
Widerrufsrecht
bei
Goldbarren.
Widerrufsrecht
bei
Goldbarren.
von
Verbrauchern steht bei Einkäufen im Internet bekanntlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es von diesem Recht Ausnahmen. Eine solche Ausnahme sind Waren deren Preise von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen. Das Amtsgericht Borken hatte nun zu beurteilen ob diese Ausnahme beim Verkauf von Goldbarren Anwendung findet.
Worum geht’s?
Ein Unternehmer bot auf eBay 51
Goldbarren 24 Karat 1 Grain 999,9 Feingold Gold Barren Neu Aurum Au
zu einem Preis von EUR 8,39 zzgl. EUR 1,00 Versandkosten an. Über einen Zeitraum von mehr als einem Monat waren bereits mehrere Barren zu diesem Preis verkauft worden. Im Angebot war eine Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf die Ausnahme, dass bei Waren deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen kein Widerrufsrecht bestehe, enthalten.
Ein Verbraucher bestellte 11 der Barren. Innerhalb der Widerrufsfrist erklärte der Verbraucher den Widerruf. Der Verkäufer wies den Widerruf unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung einschlägige Ausnahme, wonach kein Widerrufsrecht bestehe, zurück.
Entscheidung des Gerichts
Das AG Borken (Urteil vom 26.02.2014 – Az. 15 C 290/13) stellte nun fest, dass dem Verbraucher hier sehr wohl ein Widerrufsrecht zusteht.
Vorliegend handele es sich nicht um ein Geschäft dessen Preis von den Schwankungen am Finanzmarkt abhängt. Der vom Verkäufer festgesetzte Preis übersteige nicht nur den Goldkurs bei Weitem, sondern sei ungeachtet der Goldpreisschwankungen über einen längeren Zeitraum konstant verlangt worden. Der Preis hing demnach nicht vom Goldkurs ab, sondern wurde vom Verkäufer einseitig festgesetzt. Dementsprechend stand dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Fazit
Das Widerrufsrecht gilt nicht ausnahmslos.
Ob eine Ausnahme zutrifft und wenn ja, welche, ist jedoch mitunter nicht ohne Weiteres zu erkennen. Betroffene Händler sollten daher im Vorfeld prüfen lassen, ob und wie ein Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann.
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