Fernabsatz, Fernabsatzvertrag, E-Commerce, Widerrufsrecht, Rechtsanwalt

Hintergrundwissen

Was

bedeutet

E-Commerce

Der Online-Handel erlebt seit Jahren einen beispiellosen Aufschwung. Täglich kaufen Millionen von Verbrauchern online ein, ohne den Verkäufer persönlich zu treffen oder die Ware vorher in den Händen zu halten. Diese Art des Handels wird rechtlich als Fernabsatz bezeichnet und unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, die den Schutz der Verbraucher sowie klare Pflichten für die Händler sicherstellen.

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Dies kann beispielsweise über einen Webshop, eine App, E-Mail, Telefon oder Messenger erfolgen. Der Abschluss erfolgt innerhalb eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems, wie etwa einem klassischen Online-Shop, Plattformen oder Abo-Strecken. Entscheidend ist, dass vom Angebot bis zur Bestellung kein persönlicher Kontakt vor Ort möglich ist. Alles läuft „auf Distanz“.

Typische Beispiele hierfür sind: Kauf im Webshop, digitale Abos, telefonischer Vertragsabschluss mit anschließender E-Mail-Bestätigung. Click & Collect bleibt Fernabsatz, wenn online bestellt und nur im Laden abgeholt wird.

Kein Fernabsatz liegt vor, wenn der Vertrag nicht im Rahmen eines auf Distanzverkauf ausgerichteten Systems geschlossen wird (z. B. einmaliger E-Mail-Austausch mit einem Handwerker ohne „Online-Vertriebssystem“) oder wenn der Vertrag nicht ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, sondern zumindest in teilen durch persönlichen Kontakt.

Wichtige Ausnahmen vom Fernabsatzrecht

Das Gesetz kennt Verträge, bei denen die Fernabsatzregeln nicht anwendbar sind. Dazu zählen z.B. bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, notarielle Verträge oder besondere Lieferkonstellationen. Für die Praxis ist es von entscheidender Bedeutung, zu prüfen, ob der konkrete Vertragstyp unter die Fernabsatzvorschriften fällt.

Pflichten des Händlers im E-Commerce (Fernabsatz)

Händler müssen vor und beim Online-Vertragsschluss den Verbraucher umfassend informieren. Dazu gehören u. a.:

  • Identität und Kontaktdaten, wesentliche Produkteigenschaften, Gesamtpreis inkl. Steuern und Versandkosten, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Lieferzeit, Gewährleistung, Widerrufsrecht samt Muster-Widerrufsformular und die Kosten der Rücksendung im Widerrufsfall. Diese Informationen sind klar und verständlich bereitzustellen – und dem Verbraucher auf dauerhaftem Datenträger (z. B. E-Mail) zu bestätigen.
  • Button-Lösung: Die finale Bestellschaltfläche muss gut lesbar eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen (z. B. „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleichwertig eindeutige Formulierung). Fehlt dieser Hinweis, ist der Vertrag mit Verbrauchern regelmäßig nicht wirksam.
  • Bestellbestätigung: Nach Bestellung ist eine Bestätigung mit den Pflichtinformationen bereitzustellen (z. B. per E-Mail).
  • Digitale Inhalte & Waren mit digitalen Elementen: Für Downloads/Streams und „smarte“ Produkte gelten ergänzende Informations- und Update-Pflichten.

Widerrufsrecht im Fernabsatz: 14 Tage – und die wichtigsten Folgen

Grundsatz: Verbraucher können einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen – ohne Begründung. Die Frist beginnt bei Waren grundsätzlich mit Erhalt der Ware (bei Teillieferungen mit Erhalt der letzten Ware), bei Dienstleistungen/digitalen Inhalten grundsätzlich mit Vertragsschluss. Wird nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Möglichkeit zum Widerruf auf bis zu 12 Monate + 14 Tage.

Rückabwicklung nach Widerruf:

  • Erstattung der Zahlung: Händler müssen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten; sie dürfen die Rückzahlung aber bis zum Wareneingang oder Nachweis des Versands zurückhalten.
  • Rücksendekosten: Grundsätzlich kann der Händler vereinbaren, dass der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten trägt – aber nur, wenn hierüber vorab klar informiert wurde. Andernfalls trägt der Händler die Kosten. Hinsendekosten trägt stets der Verkäufer.
  • Wertverlust: Verbraucher müssen Wertersatz für einen über die Prüfung der Beschaffenheit/Funktion hinausgehenden Gebrauch leisten (typisch: deutliche Nutzungsspuren), sofern ordnungsgemäß belehrt wurde.

Digitale Inhalte (Downloads/Streams): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der 14 Tage mit der Ausführung beginnt, und bestätigt, den Verlust des Widerrufsrechts zu kennen; der Unternehmer muss diese Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger bereitstellen.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht – die wichtigsten Fälle

Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei:

  • Ware nach Kundenspezifikation oder eindeutig personalisierten Produkten;
  • Schnell verderblichen Waren;
  • Versiegelten Hygiene- oder Gesundheitsartikeln, wenn die Versiegelung entfernt wurde;
  • Zeitgebundenen Freizeit-Dienstleistungen (z. B. Event-Tickets für ein bestimmtes Datum);
  • Zeitungen/Zeitschriften (mit Ausnahmen für Abos);

B2C vs. B2B: Gilt das auch zwischen Unternehmen?

Ein vertrag zwischen zwei Unternehmern ist kein Fernabsatzvertrag. Unternehmer haben daher kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Praxis-Checkliste für Händler (E-Commerce)

  • Produktseite & Checkout: Pflichtangaben vollständig, transparent, leicht verständlich.
  • Button-Lösung: „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig eindeutige Formulierung; keine ablenkenden Zusätze.
  • Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular und Klarheit zu Rücksendekosten.
  • Digitale Inhalte/Updates: korrekte Einwilligungs-/Belehrungstexte, Update-Pflichten im Blick.

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