RIP OS Plattform, E-Commerce, Schlichtung, Wettbewerbsrecht, Rechtsanwalt, 20.07.2025

R.I.P.

von

Die seit 2016 existierende und in Deutschland jedoch weitgehend irrelevante OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt. Welche Maßnahmen betroffene Unternehmen nun ergreifen müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.

Was ist die OS-Plattform und warum wird sie abgeschaltet?

Die OS-Plattform wurde 2016 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Online-Händler innerhalb der EU zu bieten, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Ziel war es, grenzüberschreitende Konflikte im Online-Handel einfacher und effizienter zu lösen, ohne dass die Beteiligten den oft langwierigen und kostspieligen Weg vor Gericht gehen mussten.

Die Plattform sollte als Vermittler dienen: Verbraucher konnten Beschwerden einreichen, die dann an eine zuständige Streitbeilegungsstelle im jeweiligen Land weitergeleitet wurden. Die Idee hinter der OS-Plattform war gut, ihre Umsetzung jedoch schlecht. Die geringe Nutzung und Akzeptanz sind nun der Hauptgrund für die Einstellung der OS-Plattform. Die Kommission hat erkannt, dass die Plattform ihre ursprünglichen Ziele nicht in dem erhofften Maße erreichen konnte.

Warum hatte die OS-Plattform in Deutschland nie wirklich Relevanz?

Obwohl die OS-Plattform eine EU-weite Initiative war, konnte sie sich insbesondere in Deutschland nie wirklich etablieren und spielte für die außergerichtliche Streitbeilegung im Grunde keinerlei Rolle. Dies lag an mehreren Faktoren:

  • Komplexität: Die Nutzung der Plattform wurde von Nutzern als zu komplex empfunden, was die Hemmschwelle für die Einleitung eines Verfahrens erhöhte.
  • Bestehende Schlichtungsstellen: In Deutschland gab es bereits vor der Einführung der OS-Plattform ein gut etabliertes System von Verbraucherschlichtungsstellen, das von den Verbrauchern gut angenommen wurde. Diese nationalen Angebote waren oft bekannter und einfacher zugänglich.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Aufgrund der Regelungen zur Kostentragung in Deutschland waren Unternehmen und Verbraucher eher bereit, direkt eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen als in anderen Ländern.
  • Geringes Problembewusstsein: Viele deutsche Online-Händler und Verbraucher waren sich der Existenz oder des Nutzens der OS-Plattform nicht bewusst oder zogen bewährte Wege der Streitbeilegung vor.

OS-Plattform und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Ein Ärgernis für Unternehmen

Trotz ihrer geringen praktischen Relevanz in Deutschland führte die gesetzliche Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform zu einer Welle von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Hintergrund war Art. 14 der ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten), der Online-Händler dazu verpflichtete, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf ihrer Webseite bereitzustellen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben.

Viele Unternehmen, die dieser Pflicht nicht oder nicht korrekt nachkamen, wurden von Wettbewerbern oder Abmahnvereinen kostenpflichtig abgemahnt. Diese Abmahnungen waren für die betroffenen Unternehmen oft ärgerlich, da sie aufgrund eines Formalfehlers und nicht wegen einer tatsächlichen Beeinträchtigung von Verbraucherrechten erfolgten. Es entstand der Eindruck, dass die OS-Plattform, statt Verbraucher zu schützen, primär eine Angriffsfläche für Abmahnungen bot.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Mit der Abschaltung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 entfällt die rechtliche Pflicht zur Verlinkung auf dieselbige. Dies hat konkrete Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, denen Sie umgehend nachkommen sollten:

  • Entfernung des Links zur OS-Plattform: Prüfen Sie Ihre Webseite, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ihr Impressum und alle anderen Stellen, an denen Sie bislang auf die OS-Plattform verlinkt haben. Diese Links müssen sollten unmittelbar vor dem 20. Juli 2025 entfernt werden. Ein weiterhin vorhandener Link könnte nach der Abschaltung ins Leere laufen und damit wiederum wettbewerbswidrig sein.
  • Überprüfung und Anpassung von Rechtstexten: Stellen Sie sicher, dass in Ihren AGB und Datenschutzerklärungen keine Hinweise auf die OS-Plattform mehr enthalten sind. Formulieren Sie die Abschnitte zur Streitbeilegung neu, sofern diese explizit auf die OS-Plattform Bezug nehmen.
  • Kündigung etwaiger Unterlassungserklärungen: Falls Ihr Unternehmen in der Vergangenheit wegen eines Verstoßes gegen die Linkpflicht abgemahnt wurde und Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollte diese mit Wirkung zum 20.07.2025 gekündigt werden. Andernfalls kann Ärger drohen, wenn der Link entfernt wird, aber weiterhin eine Unterlassungsverpflichtung besteht.

Unterlassungserklärungen in Bezug auf die OS-Plattform sollten unbedingt mit Wirkung zum 20.07.2025 gekündigt werden.

Fazit

Die Einstellung der OS-Plattform ist eine überfällige Entscheidung der EU-Kommission, da sie nie relevant war, mit Ausnahme wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Für Online-Händler in Deutschland bedeutet dies in erster Linie eine Pflicht weniger und die Beseitigung einer Quelle potenzieller Abmahnungen. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, Ihre Rechtstexte und Webseiten zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen.

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