
Effektive
VErteidigung im
Urheberrecht.
Effektive
VErteidigung im
Urheberrecht.
Die Abwehr von Ansprüchen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung kann herausfordernd sein: Unser Team erfahrener Rechtsanwälte unterstützt sie dabei, sich erfolgreich dagegen zu wehren.
Herausforderungen durch urheberrechtliche Ansprüche
Unternehmen, die mit urheberrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen von Rechteinhabern konfrontiert sind, sehen sich vor erheblichen Herausforderungen. Diese Herausforderungen sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern haben auch weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen, die mit den geltend gemachten Ansprüchen einhergehen. Oftmals ist der Umfang und die Reichweite der vorgebrachten urheberrechtlichen Ansprüche nicht so weitreichend, wie sie zunächst auf Grundlage des Wortlauts erscheinen.
Bei dem Vorwurf der unberechtigten Nutzung von geschützten Werken, stellt sich zunächst die Frage, ob die eigene Nutzung tatsächlich die Rechte des Urhebers verletzt. Dies wiederum hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in Einzelfällen zur Einschränkung einzelner Ansprüche führen können oder gar eine Urheberrechtsverletzung ausschließen. Daher besteht oft die realistische Möglichkeit, entsprechende Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Selbst wenn eine Verletzung des Urheberrechts angenommen wird, sollte der Umfang der geltend gemachten Ansprüche stets hinterfragt werden, insbesondere um diese auch in wirtschaftlicher Hinsicht bestmöglich abzuwehren.
Urheberrechtliche Ansprüche
Erhält man eine urheberrechtliche Abmahnung oder befindet sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht, werden meist die folgenden Ansprüche geltend gemacht
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch dient dazu, weitere Verletzungshandlungen wirksam zu unterbinden. Der Verletzer muss die Benutzung des geschützten Inhalts in Zukunft unterlassen. Ohne das Einverständnis des Rechteinhabers dürfen geschützte Inhalte nicht genutzt, insbesondere verwertet oder wiedergegeben werden. Dieser Anspruch wird außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Verletzer hat dafür zu sorgen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird, z.B. durch Entfernung rechtsverletzender Inhalte oder durch Rückruf und Vernichtung rechtsverletzender Vervielfältigungsstücke. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Urheber bzw. Rechteinhaber den ihm durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden geltend machen. Der Schaden kann auf drei verschiedene Arten berechnet werden: durch den entgangenen eigenen Gewinn, durch den Gewinn des Verletzers oder durch eine fiktive Lizenzgebühr. Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr variiert je nach Art des Werkes und kann anhand der jeweiligen Lizenzen des Urhebers ermittelt werden. Wegen der fehlenden Urheberbenennung, die sich aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt, kann sich der Schadensersatzanspruch verdoppeln. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch dient der Feststellung und Bezifferung des Schadens und der Information über Lieferanten und Abnehmer, die ihrerseits Rechtsverletzungen begangen haben könnten. Der Verletzer muss detailliert über Art, Umfang, Dauer, Umsatz und Gewinn aus der Rechtsverletzung Auskunft erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen, damit die Angaben überprüft werden können. - Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
Der Verletzer hat Vorkehrungen zu treffen, dass es nicht zu weiteren Urheberrechtsverletzungen kommt. Er hat die rechtsverletzenden Inhalte sowie gegebenenfalls die Produkte und Werbemittel aus den Vertriebswegen zurückzurufen und zu vernichten, soweit dies zur Beseitigung der Urheberrechtsverletzung erforderlich ist. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Urheber hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer seiner Rechte dahingehend, dass er im Falle einer berechtigten Abmahnung die hiermit verbundenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Testkaufkosten) vom Verletzer ersetzt verlangen kann.
Auswirkungen dieser Ansprüche für den Anspruchsgegner
Urheberrechtliche Ansprüche können erhebliche Auswirkungen haben, die vielen Unternehmen oft nicht sofort bewusst sind, wenn sie mit einer Abmahnung oder den Ansprüchen eines Urhebers bzw. Rechteinhabers konfrontiert werden. Die Konsequenzen dieser Ansprüche können dabei durchaus gravierend sein.
- Umstellungskosten:
Sind Unternehmen aufgrund von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gezwungen, Inhalte oder gar Produkte zu ändern, kann dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Produkte, Werbematerialien und Online-Präsenz, die das beanstandete Werk enthalten, müssen geändert oder ersetzt werden. Dies kann zu hohen Kosten führen, weil bereits getätigte Investitionen in Marketing mit urheberrechtswidrigem Inhalt verloren sind. - Geschäftsunterbrechungen:
Je nach Produktpalette eines Unternehmens kann bereits die Untersagung der Benutzung des Werks zu Geschäftsunterbrechungen führen, die im schlimmsten Fall den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. - Reputationsschaden:
Auch der Ruf eines Unternehmens kann durch bekannt gewordene Urheberrechtsstreitigkeiten erheblich geschädigt werden. Da von Ansprüchen auch die gewerblichen Abnehmer der Produkte betroffen sein können, droht die nachhaltige Beeinträchtigung von Beziehungen zu Geschäftspartnern. - Auskünfte und Rechnungslegung:
Die dem Urheber gegebenenfalls zu erteilenden Auskünfte können sehr umfangreich sein und die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen sowie die Vorlage von Rechnungen und anderen internen Dokumenten umfassen. Dies kann sich nachhaltig negativ auf die Geschäftsbeziehungen auswirken, insbesondere dann, wenn auch gewerbliche Abnehmer von den Ansprüchen betroffen sind, die ihrerseits Regressansprüche geltend machen, was weitere rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. - Verfahrenskosten und Schadensersatzforderungen:
Die Höhe des Schadensersatzes im Urheberrecht richtet sich nach dem entgangenen Gewinn des Rechteinhabers, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem Gewinn, den der Verletzer erzielt hat. Je nach Fallkonstellation können hier erhebliche Beträge zusammenkommen, die bei berechtigten Ansprüchen zu den oft hohen Abmahn- und Prozesskosten hinzukommen. - Rückruf- und Vernichtungskosten:
Unternehmen können gezwungen werden, bereits produzierte und vertriebene Produkte zurückzunehmen und zu zerstören, wenn diese Urheberrechte verletzen. Dies verursacht nicht nur unmittelbare finanzielle Einbußen, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden erheblich schädigen.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Wie wir unsere Mandanten gegen
urheberrechtliche Ansprüche Verteidigen
Zunächst prüfen wir, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen. In diesem Zusammenhang bewerten wir die Verteidigungsmöglichkeiten und erarbeiten die für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsalternativen. Anschließend entwickeln wir zielführende Strategien, um die geltend gemachten Ansprüche bestmöglich abzuwehren oder, falls eine Abwehr nicht möglich erscheint, die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich zu begrenzen. Hierzu bietet unsere Kanzlei ein speziell auf die Verteidigung gegen urheberrechtliche Ansprüche und Abmahnungen zugeschnittenes Leistungsspektrum an:
- Prüfung und Analyse:
Wir analysieren die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Ansprüche und prüfen, ob tatsächliche eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dabei prüfen wir auch, ob und in welchem Umfang die verletzten Inhalte Urheberrechtschutz genießen. - Strategische Beratung:
Auf Grundlage unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ansprüche bestmöglich abzuwehren. - Verhandlung mit der Gegenseite:
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Abmahner, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. - Erstellung von Schutzschriften:
Bei drohenden einstweiligen Verfügungen erstellen wir in geeigneten Fällen Schutzschriften, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern. - Vertretung vor Gericht:
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts, sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren. Wir verstehen die verschiedenen Verteidigungsansätze, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verbinden fundiertes juristisches Fachwissen mit praxisnahen Lösungsstrategien, um auch komplexe Streitfälle erfolgreich zu bewältigen. Das kommt Ihnen zugute:
- Juristische Expertise:
Durch kontinuierliche Weiterbildungen und einen engen Austausch in unserem fachlichen Netzwerk stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand im Bereich des Urheberrechts sind und aktuelle Entwicklungen genau verfolgen. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Seit vielen Jahren setzen wir uns erfolgreich für unsere Mandanten in Verfahren vor den Gerichten bundesweit ein. Dank dieser langjährigen Praxis haben wir umfangreiche Erfahrung mit der Rechtsprechung der Gerichte sowie der Vorgehensweise der zuständigen Behörden gesammelt. - Individuelle Betreuung:
Wir betreuen Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt sind. - Erfolgsorientiertes Handeln:
Unser Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren und bei berechtigten Ansprüchen die wirtschaftlich beste Lösung für Sie durchzusetzen.
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Unser Team
im Urheberrecht
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