
Haftung
für Fehlerhafte
KI-Ergebnisse.
Haftung
für Fehlerhafte
KI-Ergebnisse.
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Was passiert, wenn ein KI-Portal falsche Informationen über Ihr Unternehmen veröffentlicht? Warum auch ein Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen keinen Schutz bietet.
Was war passiert?
Ein mittelständisches Unternehmen, das Wintergärten und Terrassendächer baut und vertreibt, fand auf einem Wirtschaftsinformationsportal eine erschreckende Meldung über sich selbst. Das Portal hatte automatisiert Daten aus dem Handelsregister abgerufen und dabei eine Eintragung falsch zugeordnet.
Die Meldung lautete sinngemäß, das Unternehmen solle wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden. Das war schlicht falsch. Die Meldung gehörte zu einem anderen Unternehmen mit ähnlichem Namen. Ein KI-System hatte bei der automatisierten Verarbeitung die Daten verwechselt.
Das Portal tauchte bei Suchanfragen nach dem Unternehmen an zweiter Stelle auf und war somit besonders sichtbar. Wer nach der Firma googelte, sah sofort, dass sie angeblich kurz vor der Insolvenz stehe.
Das Unternehmen forderte die sofortige Löschung der Meldung und eine Unterlassungserklärung. Das Portal löschte die Meldung umgehend, verweigerte aber die Unterzeichnung der Erklärung. Daraufhin kam es zur Klage.
Was hat das Gericht entschieden?
Mit Urteil vom 29.02.2024 – Az. 6 O 151/23 gab das Landgericht Kiel dem Unternehmen recht und verurteilte den Portalbetreiber.
Der Betreiber haftet – auch ohne eigenes Verschulden
Das Gericht stufte den Portalbetreiber als unmittelbaren Störer ein. Das bedeutet, dass jeder, der eine KI zur Verarbeitung und Veröffentlichung von Firmendaten einsetzt, für das Ergebnis verantwortlich ist – unabhängig davon, ob er selbst aktiv an der fehlerhaften Meldung beteiligt war.
Die Beklagte kann sich nicht darauf zurückziehen, sie sei an diesem automatischen Vorgang nicht beteiligt gewesen, weil sie sich bewusst zur Beantwortung von Suchanfragen ihrer Nutzer einer künstlichen Intelligenz bedient hat, die in Fällen wie diesem unzulänglich programmiert war.
Der entscheidende Gedanke ist: Wer eine KI freiwillig einschaltet, muss sich die Ergebnisse dieser KI zurechnen lassen. Das gilt auch, wenn die KI unzureichend programmiert war und Fehler produziert.
Wer Inhalte bündelt, macht sie sich zu eigen.
Das Portal hatte in seinen Nutzungsbedingungen darauf hingewiesen, dass alle Informationen vollautomatisiert und potenziell fehlerhaft gewonnen werden. Außerdem enthielten die Bedingungen einen generellen Haftungsausschluss.
Beides ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend war, dass das Portal Pflichtveröffentlichungen aus verschiedenen Registern zusammenführt, verknüpft und strukturiert darstellt. Damit übernimmt es nach außen erkennbar inhaltliche Verantwortung für die dargestellten Informationen. Das Gericht bezeichnet dies als „Zueigenmachen“.
unwahre KI Ergebnisse?
So reagieren
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Mit künstlicher Intelligenz generierte Übersichten und Zusammenfassungen, erscheinen im öfter prominent an erster Stelle der Suchergebnisse und werden von Nutzern als verlässliche Zusammenfassungen wahrgenommen.
Sind die darin enthaltenen Aussagen unwahr oder rufschädigend, können die wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Folgen erheblich sein. Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass die Anbieter für falsche Aussagen in solchen KI-generierten Darstellungen haften.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung und schnelles Handeln sind entscheidend, um gegen solche Rechtsverletzungen vorzugehen.
- Beweise sofort sichern: KI-Antworten können sich jederzeit verändern. Was heute in einer KI-Übersicht steht, kann morgen bereits anders aussehen oder vollständig verschwunden sein. Dokumentieren Sie die genaue Suchanfrage, Datum und Uhrzeit, die vollständige KI-Antwort, einen Screenshot der gesamten Seite sowie die angezeigten Quellen und deren Links. Ohne sorgfältige Dokumentation lässt sich später kaum beweisen, was tatsächlich angezeigt wurde.
- Rechtliche Prüfung vornehmen lassen: Nicht jede unvorteilhafte oder verkürzte Darstellung begründet bereits rechtlich durchsetzbare Ansprüche. Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen ist stets eine tatsächliche Rechtsverletzung. Ungenaue oder verkürzte Formulierungen reichen im Einzelfall nicht aus. Lassen Sie prüfen, ob die KI-Aussage nachweislich falsch oder irreführend ist und in eine geschützte Rechtsposition eingreift.
- Ansprüche kennen: Unwahre KI-Tatsachenbehauptungen können Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Berichtigung und gegebenenfalls Schadensersatz auslösen. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht, darunter Ansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts, Kreditgefährdung sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem UWG. Bei natürlichen Personen, etwa Geschäftsführern oder Freiberuflern, können zusätzlich persönlichkeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche in Betracht kommen
- Strategie entwickeln: Manchmal beruht eine falsche KI-Antwort auf einer fehlerhaften oder veralteten Quelle. Dann kann es sinnvoll sein, zunächst gegen diese Quellinformation vorzugehen, da die Korrektur der Ausgangsinformation die KI-Antwort beeinflussen kann. Daneben stehen je nach Sachlage eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zur Verfügung. Die richtige Strategie hängt von der Art der Falschdarstellung, der betroffenen Plattform und dem Grad der Schädigung ab und sollte mit anwaltlicher Unterstützung entwickelt werden.
Fazit
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder anderen Verstößen die auf fehlerhaften KI-Ergebnissen beruhen, können gegen den Portalbetreiber, der sich diese zu Eigen macht, Ansprüche geltend machen. Standardmäßige Haftungsausschlüsse in Nutzungsbedingungen genügen nicht.
Für Portalbetreiber ergeben sich dadurch enorme Risiken und hohe Sorgfaltspflichten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Wir beraten
Sie gerne zum
Thema KI!







