
Jägermeister
unterliegt gegen
SELVA NEGRA.
Jägermeister
unterliegt gegen
SELVA NEGRA.
von
In einem Verfahren David vs. Goliath unterliegt der Kräuterlikörgigant Mast Jägermeister dem von uns vertretenen Newcomer Selva Negra in einem Streit um dessen Logo. Das Landgericht Hamburg entschied, dass Selva Negra nicht die Markenrechte am Hirschkopf von Jägermeister verletzt.
SELVA NEGRA vs. Jägermeister
Selva Negra ist ein noch junges Unternehmen, das die erste in Deutschland hergestellte Agavenspirituose anbietet. Das Konzept hinter Selva Negra ist es, ein Premiumprodukt anzubieten, das in seiner Gestaltung Bezüge zum Schwarzwald und zu Mexiko aufweist. Der optische Bezug zu Mexiko ist eine Anspielung auf die Heimat von Tequila und Mezcal, den bekanntesten Agavenspirituosen, den bekanntesten Agavenspirituosen.
SELVA NEGRA vs. Jägermeister

Auf der Flasche ist neben dem großen Schriftzug „SELVA NEGRA“ und anderen Elementen eine frontale Darstellung eines Mischwesens mit Elementen eines Stieres und eines Hirsches zu sehen. Das Aussehen des Wesens erinnert an Kostüme und Bemalungen zum „dia de los muertos“, dem mexikanischen Tag der Toten, wie er auch hierzulande durch Filme wie James Bond und Coco bekannt geworden ist. Zudem trägt das Wesen auf dem Kopf einen Bollenhut aus dem Schwarzwald, der zugleich an den Kopfschmuck der mexikanischen Künstlerin Frida Kahlo erinnert. Auch andere Bildelemente erinnern an den Schwarzwald und an Mexiko.
Die frontale Darstellung des Tierwesens rief nun die Konkurrenz auf den Plan. Mast Jägermeister, Hersteller des bekannten Kräuterlikörs Jägermeister, sah in dem Tier einen Eingriff in seine Markenrechte. Jägermeister verwendet seinerseits seit vielen Jahren eine frontale Abbildung eines Hubertushirsches mit dem Schriftzug Jägermeister darunter. Der Hirsch wurde von Jägermeister in zahlreichen Varianten auch isoliert als Marke geschützt.

Jägermeister ging nun gegen die Marke von Selva Negra vor, da die Abbildung des frontalen Tierkopfes auf dem Etikett von Selva Negra nach Auffassung von Jägermeister in die Markenrechte am Hirschkopf von Jägermeister eingreife. Das Tier auf dem Etikett von Selva Negra sei dem Hirsch von Jägermeister zu ähnlich und werde vom angesprochenen Verkehr mit dem Hirsch und Jägermeister in Verbindung gebracht. Im konkreten Fall stützte Jägermeister seine Ansprüche auf eine deutsche Marke mit einer schwarz-weiß Version des runden Hirschemblems.
Jägermeister macht Bekanntheitsschutz geltend
Jägermeister begründete seine Ansprüche unter anderem mit der Bekanntheit seiner Marke. Die Bekanntheit wurde unter anderem mit der langen Benutzungsdauer und einem Verkehrsgutachten für eine frühere Version des Hirschlogos begründet. Das Zeichen von Selva Negra mache sich die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Hirschkopfmarke von Jägermeister zunutze. Außerdem bestehe Verwechslungsgefahr. Darüber hinaus wurden wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung des Flaschenetiketts von Jägermeister geltend gemacht.
Nach unserer Auffassung verletzt das Zeichen von Selva Negra das Zeichen von Jägermeister jedoch nicht, da sich das Zeichen in seinem Gesamteindruck so deutlich von dem Zeichen von Jägermeister unterscheidet, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Zeichen nicht gedanklich miteinander in Verbindung bringen. Kein Verbraucher käme beim Anblick der Flasche von Selva Negra auf die Idee, dass eine Verbindung zu Jägermeister bestehe. Noch deutlicher werden die Unterschiede, wenn man die Etiketten der Parteien miteinander vergleicht, so dass auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche ausscheiden.
Auch bestehen nach unserer Auffassung Zweifel an einer rechtserhaltenden Benutzung der Hirschkopfmarke von Jägermeister, da Jägermeister den Hirschkopf auf seinen Produkten nur in Kombination mit dem Banner mit dem Schriftzug Jägermeister verwendet, nie aber allein.
LG Hamburg entscheidet für Selva Negra
Das LG Hamburg hat die Klage von Jägermeister mit Urteil vom 03.03.2023 – Az. 315 O 274/21 nun abgewiesen. Die Hamburger Richter sind dabei zwar von der Bekanntheit des Zeichens von Jägermeister in Deutschland ausgegangen, aber sie beurteilen die Zeichen zutreffend als unähnlich.
Beim Zeichenvergleich sind die Zeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen. Wegen des erweiterten Schutzbereichs einer bekannten Marke reiche es grundsätzlich aus, dass die sich gegenüberstehenden Zeichen gedanklich miteinander in Verbindung gebracht würden. Dafür sei erforderlich, dass das angegriffene Zeichen infolge einer teilweisen Übereinstimmung in einem wesensgleichen Kern oder einer Übereinstimmung in ihrem Sinngehalt dem Inhaber der älteren Marke zugeordnet werde. Nicht ausreichend sei dagegen, dass ein Zeichen lediglich geeignet sei, durch bloße Assoziation an ein fremdes Kennzeichen, Aufmerksamkeit zu erwecken.
Das LG Hamburg kommt dann zum Ergebnis, dass der Verkehr die Marke von Selva Negra nicht in relevantem Umfang gedanklich mit der Marke von Jägermeister in Verbindung bringe, da die Zeichen unähnlich seien.
Die sich gegenüberstehenden Marken sind in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck unähnlich.
So sei weder eine auch nur teilweise Übereinstimmung in einem wesensgleichen Kern noch eine Übereinstimmung im Sinngehalt gegeben. Somit bestehe auch keine Verwechslungsgefahr. Auch die wettbewerbsrechtliche Ansprüche wurden von den Hamburger Richtern mangels Nachahmung folgerichtig verneint.
Fazit
Auch wenn man Verständnis für Jägermeister haben kann, den eigenen Schutzbereich für die eigene Hirschkopfmarke zu verteidigen, so ist das Vorgehen von Jägermeister in diesem Fall doch überzogen.
Die Zeichen sind klar erkennbar in jedem Bestandteil und ihrem Gesamteindruck derart unterschiedlich, dass man von einer Beeinträchtigung des Hirschkopfzeichens von Jägermeister nicht sprechen kann.
Wir freuen uns, dass sich das Landgericht Hamburg hier klar und eindeutig geäußert hat und wir unsere Mandantin erfolgreich verteidigen konnten. Ob und wie der Rechtsstreit weitergeht, bleibt abzuwarten. Jägermeister hat angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
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Update
Das Urteil wurde mittlerweile durch das OLG Hamburg bestätigt.