
Apotheker
handelt
unlauter.
Apotheker
handelt
unlauter.
von
Keine Erhebung von Gesundheitsdaten auf Amazon ohne Einwilligung. Ein Apotheker muss beim Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten sicherstellen, dass der Kunde in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eigewilligt hat.
GEsundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind sensible und daher besondere Daten im Sinne der DSGVO und bedürfen vor deren Verarbeitung einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen. Andernfalls ist die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verboten.
Ein Apotheker hat apothekenpflichtige Medikamente über die Internetverkaufsplattform Amazon angeboten. Im Laufe des Bestellvorgangs konnte der Kunde das Medikament in den Warenkorb legen und bezahlen. Name und Anschrift des Kunden wurden dabei bei Amazon gespeichert und nach der Bestellung an den Apotheker übermittelt. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten hat der Kunde im Vorfeld nicht abgegeben.
Ein konkurrierender Apotheker beanstandete den Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon als wettbewerbswidrig wegen des Verstoßes gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In der Berufungsinstanz wurde der Klage des Mittbewerbers stattgegeben. Eine gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision des Apothekers hatte keinen Erfolg.
DSGVO enthält Marktverhaltensregeln
Mit Urteil vom 27.03- 2025 – I ZR 222/19 bestätigte der BGH die Wettbewerbswidrigkeit des Amazon-Angebots. Der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Gesundheitsdaten könne im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage verfolgt werden, weil es sich bei den maßgeblichen Vorschriften um Marktverhaltensregeln handele.
Der Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon ohne vorherige Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Gesundheitsdaten stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar.
Die Bestimmungen zum Erfordernis der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen dem Schutz der Persönlichkeitsinteressen der Verbraucher gerade auch im Zusammenhang mit ihrer Marktteilnahme. Die Verbraucher sollen frei darüber entscheiden können, ob und wieweit sie ihre Daten preisgeben, um am Markt teilnehmen und Verträge abschließen können.
Die angegriffene Erhebung und Verarbeitung von Bestelldaten auf Amazon stelle eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar, die nicht durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt ist. Eine konkludente Einwilligung reiche nicht aus.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
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Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Fazit
Die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen einer Bestellung von Arzneimitteln bei Amazon ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden stellt als Verstoß gegen die DSGVO einen Rechtsbruch dar und ist damit unlauter. Mitbewerbern steht in dem Fall ein Unterlassungsanspruch zu, welchen sie im Wege einer Abmahnung und ggf. Unterlassungsklage geltend machen können.
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