Widerrufsrecht bei Goldbarren

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Verbrauchern steht bei Einkäufen im Internet bekanntlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es von diesem Recht Ausnahmen. Eine solche Ausnahme sind Waren deren Preise von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen. Das Amtsgericht Borken hatte nun zu beurteilen ob diese Ausnahme beim Verkauf von Goldbarren Anwendung findet.

Thema (34)Ein Unternehmer bot auf eBay 51 „Goldbarren 24 Karat 1 Grain 999,9 Feingold Gold Barren Neu Aurum Au“ zu einem Preis von EUR 8,39 zzgl. EUR 1,00 Versandkosten an. Über einen Zeitraum von mehr als einem Monat waren bereits mehrere Barren zu diesem Preis verkauft worden. Im Angebot war eine Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf die Ausnahme, dass bei Waren deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen kein Widerrufsrecht bestehe, enthalten.

Ein Verbraucher bestellte 11 der Barren. Innerhalb der Widerrufsfrist erklärte der Verbraucher den Widerruf. Der Verkäufer wies den Widerruf unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung einschlägige Ausnahme, wonach kein Widerrufsrecht bestehe, zurück.

Entscheidung des Gerichts

Das AG Borken (Urteil vom 26.02.2014 – Az. 15 C 290/13) stellte nun fest, dass dem Verbraucher hier sehr wohl ein Widerrufsrecht zusteht.

Vorliegend handele es sich nicht um ein Geschäft dessen Preis von den Schwankungen am Finanzmarkt abhängt. Der vom Verkäufer festgesetzte Preis übersteige nicht nur den Goldkurs bei Weitem, sondern sei ungeachtet der Goldpreisschwankungen über einen längeren Zeitraum konstant verlangt worden. Der Preis hing demnach nicht vom Goldkurs ab, sondern wurde vom Verkäufer einseitig festgesetzt. Dementsprechend stand dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Fazit

Das Widerrufsrecht gilt nicht ausnahmslos. Ob und wenn ja welche Ausnahme ggfs. zutrifft ist jedoch mitunter nicht ohne Weiteres zu erkennen. Betroffene Händler sollten daher im Vorfeld prüfen lassen, ob und ggfs. wie ein Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann.

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