Foto von Marlene Dietrich als Marke

von

Kann man Bilder bekannter Persönlichkeiten als Marke schützen lassen? In dem nun vom BGH entschiedenen Fall sollte ein Foto der verstorbenen Schauspielerin Marlene Dietrich als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.

Die Anmelderin hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung einer Bildmarke beantragt, die aus einer schwarz-weiß Fotografie der Schauspielerin Marlene Dietrich bestand. Die Eintragung wurde sowohl vom DPMA als auch vom Bundespatentgericht (BPatG) abgelehnt.

Zur Begründung wurde angeführt, dass es der Abbildung zum einen an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle und zum anderen das Bild auch freihaltebedürftig sei. Die Schauspielerin Marlene Dietrich sei vielen  Menschen auch heute noch bekannt, so dass ihr Foto für die beantragten Waren und Dienstleistungen (darunter auch CD’s, DVD’s, Video’s und Merchandiseartikel) lediglich als beschreibend wahrgenommen werde und lediglich als reine Werbeaussage tauge.

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 24.08.2008 – Az. I ZB 21/06) kam jedenfalls teilweise zu einem anderen Ergebnis. Zunächst stellten die Karlsruher Richter klar, dass Bildnisse verstorbener oder lebender Personen grundsätzlich als Marke eingetragen werden können.

Hinsichtlich der Marke mit dem Bild von Marlene Dietrich lehnten die Richter eine Markeneintragung für die Waren und Dienstleistungen ab, die einen Bezug zum Leben und Schaffen der Person Marlene Dietrich aufweisen, z.B. CD’s, Video, DVD’s… Insoweit sei das Bildnis der verstorbenen Diva als rein beschreibend anzusehen.

Bezogen auf andere Waren und Dienstleistungen, wie bspw. Merchandisartikel kam das oberste deutsche Zivilgericht jedoch zu einem anderen Ergebnis als das Bundespatentgericht. Da es hier an einem Bezug zum Leben und Schaffen der Künstlerin fehle,  besteht insoweit ausreichende Unterscheidungskraft. Auch gibt es für diese Waren und Dienstleistungen Verwendungsmöglichkeiten, das Bild als Herkunftsangabe und nicht als bloße Werbeaussage zu verwenden.

Fazit

Fotos auch von berühmten Personen können dann als Marke geschützt werden, soweit die Waren und Dienstleistungen keinen Bezug zu dieser Person aufweisen und somit nicht beschreibend sind.

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Markenüberwachung

Wir führen für Sie Markenüberwachungen für Ihre Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Markenrecherche

Wir führen für Sie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für Marken in allen Markenregistern weltweit zu attraktiven Pauschalpreisen durch.

Mehr erfahren

Widerspruch Verfall Nichtigkeit einer Marke

Wir vertreten Sie in markenrechtlichen Widerspruchsverfahren, sowie Verfahren über Verfall und Nichtigkeit einer Marke, z.B. wegen Nichtbenutzung, absoluter Schutzhindernisse oder älterer Rechte.

Mehr erfahren

Beratung im Markenrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Markenrecht, von der Markenstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen.

Mehr erfahren

Markenanmeldung

Sie möchte eine Marke anmelden? Wir beraten Sie zum Thema Markenanmeldung und melden für Sie Marken, in Deutschland, der Schweiz, der EU und in dem Rest der Welt an.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB