
Erfolgreich
gegen Verletzung von
Patenten.
Erfolgreich
gegen Verletzung von
Patenten.
Patentverletzungen verursachen bei Patentinhabern immense Schäden! Unser Team von erfahrenen Anwälten in Patentstreitigkeiten bekämpft für Sie Patentrechtsverletzungen effizient und konsequent.
Patentverletzung
Patentverletzungen können die Wettbewerbsposition und die Investitionen in Forschung und Entwicklung eines Unternehmens massiv gefährden und zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten führen. Sie schädigen nicht nur die Patentinhaber selbst, sondern können auch die technologische Innovation am Markt beeinträchtigen. Die unerlaubte Nutzung patentgeschützter Erfindungen verursacht erhebliche Schäden, etwa durch entgangene Lizenzeinnahmen und Entwicklungskosten, die sich nicht amortisieren können. Dabei geht es nicht nur um direkte Kopien patentierter Technologien in Form von Produktpiraterie, sondern auch um Wettbewerber, die geschützte technische Lehren unberechtigt übernehmen oder in abgewandelter Form nutzen.
Patentinhaber können und sollten im Interesse der Wahrung ihrer Schutzrechte gegen Patentverletzungen konsequent vorgehen. Das Patentrecht bietet hierzu ein breites Spektrum an Durchsetzungsmöglichkeiten. Eine wichtige Präventivmaßnahme ist das systematische Monitoring des Marktes und der Wettbewerber, um potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen.
Bei festgestellten Patentverletzungen erfolgt typischerweise zunächst eine patentrechtliche Abmahnung, sofern nicht taktische Gründe dagegen sprechen. Falls erforderlich, werden anschließend gerichtliche Schritte eingeleitet, etwa durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Erhebung einer Patentverletzungsklage. Bei besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ohne vorherige Abmahnung direkt der Rechtsweg beschritten werden. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, patentverletzende Produkte durch den Zoll bei der Einfuhr beschlagnahmen zu lassen.
Grenzüberschreitende Patentverletzungsfälle
Patentverletzungen haben häufig eine internationale Dimension, sei es durch ausländische Verletzer oder grenzüberschreitende Handlungen. Auch wenn der Verletzer seinen Sitz im Ausland hat, können oft Ansprüche in Deutschland durchgesetzt werden, etwa wenn patentverletzende Produkte in Deutschland angeboten oder vertrieben werden. Wichtige Anknüpfungspunkte für die deutsche Gerichtsbarkeit können auch die Präsentation auf deutschen Messen, der Transit durch Deutschland oder die Herstellung in Deutschland sein.
Die Durchsetzung von Patentrechten in Deutschland bietet erhebliche Vorteile: Das deutsche Patentverletzungsverfahren ist im internationalen Vergleich schnell und kosteneffizient. Die spezialisierten Patentgerichte verfügen über hohe technische Expertise. Zudem besteht ein Kostenerstattungsanspruch bereits für die außergerichtliche Abmahnung. Ein weiterer Vorteil ist die strikte Trennung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, die oft taktische Vorteile bietet.
Bei fehlender deutscher Zuständigkeit oder bei parallel in mehreren Ländern stattfindenden Patentverletzungen arbeiten wir mit unserem internationalen Netzwerk aus spezialisierten Patentkanzleien zusammen. Dies ermöglicht eine koordinierte Durchsetzungsstrategie in verschiedenen Jurisdiktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besonderheiten. Besonders relevant ist dies bei europäischen Patenten, die in verschiedenen Ländern durchgesetzt werden müssen, sowie bei künftigen Klagen vor dem Einheitlichen Patentgericht.
Patentrechtliche Ansprüche
Ansprüche aus Patentrecht können vom Patentinhaber oder (mit Zustimmung des Patentinhabers) auch von Lizenznehmern geltend gemacht werden. Grundsätzlich stehen dem Patentinhaber bei einer Patentverletzung folgende Ansprüche zu:
- Unterlassungsanspruch:
Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, weitere Verletzungshandlungen effektiv zu unterbinden. Der Verletzer muss jegliche Nutzung der patentgeschützten Erfindung in Zukunft unterlassen. Außergerichtlich wird dieser Anspruch durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Bei standardessentiellen Patenten kann der Unterlassungsanspruch durch kartellrechtliche Erwägungen eingeschränkt sein. - Beseitigungsanspruch:
Der Beseitigungsanspruch dient der Beseitigung bestehender Rechtsverletzungen oder deren Folgen. Der Rechtsverletzer muss dafür Sorge tragen, dass die Rechtsverletzung abgestellt wird, etwa indem patentverletzende Produkte aus dem Verkehr gezogen oder Produktionsanlagen so modifiziert werden, dass sie nicht mehr in den Schutzbereich des Patents fallen. - Schadensersatzanspruch:
Mit dem Schadensersatzanspruch kann der Patentinhaber seinen Schaden aufgrund der Patentverletzung geltend machen. Der Schaden kann auf drei verschiedene Arten berechnet werden: nach dem konkret entgangenen Gewinn, nach einer angemessenen Lizenzgebühr (Lizenzanalogie) oder nach dem Verletzergewinn. Die Lizenzgebühren im Patentrecht sind dabei meist deutlich höher als im Markenrecht und können je nach Branche und Bedeutung der Erfindung zwischen 2-10% oder sogar mehr vom Nettoumsatz betragen. - Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche:
Diese Ansprüche dienen der Ermittlung und Bezifferung von Schäden sowie der Information über Lieferanten und Abnehmer der patentverletzenden Produkte. Der Verletzer muss detailliert Auskunft über Art, Umfang, Dauer, Umsätze und Gewinn durch die Rechtsverletzung erteilen und Rechnung legen. Dabei ist der Verletzer verpflichtet, Belege wie technische Zeichnungen, Rechnungen, Lieferscheine und Bestellungen vorzulegen. - Vernichtungs- und Rückrufansprüche:
Der Rechtsverletzer hat sicherzustellen, dass keine weiteren Patentverletzungen mehr stattfinden. Dies kann die Vernichtung patentverletzender Produkte oder deren Rückruf aus den Vertriebswegen erfordern. Bei Vorrichtungen kann unter Umständen auch eine Umrüstung ausreichend sein, sofern dadurch der Schutzbereich des Patents verlassen wird. - Kostenerstattung der Abmahnung:
Der Kostenerstattungsanspruch ermöglicht es dem Patentinhaber, die Kosten einer berechtigten Abmahnung (z.B. Anwaltskosten, Kosten für technische Gutachten, Untersuchungskosten) vom Verletzer erstattet zu verlangen. Aufgrund der technischen Komplexität sind die Kosten im Patentrecht oft deutlich höher als z.B. bei Markenrechtsverletzungen.
Infobox
Patent
vs.
Gebrauchsmuster
Beide schützen technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sein müssen.
Ein Gebrauchsmuster bietet einen schnellen und kostengünstigen Schutz für technische Erfindungen. Es wird zwar auf formale Voraussetzungen, aber nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft.
Ein Patent erfordert eine umfassende Prüfung durch das Patentamt hinsichtlich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit.
Patent
- Eintragung: Das Patentamt prüft eingehend, ob die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist.
- Schutzdauer: Maximal 20 Jahre ab Anmeldetag.
- Schnelle Verfügbarkeit: Da eine inhaltliche Prüfung entfällt, ist der Eintragungsprozess in der Regel schneller und kostengünstiger als beim Patent.
- Durchsetzung: Patentinhaber können bei Rechtsverletzungen effektiver gegen Dritte vorgehen, da das Patent im Prüfverfahren bereits auf seine Rechtsbeständigkeit untersucht wurde.
Gebrauchsmuster
- Eintragung: Wird vom Patentamt lediglich auf formale Voraussetzungen geprüft; es erfolgt keine umfassende Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
- Schutzdauer: Maximal 10 Jahre ab Anmeldetag
- Bearbeitungszeit und Kosten: Die Erteilung kann länger dauern und mit höheren Kosten verbunden sein, bietet dafür jedoch langfristig einen soliden Schutz.
- Angreifbarkeit: Kann nachträglich von Dritten relativ leicht auf Rechtsbeständigkeit angegriffen werden, etwa mit dem Einwand mangelnder Neuheit oder fehlender erfinderischer Tätigkeit.
Wie wir Patentrechtliche Ansprüche durchsetzen
Wir arbeiten in Patentstreitigkeiten mit externen Patentanwälten zusammen, die den Sachverhalt insbesondere technisch analysieren und prüfen, ob und in welchem Umfang der Rechtsverletzer gegen Patentrechte verstößt. Wir analysieren gemeinsam die technischen Details der mutmaßlichen Verletzung und dokumentieren diese sorgfältig. Im Anschluss entwickeln wir gemeinsam mit dem Patentanwalt zielgerichtete Strategien, um effektiv gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Nichtigkeitsangriffe gegen das Patent sowie zoll- und strafrechtliche Maßnahmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu ein speziell auf die Verfolgung von Patentverletzungen zugeschnittenes Leistungsspektrum:
- Technische und rechtliche Analyse:
Wir untersuchen detailliert, ob und inwieweit die angegriffene Ausführungsform in den Schutzbereich Ihres Patents fällt. Dabei prüfen wir auch die Rechtsbeständigkeit des Patents und ob der Gegner möglicherweise über eigene Schutzrechte oder Vorbenutzungsrechte verfügt. - Strategische Beratung:
Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Durchsetzungsstrategie unter Berücksichtigung technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Dabei beachten wir insbesondere das Risiko von Nichtigkeitsklagen und die Möglichkeit von Umgehungslösungen. - Dokumentation und Beweissicherung:
Wir dokumentieren die festgestellten Verletzungshandlungen gerichtsfest, etwa durch technische Gutachten, Reverse Engineering oder selbstständige Beweisverfahren. - Erstellung und Versendung von Abmahnungen:
In geeigneten Fällen erfolgt zunächst eine patentrechtliche Abmahnung, in der wir den Verletzer zur Unterlassung auffordern. Dabei machen wir regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung bzw. Rückruf und Erstattung der Abmahnkosten geltend. Die Abmahnung ermöglicht dem Verletzter durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erfüllung der übrigen Ansprüche ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden. - Einleitung gerichtlicher Schritte:
Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch – sei es im Wege der einstweiligen Verfügung oder durch Patentverletzungsklage. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des zweigleisigen Patentrechtsschutzes in Deutschland mit getrennten Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren. - Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen:
Bei Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen setzen wir Vertragsstrafen oder Ordnungsmittel durch, um die Patentverletzung endgültig zu unterbinden.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Patentverletzungen, sowohl gegen Verletzer im Inland als auch international. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten kombinieren dabei technisches und juristisches Fachwissen mit praxisorientierten Strategien. Dabei profitieren Sie von:
- Technischer und juristischer Expertise:
Wir arbeiten mit erfahrenen externen Patentanwälten zusammen die über fundierte technische Ausbildungen verfügen und ihre technische Expertise einbringen und eng mit unseren auf Patentrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammenarbeiten. - Erfahrung vor Gerichten bundesweit:
Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich vor den deutschen Gerichten in Patentsachen und und den Patentämtern. Wir kennen die Besonderheiten der verschiedenen Gerichtsstände und deren Spruchpraxis. - Internationales Netzwerk:
Durch unsere weltweite Vernetzung mit spezialisierten Patentkanzleien können wir auch bei grenzüberschreitenden Verletzungen Ihre Rechte effektiv durchsetzen. - Individueller Betreuung:
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre spezifischen technischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse berücksichtigen. - Erfolgsorientiertem Handeln:
Unser Ziel ist es, Ihre Patentrechte effektiv und nachhaltig durchzusetzen und dabei die technischen und wirtschaftlichen Realitäten stets im Blick zu behalten.
Sie möchten gegen eine Patentverletzung vorgehen?
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Unser Team
im Patentrecht
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