletzende Waren zur Lieferung nach Deutschland anbieten oder ihre Werbung sich (auch) an Verbraucher oder Geschäftskunden in Deutschland richtet. Auch eine Ausstellung auf einer deutschen Messe oder der Transport durch Deutschland kann einen Anknüpfungspunkt in Deutschland darstellen, um designrechtliche Ansprüche vor deutschen Gerichten durchzusetzen.

Die Durchsetzung in Deutschland hat viele Vorteile, z.B. einen Kostenerstattungsanspruch bereits für die Abmahnung und vergleichsweise schnelle und günstige Gerichtsverfahren. Besonders vorteilhaft ist auch der Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz, der eine EU-weite Durchsetzung ermöglicht.

Bei fehlendem Inlandsbezug oder auch bei Verletzungen in mehreren Ländern arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Designrechtsanwälten weltweit zusammen, um die Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen.

Designrechtliche Ansprüche

Ansprüche aus Designrecht können vom Designinhaber oder (mit Zustimmung des Designinhabers) auch von Lizenznehmern geltend gemacht werden. Grundsätzlich stehen dem Designinhaber bei einer Designverletzung folgende Ansprüche zu:

  • Unterlassungsanspruch:
    Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen effektiv zu unterbinden. Der Verletzer muss jegliche Nutzung des Designs (oder ähnlicher Gestaltungen) in Zukunft unterlassen. Außergerichtlich erfüllt wird dieser Anspruch durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Beseitigungsanspruch:
    Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Rechtsverletzer muss dafür Sorge tragen, dass die Rechtsverletzung abgestellt wird, z.B. indem rechtsverletzende Werbung beseitigt oder rechtsverletzende Waren zurückgerufen und vernichtet werden.
  • Schadensersatzanspruch:
    Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Designinhaber seinen Schaden aufgrund der Designrechtsverletzung geltend machen. Der Schaden kann auf verschiedene Arten berechnet werden, z.B. durch entgangenen Gewinn, eine angemessene Lizenzgebühr oder den Gewinn des Verletzers. Der Schadensersatz bei Designs im Wege der Lizenzanalogie kann je nach Branche und Bedeutung des Designs zwischen 1-10% des Nettoumsatzes betragen.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
    Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung dient der Ermittlung und Bezifferung von Schäden und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben können. Der Verletzer muss detailliert Auskunft über Art, Umfang, Dauer, Umsätze und Gewinn durch die Rechtsverletzung erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Auskünfte überprüft werden können.
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
    Der Rechtsverletzer hat sicherzustellen, dass keine weiteren Designverletzungen mehr stattfinden und deshalb die Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, sofern dies notwendig ist, um die Designverletzung abzustellen.
  • Kostenerstattung der Abmahnung:
    Der Kostenerstattungsanspruch dient der Entlastung des Designinhabers, der gegen einen Verletzer seiner Rechte vorgeht, indem er im Falle einer berechtigten Abmahnung die damit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer erstattet verlangen kann.

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Was ist ein

nicht eingetragenes

Geschmacksmuster?

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet einen automatischen, aber zeitlich begrenzten Designschutz in der gesamten EU, der ohne Registrierung entsteht. Es ist besonders relevant für Produkte mit kurzen Marktzyklen, etwa in der Modebranche.

Empfehlung:
Für wichtige Designs mit längerfristiger Bedeutung ist eine Registrierung vorzuziehen. Das nicht eingetragene Geschmacksmuster eignet sich als Ergänzung oder für Designs mit kurzer Marktrelevanz.

  1. Wesentliche Merkmale:
  • Schutzdauer: 3 Jahre ab erster Veröffentlichung in der EU
  • Automatischer Schutz ohne Anmeldung und Gebühren
  • Schutzvoraussetzungen: Neuheit und Eigenart wie beim eingetragenen Design
  • Schutzentstehung durch nachweisbare erstmalige Veröffentlichung in der EU
  • Nur Schutz gegen Nachahmung (Kopien), nicht gegen unabhängige Parallelentwicklungen
  • Beweislast für Entstehung und Inhaberschaft liegt beim Rechteinhaber
  1. Hauptunterschiede zum eingetragenen Design / Geschmacksmuster:
  • Kürzere Schutzdauer (3 Jahre statt max. 25 Jahre)
  • Kein Registernachweis für Inhaberschaft verfügbar
  • Engerer Schutzumfang (nur gegen Kopien)
  • Keine Anmeldekosten, aber höhere Anforderungen an Dokumentation
  • Schwierigere Durchsetzung wegen Beweislast für Schutzrechtsentstehung

Wie wir Designrechtliche Ansprüche durchsetzen

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang der Rechtsverletzer gegen Designrechte verstößt. Wir recherchieren nach möglichen weiteren Verstößen und dokumentieren die Verstöße. Besonders wichtig ist dabei die Analyse des Gesamteindrucks der sich gegenüberstehenden Designs. Im Anschluss entwickeln wir zielgerichtete Strategien, um schnell und effektiv gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Dabei wird auch überlegt ob ggfs. zoll- und strafrechtliche Maßnahmen sinnvoll sein können. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu speziell auf die Verfolgung von Designrechtsverletzungen zugeschnittenes Leistungsspektrum:

  • Prüfung und Analyse:
    Wir untersuchen sorgfältig, ob und in welchem Umfang Ihr Design verletzt wird, insbesondere durch Vergleich des Gesamteindrucks der sich gegenüberstehenden Gestaltungen. Dabei prüfen wir auch, ob der Gegner mögliche eigene Prioritätsrechte besitzt oder eine unabhängige Parallelentwicklung nachweisen kann. Bei nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern analysieren wir zudem die Beweislage für die Schutzrechtsentstehung.
  • Strategische Beratung:
    Wir beraten Sie im Hinblick auf die bestmögliche und wirtschaftlich vernünftigste Strategie zur Durchsetzung Ihrer Designrechte. Dabei berücksichtigen wir auch die Möglichkeit ergänzender Schutzrechte wie Urheberrecht oder unlauteren Wettbewerb.
  • Dokumentation und Beweissicherung:
    Wir dokumentieren die festgestellten Verstöße gerichtsfest als Basis für eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung. Besonders wichtig ist dabei die Sicherung von Beweisen zur Entstehung des Designs und seiner ersten Veröffentlichung, vor allem bei nicht eingetragenen Designs.
  • Erstellung und Versendung von Abmahnungen:
    In der Regel erfolgt zunächst eine designrechtliche Abmahnung, in der wir den Verletzer auffordern, die Verletzung der Designrechte zu unterlassen. Mit der Abmahnung werden regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf und Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Die designrechtliche Abmahnung dient als erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung und ermöglicht dem Abgemahnten durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erfüllung der übrigen Ansprüche ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
  • Einleitung gerichtlicher Schritte:
    Sollte der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht adäquat reagieren oder bei besonders dreisten Nachahmungen, leiten wir schnell gerichtliche Maßnahmen ein – sei es durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage – um Ihre designrechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. Bei Gemeinschaftsgeschmacksmustern berücksichtigen wir dabei die besonderen Zuständigkeiten der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte.
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen:
    Verstößt ein Gegner wiederholt, obwohl er sich bereits zur Unterlassung verpflichtet hat oder hierzu verurteilt wurde, setzen wir Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel für Sie durch, um die Designrechtsverletzung endgültig zu stoppen.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Designrechtsverletzungen, sowohl gegen Verletzer im Inland als auch international. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte kombinieren dabei gestalterisches und juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien. Dabei profitieren Sie von:

  • Juristische Expertise:
    Wir arbeiten mit erfahrenen externen Patentanwälten zusammen die über fundierte technische Ausbildungen verfügen und ihre technische Expertise einbringen und eng mit unseren auf Patentrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammenarbeiten.
  • Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
    Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich in Designangelegenheiten vor Gerichten und Behörden – sowohl auf Unions- als auch auf nationaler Ebene. Dabei kooperieren wir eng mit Zollbehörden, um die Rechte unserer Mandanten gegen Produktnachahmungen und Plagiate effektiv zu schützen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir ein fundiertes Verständnis für die Spruchpraxis der Gerichte und die Vorgehensweisen der zuständigen Behörden entwickelt.
  • Internationales Netzwerk:
    Durch unsere weltweite Vernetzung mit spezialisierten Designrechtsanwälten können wir auch bei grenzüberschreitenden Verletzungen Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Dies ist besonders wichtig bei der EU-weiten Durchsetzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern.
  • Individueller Betreuung:
    Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre spezifischen gestalterischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Dabei beachten wir insbesondere die Besonderheiten Ihrer Branche und deren Designsprache.
  • Erfolgsorientiertem Handeln:
    Unser Ziel ist es, Ihre Designrechte effektiv und nachhaltig durchzusetzen und dabei die gestalterischen und wirtschaftlichen Realitäten stets im Blick zu behalten. Wir berücksichtigen dabei auch die Möglichkeiten ergänzender Schutzrechte wie Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht.

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Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

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Nichtigkeit von Designs

Wir vertreten Sie in designrechtlichen Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, insbesondere wegen mangelnder Neuheit, fehlender Eigenart und formaler Fehler.

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Beratung im Designrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht, von der Schutzstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von designrechtlichen Ansprüchen.

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Effektive Verteidigung im Designrecht

Effektive Verteidigung im Designrecht bei designrechtlichen Abmahnungen und Klagen, um das rechtlich und wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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