Beratung zu

Geheimhaltungsvereinbarungen

Vertrauliches Wissen schützen – professionell, wirksam, rechtssicher. Wir unterstützen Unternehmen und Gründer bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, kurz: NDAs). Damit Ihre Ideen, Daten und Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben – und Sie souverän verhandeln können.

Beratung zu NDA / Geheimhaltungsvereinbarung

Vertrauliche Informationen sind oft das Wertvollste, was ein Unternehmen besitzt – und zugleich das Verletzlichste. Ob technische Entwicklungen, Produktstrategien, Preisstrukturen oder Kundendaten: Sobald diese Informationen geteilt werden – etwa mit Geschäftspartnern, potenziellen Investoren, Freelancern oder Dienstleistern – besteht das Risiko, dass sie ungewollt weitergegeben oder missbraucht werden.

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) schafft hier Rechtssicherheit und Vertrauen. Es verpflichtet die Parteien, vertrauliche Informationen nur im vereinbarten Umfang zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Damit ist das NDA ein zentrales Werkzeug, um das Know-how Ihres Unternehmens zu schützen, bevor Verträge, Beteiligungen oder Kooperationen zustande kommen.

Für wen NDAs unverzichtbar sind

NDAs sind in nahezu jeder Branche relevant, insbesondere für:

  • Start-ups in der Gründungs- oder Pitch-Phase (z. B. bei Gesprächen mit Investoren, Acceleratoren, Agenturen)
  • Technologie- und Softwareunternehmen (z. B. bei Outsourcing, Cloud-Projekten, Lizenzverhandlungen)
  • Produktentwickler, Ingenieurbüros und Forschungseinrichtungen (z. B. bei Kooperationen, Auftragsforschung)
  • Agenturen und Beratungen, die vertrauliche Kundendaten oder Kampagnenkonzepte austauschen
  • Unternehmen in M&A-Prozessen, die sensible Finanz- und Betriebsdaten offenlegen müssen

Kurz gesagt: Immer dann, wenn Sie Informationen teilen müssen, ohne die Kontrolle zu verlieren, brauchen Sie ein NDA.

Gesetzliche Grundlage: Ohne NDA kein wirksamer Geheimnisschutz

Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass vertrauliche Informationen automatisch geschützt sind. Das ist jedoch ein Irrtum. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) im Jahr 2019 gilt: Ein Geschäftsgeheimnis ist nur dann geschützt, wenn der Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

Das bedeutet konkret:
Wer keine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließt, kann im Streitfall kaum nachweisen, dass er vertrauliche Informationen tatsächlich geschützt hat. Ohne schriftliche Vereinbarung fehlt die Grundlage, um nachzuweisen, dass eine Information überhaupt „vertraulich“ war.

Ein rechtssicheres NDA ist daher nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich erforderlich, um sich auf den Schutz des GeschGehG berufen zu können. Zudem zeigt es Ihren Geschäftspartnern, dass Ihr Unternehmen vertraulich und sorgsam mit seinen Informationen umgeht.

Was ein gutes NDA leisten muss

Ein gutes NDA sollte unter anderem:

  • präzise festlegen, welche Informationen vertraulich sind;
  • klar regeln, wofür die Informationen verwendet werden dürfen;
  • Laufzeit und Geltungsbereich eindeutig definieren;
  • Vertragsstrafen oder Schadensersatzregelungen enthalten, die durchsetzbar sind;
  • rechtssicher mit Datenschutzvorgaben (z. B. DSGVO) und Wettbewerbsrecht harmonieren;
  • bei internationalen Konstellationen Rechtswahl und Gerichtsstand eindeutig festlegen.

Nur so ist gewährleistet, dass der Geheimnisschutz auch wirksam und sinnvoll ist.

Unsere Dienstleistung: Beratung und Erstellung von NDAs

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung, Anpassung und Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen – zugeschnitten auf Ihre konkreten Anforderungen und Ihre Branche.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung individueller NDAs für nationale und internationale Geschäftsbeziehungen
  • Prüfung und Anpassung bestehender Vereinbarungen (z. B. Muster Ihrer Vertragspartner)
  • Bewertung der Angemessenheit nach den Vorgaben des Geschäftsgeheimnisgesetzes
  • Gestaltung von multilateralen NDAs (z. B. bei komplexen Kooperationen mit mehreren Partnern)
  • Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen wie Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, um Widersprüche und Kollisionen zu vermeiden
  • Verhandlungsbegleitung – auf Wunsch im Hintergrund oder in Terminen

Wir wissen, worauf es ankommt, wenn Vertraulichkeit nicht nur formell, sondern auch praktisch funktionieren soll.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sowohl national als auch international. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kombinieren fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien, um Ihre Geheimnisse und Interessen optimal zu schützen. Dabei profitieren Sie von

  • juristische Expertise:
    Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Vertragsgestaltungen, Vertragsverhandlungen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen.
  • Individueller Betreuung:
    Jeder NDA erfordert individuelle Lösungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre spezifischen Anforderungen an den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse und Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Dabei analysieren wir die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihrer Prozesse, um passgenaue Strategien zu erarbeiten, die Sie und Ihre Geschäftsgeheimnisse bestmöglich schützen sollen.
  • Praxisorientierte Lösungen:
    Wir schreiben Verträge, die Sie verstehen und anwenden können.
  • Erfolgsorientiertem Handeln:
    Ziel unserer rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit NDAsist es, Ihre unternehmerischen Interessen nachhaltig zu schützen und Ihre Geschäftsgeheimnisse so effektiv wie möglich zu sichern. Dabei beachten wir alle relevanten gesetzlichen, regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen in unsere Beratung, um ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erzielen.

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